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| Geschrieben am 23.08.2016 um 10:11 Uhr  
| Den Fahrer des LKWs kann man womöglich auch ausfindig machen und zu einer weiteren Aussage bewegen. Diese Risikoüberholer sind sicher auch auf deren "Rowdyliste". Da wird man vermutlich scnell und einfach Hilfe bekommen...
--
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 23.08.2016 um 10:37 Uhr  
| moin
eine Anzeige bringt immer was.
Auch erkennen immer mehr Gerichte Aufnahmen als Beweismittel an und es kommt zu diesbezüglichen Urteilen.
Ich hatte mal so einen Fall mit Nötigung, da hat der Verursacher böse einen auf den S... bekommen.
Und Freude macht es auch, so einen Blödmann dann wiederzutreffen...wie klein und mickerig die dann werden...schon dass lohnt...und dann noch die entstehenden Kosten, welcher er abdrücken muss, herrlich
also...immer ran und Freude haben es soll noch Leute ohne Kamera im Auto geben ???
Gruß...vom Johann
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| Geschrieben am 23.08.2016 um 11:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 23.08.2016 um 12:05 Uhr ]
Mahlzeit,
noch zur Klarstellung:
Eine Anzeige kann jeder jederzeit an jeder Polizeidienststelle stellen. Dafür braucht man keinen Anwalt, keine Rechtsschutzversicherung und keine Beratung.
Ob man nun das Kennzeichen des Beschuldigten und des Zeugen nennt, ohne die Kamera zu erwähnen oder ob man es drauf ankommen lässt, kann man ja selbst entscheiden. Im "schlimmsten" Fall wird das Foto nicht als Beweismittel zugelassen.
Wer solche Leute nicht anzeigt, macht sich unter Umständen indirekt schuldig, wenn es beim nächsten Mal an einem anderen Ort nicht mehr reicht und Personen zu Schaden kommen. Das gilt zumindest für Fälle, in denen eine Verurteilung zu einem geänderten Verhalten führt oder in Fällen, bei denen mangels Fahrerlaubnis der Beschuldigte erst gar nicht hinter dem Steuer sitzt....
Gruß
Guido
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.08.2016 um 11:52 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Da würd ich mich aber erstmal von einem Anwalt beraten lassen.Meines Wissens sind die Kameras eigendlich nicht erlaubt und werden vom Gericht nur manchmal anerkannt.
Nicht falsch verstehn,der Idiot sollte tatsächlich angezeigt werden aber bevor man sich selbst reinreitet.............
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als erstes Obergericht in Deutschland die Aufnahme einer Dashcam als Beweismittel zugelassen. In einem Bußgeldverfahren könne in schwerwiegenden Fällen auf solche Videos zurückgeriffen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall hatte ein vom Amtsgericht Reutlingen verurteilter Verkehrssünder Beschwerde eingelegt, weil er mit Hilfe eines zunächst anlasslos aufgenommenen Videos beim Überfahren einer roten Ampel erwischt und zu einer Geldbuße von 200 Euro verdonnert worden war. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt.
Es gibt weitere Urteile hierzu, die mal so und mal so ausgehen.
http://tinyurl.com/hmsb9nv
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 23.08.2016 um 16:21 Uhr  
| Der Stand der Dinge: Habe mich heute mit einem Freund -ehemaliger Polizist- getroffen und ihm die Bilder gezeigt. Die Autonummer ist sehr gut abzulesen, leider der Fahrer durch die Spiegelung der Windschutzscheibe nicht zu erkennen.
Deshalb meinte er dass eine Anzeige wenig Erfolg hätte, zumal ich auch allein im Auto war... Also keine direkten Zeugen die den Fahrer identifizieren könnten...
Die cam die im Auto diesmal war hat leider auch eine schlechte Auflösung, ist eigentlich nur zur Streckenaufzeichnung drin da sie GPS hat...
Grüßle...
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User seit 29.01.2013
| Geschrieben am 24.08.2016 um 10:03 Uhr  
|
leider der Fahrer durch die Spiegelung der Windschutzscheibe nicht zu erkennen.
Deshalb meinte er dass eine Anzeige wenig Erfolg hätte, zumal ich auch allein im Auto war... Also keine direkten Zeugen die den Fahrer identifizieren könnten...
Na und? Wenn der HALTER, sich weigert den Fahrer zu benennen, dann darf er Fahrtenbuch schreiben.... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.08.2016 um 10:45 Uhr  
| Leider wird es dann so kommen das der werte Zeuge persönlich zu erscheinen hat und der Beschuldigte u.U, nicht, sondern lediglich dessen Anwalt.
Unter den genannten Voraussetzungen, der Fahrer wurde nicht erkannt, kann man sich das wirklich sparen!
Außer Ärger und Zeitaufwand hat man da nichts!
Leider so und muss man realistisch sehen, wenn einem auch das Messer in der Hose aufgeht!
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 24.08.2016 um 18:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 24.08.2016 um 18:16 Uhr ]
Hallo
Leider ist das hier in Niederbayern alltäglich. Ich habe mich inzwischen daran gewöhnt, dass es immer ein paar Vollpfosten gibt, die einem auf der eigenen Spur entgegenkommen und man in die Eisen muss. Und fahr doch hier mal auf der Landstraße 110. Da wirst du massenweise überholt.
Also nichts ungewöhnliches wenn man es kennt.
BTW: Anzeige bringt nichts als Ärger und wird nach 6 Wochen aus Mangel an Beweisen eingestellt. Ein Foto wird nicht vor Gericht zugelassen.
------ mike -------
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