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Klatsch und Tratsch » » Thema: EU will eingebaute Tempobegrenzung für Neuwagen...
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   Det 59

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Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
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 Geschrieben am 31.01.2017 um 08:39 Uhr   


Sven_Kamm schrieb:

Grundsätzlich kann ich die Kritik der Kollegen nachvollziehen. Du schreibst immer "braucht kein Mensch".
Wenn Du es nicht brauchst oder magst, ist das ja Deine Entscheidung. Aber warum dürfen andere das nicht "brauchen".
"Brauchen" tut man schon keinen SLK/C.

Also schreib doch einfach "brauche ich nicht" und die Welt ist in Ordnung...

Viele Grüße

Sven Kamm
MBSLK.de - The SLK Community

Bitte haltet euch in euren Beiträgen an unsere Netikette.
http://tinyurl.com/besjyoz

Freundlicher Umgangston, aussagekräftige Themenüberschriften & eine präzise Darstellung des Problems helfen weiter.



Sehr gut formuliert Sven,

wer austeilt, muss auch einstecken können und wer eingesteckt hat muss auch austeilen können!

Dazu gehört natürlich ein freundlicher Umgangston ohne ausfallend zu werden.
Von Angesicht zu Angesicht benehmen wir uns ja auch friedlich, wir sind ja keine Proleten!

Vorschriften gibt es in Deutschland schon genug.
Da benötigen wir keinen erhobenen Zeigefinger, der uns vorschreibt wie wir dann unser Hobby "gestalten".
So, ich habe fertig.

--
Gruß Detlef

Achtung, Sie befinden sich im Ansaugbereich eines V8 Motors! Kinder, Tiere & Kleinwagen unbedingt fernhalten!

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 31.01.2017 um 09:54 Uhr   
Hallo

Ich finde mal wieder einiges erschreckend. Zunächst mal: Haben wir, gerade in der EU nicht andere Probleme? Dann ist es, wieder einmal, ein Eingriff in die Privatsphäre. Das macht aber einigen offensichtlich auch schon nix mehr.
Kommen wir nun dazu wie es in der Praxis, sollte es umgesetzt werden, aussehen wird:
"Normalfahrer" die ohnehin nicht oder nur moderat zu schnell fahren wird es egal sein, bei denen bringt es auch offensichtlich nix. Für den kleinen Rest wird es binnen weniger Tage, bestenfalls Wochen bei E-Bay kleine Kästchen geben die dieses System überlisten Garantiert !
Der Einbau bzw. Verwendung wird zwar illegal sein aber ich erinnere an die sogenannte "Tachojustierung", diverse Chiptunings, illegale Abgasanlagen, Kat Ersatzrohre......
Alles in allem zeigt es mal wieder die Naivität unserer Polit Zombies und deren Dienern und Wählern.

--
Hilfe!!! Ich kann doofe Menschen sehen!!

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   Olli aus Mainhattan



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Forenkaiser
Beiträge: 19089
User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 31.01.2017 um 09:54 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 31.01.2017 um 09:55 Uhr ]



Tom R schrieb:

Oder die Leistung zu gering, bzw. das Gewicht zu hoch, bzw. die Bremsen zu schwach.
Der 911 Gt3 RS erreichte im SA Supertest in 2007 eine Geschwindigkeit von 271 auf der Döttinger Höhe der NOS.

--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas

R172 350, EZ 07/15, hyazinthrot/schwarz, AMG-Line, Sportfahrwerk, Comand, Distronic, HK, Parktronic u.v.m.




Servus Thomas,

die NOS ist m.e. nicht repräsentativ für eine Rennstrecke, denn auf der NOS fahren viele Fahrzeuge zeitweise über 250 km/h. Die meisten Rennstrecken haben heute eine Streckenlänge von 4-5 km, die NOS dagegen gute 20km


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891)

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Beiträge: 269
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 Geschrieben am 31.01.2017 um 11:40 Uhr   


Malouki schrieb:
...

Und übrigens: Deutschland ist nicht das einzige Land Europas ohne generelles Tempolimit.
Die Isle of Man hat auch keines. So schön kann man da SLK fahren: https://m.youtube.com/watch?v=cwyuY4iQ_B8

Malouki

--
2012..2015:SLK55 R171 in Tellursilber
2016..????: SLK55 R172 CarbonLOOK-Edition in Polarweiß

KW V3;BMC-Sportluftfilter;Alarmanlage;X-Car Style Dachmodul;Glaswindschott;LED-Licht innen;AMG-Türpins



Also, wenn wir es schon so genau nehmen mit dem Begriff "Land": Die Isle of Man "...ist als autonomer Kronbesitz ... direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs noch Britisches Überseegebiet. Des Weiteren stellt sie ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist kein Mitglied der Europäischen Union." (Wikipedia)

Aber trotzdem: Der Hinweis, dass man dort ohne generelles Tempolimit unterwegs sein kann, ist genial! Nix wie hin!

Gruß

rab

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   Kh66

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Beiträge: 420
User seit 05.04.2012

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 Geschrieben am 31.01.2017 um 13:56 Uhr   
Hallo Zusammen,

mal abgesehen davon, daß mir jede Art von Bevormundung zuwider ist, gibt es ja noch ein paar andere Argumente.

So lange Menschen Auto´s fahren machen Menschen auch Fehler, bzw. schätzen eine Situation falsch ein. Wenn man sich z.B. beim Überholen eines LKW oder Traktors verschätzt, hat ein beherzter Tritt aufs Gas schon so manche Situation gerettet. Wenn dann das Auto bei 80 abregelt, weil gerade nicht mehr erlaubt, hilft es der Sache nicht.

Was dann? Als nächstes generelles Überholverbot, um diese Schwäche auszumerzen?

Wahrscheinlich erübrigt es sich sowieso, denn wenn die Systeme scharf eingestellt sind, erkennt die Kamera die 25er Begrenzung auf dem Traktor als Geschwindigkeitsbegrenzungsschlild (macht meine E-Klasse in seltenen Fallen) und regelt ab

Viele Grüße
Karlheinz

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   U WE 55

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Beiträge: 6166
User seit 12.08.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 31.01.2017 um 14:49 Uhr   
Karheinz,
gottseidank fahren die Traktoren nicht auf der BAB

Ich habe für mich beschlossen > ich mach da nicht mit und fertig

--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin

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   colonian

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Beiträge: 194
User seit 28.05.2013
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 Geschrieben am 31.01.2017 um 15:53 Uhr   
Na wer will schon bevormundet werden. Nur, bei manchen gehts nicht anders.

Tempolimit ist Tempolimit. Schränkt es meine Freiheit so sehr ein ein, wenn ich nicht nach Lust und Laune Tempoverstöße begehen kann? Limit 120 ...... ach komm, 130 ist doch OK ...... 140 geht auch noch, guckt ja keiner ....... 150, bin ja alleine auf der BAB ..... usw.. Unfallschwerpunkte entstehen doch oft, weil sich an bestimmten Stellen immer irgendjemand nicht an die Regeln hält. Mir hat mal ein Kollege gesagt, er habe nicht gemerkt, dass er mit 160 in der Baustelle unterwegs war. So ein Bullshit.

Die einzige Alternative zur automatischen Maßregelung wären langfristig drakonischere Strafen. Die deutschen Strafen sind ein Witz. In Finnland mußte mal ein Nokia Manager 1% seines letzten Bruttos als Strafe zahlen. Tja, dummerweise gab es gerade eine millionenschwere Provision. Bei mir käme ab 20% Übergeschwindigkeit min. drei Monate der Lappen weg und ein Stillegen des gefahrenen Autos (egal wems gehört) für den selbigen Zeitraum. Bei 100 % Überschreitung sollte man den Leuten den Lappen Zeitlebens entziehen.

--
Facelift 200 Kompressor, 6/2003, Automatik, obsidianschwarz, 17" Alshain Felgen, Conti SportContact 5, OlafAirIntake, Motosense Öltempemperatur- und Voltanzeige

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   zermanik

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Beiträge: 1796
User seit 21.08.2016
 Geschrieben am 31.01.2017 um 16:18 Uhr   


colonian schrieb:
Na wer will schon bevormundet werden. Nur, bei manchen gehts nicht anders.

Bei mir käme ab 20% Übergeschwindigkeit min. drei Monate der Lappen weg und ein Stillegen des gefahrenen Autos (egal wems gehört) für den selbigen Zeitraum.

--
Facelift 200 Kompressor, 6/2003, Automatik, obsidianschwarz, 17" Alshain Felgen, Conti SportContact 5, OlafAirIntake, Motosense Öltempemperatur- und Voltanzeige



Na sag mal Colonian

Was kann das Auto denn dafür wenn der Fahrer sich nicht an die Geschwindigkeiten hält .
Das ist schon sehr lustig eine Strafe fürs Auto aus zu sprechen

--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bauj. 99

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   Silversurfer350

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Beiträge: 1113
User seit 03.11.2013
 Geschrieben am 31.01.2017 um 16:30 Uhr   


zermanik schrieb:


colonian schrieb:
Na wer will schon bevormundet werden. Nur, bei manchen gehts nicht anders.

Bei mir käme ab 20% Übergeschwindigkeit min. drei Monate der Lappen weg und ein Stillegen des gefahrenen Autos (egal wems gehört) für den selbigen Zeitraum.

--
Facelift 200 Kompressor, 6/2003, Automatik, obsidianschwarz, 17" Alshain Felgen, Conti SportContact 5, OlafAirIntake, Motosense Öltempemperatur- und Voltanzeige



Na sag mal Colonian

Was kann das Auto denn dafür wenn der Fahrer sich nicht an die Geschwindigkeiten hält .
Das ist schon sehr lustig eine Strafe fürs Auto aus zu sprechen

--
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Na dann lies mal einfach hier ...

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 74 Voraussetzungen der Einziehung
(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.
(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn

1.
die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
2.
die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.
(4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.



--
Grüße

Heinz

"Ohne Gaudi is ois nix!" (Fredl Fesl)
R172 350 AMG, 05/2011, 7G Paddel, Cupholder, K&N-Luftfilter, PedalBox, ChromeTec 4-Rohr-AGA, Fischer-Flex Black ED

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   mike1001

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Beiträge: 931
User seit 11.07.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 31.01.2017 um 16:33 Uhr   


Die einzige Alternative zur automatischen Maßregelung wären langfristig drakonischere Strafen. Die deutschen Strafen sind ein Witz. In Finnland mußte mal ein Nokia Manager 1% seines letzten Bruttos als Strafe zahlen. Tja, dummerweise gab es gerade eine millionenschwere Provision. Bei mir käme ab 20% Übergeschwindigkeit min. drei Monate der Lappen weg und ein Stillegen des gefahrenen Autos (egal wems gehört) für den selbigen Zeitraum. Bei 100 % Überschreitung sollte man den Leuten den Lappen Zeitlebens entziehen.



hi,

in der schweiz ist es so , mehr als 40km/h oder mehr zu schnell -> RASER -> Knast !

auch hier wird in manchen fällen die strafe nach dem gehalt berechnet.

generell: falsch geparkt: 40chf , 1-2 km/h innerorts -> 40chf ;
autobahn: 8 km/h zu schnell -> 120 chf...

..aber keine punkte

die 120km/h hier nerven doch sehr ! .. autobahn frei , 3 spurig ... ein ato fährt auf die bahn und direkt auf die linke spur.. dort gehts dann flott mit 100 anstatt 120 weiter ....

hier liegen teilweise, auf der autobahn, autos auf dem dach ... wie geht das bei 120 ???
also unfälle und staus sind hier nicht weniger, aber viel nervender als in DE

und 70% der autos auf schweizer strassen sind leasigfahrzeuge (quelle: tcs)

20% zu schnell geht flott... 128 km/h tempomat , bist im gespräch und siehst das 100er schild nicht ....


greets
mike





--
R172/350 2012 AMG Style, LotRau Optimierung
Luukbox modifiziert (spdif), Mosconi DSP, 3 Wege Vollaktiv (Fostex), 25er Fussraumsub (ExactAudio), Xcar-Dachmodul, 20mm tiefer, OZ Ultra Legera HLT 19" 8&9"


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