.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: War knapp - Gegenverkehr auf meiner Spur
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   QT

Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 8593
User seit 17.04.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.08.2016 um 10:11 Uhr   
Den Fahrer des LKWs kann man womöglich auch ausfindig machen und zu einer weiteren Aussage bewegen. Diese Risikoüberholer sind sicher auch auf deren "Rowdyliste". Da wird man vermutlich scnell und einfach Hilfe bekommen...

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an QT    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 23.08.2016 um 10:14 Uhr   
Da würd ich mich aber erstmal von einem Anwalt beraten lassen.Meines Wissens sind die Kameras eigendlich nicht erlaubt und werden vom Gericht nur manchmal anerkannt.
Nicht falsch verstehn,der Idiot sollte tatsächlich angezeigt werden aber bevor man sich selbst reinreitet.............

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Glatze11    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 23.08.2016 um 10:37 Uhr   
moin

eine Anzeige bringt immer was.
Auch erkennen immer mehr Gerichte Aufnahmen als Beweismittel an und es kommt zu diesbezüglichen Urteilen.
Ich hatte mal so einen Fall mit Nötigung, da hat der Verursacher böse einen auf den S... bekommen.
Und Freude macht es auch, so einen Blödmann dann wiederzutreffen...wie klein und mickerig die dann werden...schon dass lohnt...und dann noch die entstehenden Kosten, welcher er abdrücken muss, herrlich

also...immer ran und Freude haben es soll noch Leute ohne Kamera im Auto geben ???

Gruß...vom Johann

--
DMSB-Lizenz Nat. A
mit SLK 32 AMG
Performance Car

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16783
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.08.2016 um 11:51 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 23.08.2016 um 12:05 Uhr ]

Mahlzeit,

noch zur Klarstellung:

Eine Anzeige kann jeder jederzeit an jeder Polizeidienststelle stellen. Dafür braucht man keinen Anwalt, keine Rechtsschutzversicherung und keine Beratung.

Ob man nun das Kennzeichen des Beschuldigten und des Zeugen nennt, ohne die Kamera zu erwähnen oder ob man es drauf ankommen lässt, kann man ja selbst entscheiden. Im "schlimmsten" Fall wird das Foto nicht als Beweismittel zugelassen.

Wer solche Leute nicht anzeigt, macht sich unter Umständen indirekt schuldig, wenn es beim nächsten Mal an einem anderen Ort nicht mehr reicht und Personen zu Schaden kommen. Das gilt zumindest für Fälle, in denen eine Verurteilung zu einem geänderten Verhalten führt oder in Fällen, bei denen mangels Fahrerlaubnis der Beschuldigte erst gar nicht hinter dem Steuer sitzt....

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + C117 Sport

"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.08.2016 um 11:52 Uhr   


Glatze11 schrieb:
Da würd ich mich aber erstmal von einem Anwalt beraten lassen.Meines Wissens sind die Kameras eigendlich nicht erlaubt und werden vom Gericht nur manchmal anerkannt.
Nicht falsch verstehn,der Idiot sollte tatsächlich angezeigt werden aber bevor man sich selbst reinreitet.............



Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als erstes Obergericht in Deutschland die Aufnahme einer Dashcam als Beweismittel zugelassen. In einem Bußgeldverfahren könne in schwerwiegenden Fällen auf solche Videos zurückgeriffen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall hatte ein vom Amtsgericht Reutlingen verurteilter Verkehrssünder Beschwerde eingelegt, weil er mit Hilfe eines zunächst anlasslos aufgenommenen Videos beim Überfahren einer roten Ampel erwischt und zu einer Geldbuße von 200 Euro verdonnert worden war. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt.

Es gibt weitere Urteile hierzu, die mal so und mal so ausgehen.

http://tinyurl.com/hmsb9nv

Gruß

Frank

--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Alb-racer

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 828
User seit 09.06.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.08.2016 um 16:21 Uhr   
Der Stand der Dinge: Habe mich heute mit einem Freund -ehemaliger Polizist- getroffen und ihm die Bilder gezeigt. Die Autonummer ist sehr gut abzulesen, leider der Fahrer durch die Spiegelung der Windschutzscheibe nicht zu erkennen.
Deshalb meinte er dass eine Anzeige wenig Erfolg hätte, zumal ich auch allein im Auto war... Also keine direkten Zeugen die den Fahrer identifizieren könnten...
Die cam die im Auto diesmal war hat leider auch eine schlechte Auflösung, ist eigentlich nur zur Streckenaufzeichnung drin da sie GPS hat...
Grüßle...

   

--
SLK R170 320 FL + R171 55 AMG
GLK 350 4matic
und fürs Frauchen: Toyota Yaris

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Alb-racer    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
Forenuntertertianer
Beiträge: 157
User seit 29.01.2013
 Geschrieben am 24.08.2016 um 10:03 Uhr   


leider der Fahrer durch die Spiegelung der Windschutzscheibe nicht zu erkennen.
Deshalb meinte er dass eine Anzeige wenig Erfolg hätte, zumal ich auch allein im Auto war... Also keine direkten Zeugen die den Fahrer identifizieren könnten...


Na und? Wenn der HALTER, sich weigert den Fahrer zu benennen, dann darf er Fahrtenbuch schreiben....

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Andreas S    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 24.08.2016 um 10:42 Uhr   
Genau so ist es und das ist wirklich eine Strafe.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Glatze11    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 24.08.2016 um 10:45 Uhr   
Leider wird es dann so kommen das der werte Zeuge persönlich zu erscheinen hat und der Beschuldigte u.U, nicht, sondern lediglich dessen Anwalt.

Unter den genannten Voraussetzungen, der Fahrer wurde nicht erkannt, kann man sich das wirklich sparen!

Außer Ärger und Zeitaufwand hat man da nichts!

Leider so und muss man realistisch sehen, wenn einem auch das Messer in der Hose aufgeht!

Gruß

Frank

--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   mike_bu

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 24.08.2016 um 18:14 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 24.08.2016 um 18:16 Uhr ]

Hallo

Leider ist das hier in Niederbayern alltäglich. Ich habe mich inzwischen daran gewöhnt, dass es immer ein paar Vollpfosten gibt, die einem auf der eigenen Spur entgegenkommen und man in die Eisen muss. Und fahr doch hier mal auf der Landstraße 110. Da wirst du massenweise überholt.

Also nichts ungewöhnliches wenn man es kennt.

BTW: Anzeige bringt nichts als Ärger und wird nach 6 Wochen aus Mangel an Beweisen eingestellt. Ein Foto wird nicht vor Gericht zugelassen.


------ mike -------
** carpe diem **

SLK 250 R172 Diesel
SLK 200 R172 Benzin
SLK 200 R171 Benzin

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an mike_bu    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :830
Mitglieder:    6
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.404.506

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Wie zahlst Du in kleinen Läden - Bäckerei, Metzgerei, Kiosk - am häufigste?

Mit Bargeld
Mobile Payment (Handy, Smartwatch...)
Bankkarte (giro-, ehm.ec-/Kredit-Karte)

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm