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Klatsch und Tratsch » » Thema: Es ist passiert - Merkel kandidiert für 2017 |
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| Geschrieben am 29.11.2016 um 19:09 Uhr  
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SLK-M schrieb:
S - FP 230 schrieb:
egal wie man zu den Kernkraftwerken steht, solche pauschalen Aussagen . Die Welt beneided uns für unsere Salzstöcke zur Endlagerung, nur ist die Politik nicht in der Lage selbige zu nutzen.
Hallo
Ja, ganz besonders um Asse
Zumindest kommt ja noch was lustiges. Die Räumung/Sanierung des beneidenswerten Salzspeichers alleine kostet mehrere Milliarden. Die mir bekannten "Rücklagen" der energieriesen reichen nicht mal annähernd.
Zu dem anderen Fall: Es wird keine weiteren Ermittlungen geben, Punkt. Aus den oben genannten Gründen, Punkt.
--
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| Geschrieben am 29.11.2016 um 19:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 29.11.2016 um 19:19 Uhr ]
fischmanni schrieb:
Silversurfer350 schrieb:
Du hast meine Fragen nicht beantwortet und die stelle ich nicht ohne Grund. Eigentlich schade und mein Glaube tut nichts zur Sache da ich ein ungläubiger Dammerl bin.
Hallo
Ne, ich denke es war nur nicht dabei was du hören möchtest. Es wird aus den oben genannten Gründen keine weiteren Ermittlungen geben. Vielleicht lügt ja der Anwalt
Irgendwie muss man es sich ja schön reden
--
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Stimmt ich hab das nicht umsonst geschrieben und mein Glaube sagt mir nichts zu glauben bevor es nicht belegt ist und in diesem Fall bleiben wohl aus gutem Grund meine Fragen unbeantwortet. Ich rede mir da nichts schön im Gegenteil.
--
Grüße
Heinz
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| Geschrieben am 29.11.2016 um 19:23 Uhr  
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Silversurfer350 schrieb:
Stimmt ich hab das nicht umsonst geschrieben und mein Glaube sagt mir nichts zu glauben bevor es nicht belegt ist und in diesem Fall bleiben wohl aus gutem Grund meine Fragen unbeantwortet. Ich rede mir da nichts schön im Gegenteil.
Hallo
Na gut, ich versuche es nochmal weil du es bist:
Heute kam Post vom Anwalt das diese Sache aus den genannten Gründen nicht weiter verfolgt wird und er sein Geld nie wieder sehen wird. Daher wird der Anwalt auch nicht weiter tätig sein obwohl er es aus monitärer Sicht gerne weiter gemacht hätte. Die Polizei hat die Ermittlungen ohnehin de facto eingestellt. Welche Frage bleibt da noch offen?
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 29.11.2016 um 19:51 Uhr  
| @ fischmanni,
wenn die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt, hier ggf. sog Bestellbetrug, bekommst du oder dein Anwalt gemäß § 171 StPO einen Einstellungsbescheid mit den Angaben über die Gründe der Einstellung.
Dass die StA die Sache einstellt, weil der Täter in " Klein-Istanbul " wohnt und der Geschädigte deshalb sein Geld nicht bekommt, ist einfach nicht glaubhaft und wäre wenn, auf jeden Fall von deinem Anwalt anfechtbar.
Betrug ist in ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden und wenn der Täter feststeht, ist meiner Meinung nach kein Hinderungsgrund gegeben, nicht bis zu einer richterlichen Entscheidung durchzuziehen, außer die Ermittlungen ergaben, dass es kein Betrug war.
Gruss
Michael
--
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| Geschrieben am 29.11.2016 um 20:05 Uhr  
| @Michael
Danke für die Antwort!
@fischmanni
Du bist zu gütig zu mir und Michael hat ja schon die Antwort gegeben. Sollten die Beamten bei den Ermittlungen nicht ziehen gibt es ja noch die Dienstaufsicht die man bemühen könnte.
Und ich würde dann noch den Anwalt wechseln wenn der das nicht alles abgeklopft hat.
--
Grüße
Heinz
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Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.11.2016 um 22:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 29.11.2016 um 22:28 Uhr ]
Lieber Fischmanni,
keine Ahnung ob irrtümlich oder bewußt, aber ich verwehre mich energisch dagegen, das Du falsch zitierst oder falsch zusammen kopierst!!!!
Dein o.g. Zitat
S - FP 230 schrieb: egal wie man zu den Kernkraftwerken steht, solche pauschalen Aussagen . Die Welt beneided uns für unsere Salzstöcke zur Endlagerung, nur ist die Politik nicht in der Lage selbige zu nutzen.
habe ich so nicht geschrieben!!
Bitte sei etwas sorgfältiger!
Gruß
Frank
--
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| Geschrieben am 30.11.2016 um 00:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 30.11.2016 um 00:02 Uhr ]
Bitte mal § 263(4) StGB nachlesen, da dürfte der eigentliche Grund für die Einstellung des Strafverfahrens stehen > geringwertige Sache > kein öffentliches Interesse > Verweisung auf Zivilklage.
Den "Schießbefehl" kann man hier nicht ausführlich genug diskutieren, weil er nicht nur ein Paradebeispiel für die fachl. Inkompetenz von Führungspersonen (Aussage Petry und Nachkarten von Storch in Social media) der AfD ist, sondern auch die moralische Gesinnung, und welch Geistes Kind diese Personen sind, exemplarisch erkennen lässt.
Eins der höchsten Rechtsgüter unseres Rechtssystem, das Recht auf Leben bzw. körperl. Unversehrtheit sollte in unzulässiger und an Lächerlichkeit nicht zu überbietender Weise mit Füßen getreten werden - so einen Werteverfall hatten wir schon mal, möge dies Deutschland auch in Zukunft erspart bleiben. Viel dämlicher (Mausklick aus Versehen, hehe) konnte man sich hier nicht anstellen!
Als Lucke noch die Fäden in der Hand hatte, war die AfD ansatzweise die von vielen ersehnte Alternative für Deutschland, deren Mitgliederbeteiligtes Programm liest sich auf den 1. Blick recht ordentlich.
Nach dessen Abgang und dem gründlichen Abfischen des rechten Randes muss man sich aber nicht wundern, das man mit dem pöbelnden und recht einfach gestrickten Pack nun unsympathische Geister im Netz hat, die man so schnell nicht wieder los wird. Die parteiinternen Grabenkämpfe werden zeigen, wo die Reise hin geht.
Ganz offensichtlich hat die 2013 noch an der 5% Hürde gescheiterte AfD nicht nur ein Problem mit der Person Merkel als BK und Verfassungsorgan, sondern auch mit dem Willen der Mehrheit der BT-Abgeordneten und der Mehrheit der Wählern, die dies für diese Legislaturperiode so bestimmt haben. Das haben politische Gegner so an sich, aber nur die AfD wirft mit Schmutz und argumentiert mit Vorwürfen, die sich bei gründlicher Betrachtung als haltlos herausstellen. Solange Merkel nicht zurücktritt oder ihr in einem Votum des BT das Mißtrauen ausgesprochen wird, wird sich daran bis zur nächsten Wahl nichts ändern.
Wer mit der Politik von Merkel, ihrer Regierung und den beteiligen Parteien unzufrieden ist, macht halt bei der nächsten Wahl sein Kreuz woanders.
Aber auch nach der nächsten Wahl gilt, dass dieser mehrheitliche Wille auch von Minderheiten zu respektieren ist.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.11.2016 um 08:48 Uhr  
| Moin,
ich habe mir fast schon gedacht, dass noch jemand mit dem §263 Abs,4 StGB kommt, aber ich gehe mal davon aus, weil fischmanni sich so aufgeregt hat, bei der Polizei war und sogar einen Anwalt eingeschaltet hat, dass es sich bei dem PC, der eingekauft wurde, nicht um eine geringwertige Sache handelte, aber ganz zum Schluss kann nur er selbst das Ganze richtig stellen, wenn er will.
Gruss
Michael
--
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Walter Röhrl | Antworten
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| Geschrieben am 30.11.2016 um 10:01 Uhr  
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special-agent schrieb:
Zuerst muss ja mal überprüft werden, ob ein Asylantrag genehmigt werden kann, so lange haben die Asylanträger auch keinen Status in Deutschland, sondern sind trotzdem immer noch illegal hier und werden, wenn es sich bewahrheitet auch dementsprechend sanktioniert und auch abgeschoben.
wenn es genau so wäre, gäbe es vermutlich diese Diskussion hier gar nicht und auch viele anderen Themen wären innerhalb kürzester Zeit wieder vom Tisch.
Das Problem ist doch, das genau dies, NICHT gemacht wird.
Das wir jedem der ein Anrecht auf Asyl hat, auch Asyl gewähren und das wir jeden, der unmittelbar durch Krieg bedroht ist, Schutz gewähren steht doch wohl außer Frage.
Das Problem sind doch diejenigen, die nicht in diese Kategorien fallen und somit den tatsächlich Hilfsbedürftigen mehr oder weniger den Platz nehmen.
--
mit oder ohne SLK - MBSLK.de bleibt
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die schönste Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
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