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Tipps und Technik R172 » » Thema: Airscarf und Keyless Go im SLK R172 notwendig? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19086
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 12.05.2016 um 10:11 Uhr  
| Jedes gestohlene Fahrzeug ist für die Hersteller auch wieder ein verkauftes Fahrzeug. Da braucht man sich nicht zu wundern, dass die Hersteller nur sehr bedingtes Interesse an einer Änderung haben. Es ist wirklich schade, das man die Hersteller an der Stelle nicht haftbar machen kann, denn die haben die Einladung ja auch verschickt.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16773
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 12.05.2016 um 12:45 Uhr  
| Wenn es sich im statistischen Sinne signifikant häuft, wird es irgendwann eine Reaktion der Versicherer geben.
Das kleinste Übel wären dann steigende Prämien für die betroffenen Baumuster, was im übrigen dann alle Fahrzeuge einer Baureihe beträfe, also auch die ohne KeylessGo.
Wenn es ganz dicke kommt, könnte es aber auch eine Mithaftung geben, so wie damals nach der Grenzöffnung gen Osten, die bei Fahrzeugen ohne Wegfahrsperre angewendet wurde (10% des Schadens mussten vom Besitzer bezahlt werden).
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 67
User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 12.05.2016 um 20:10 Uhr  
| Ich habe bis auf weiteres den Startknopf abgezogen. Wenn dann der Schlüssel ca. 3 Meter von einer Aussenwand weg ist geht nix.
Wenn ich unterwegs bin starte ich halt mit dem Schlüssel. Wenn die sich Mühe geben kriegen die maximal das Fahrzeug auf. Ich denke das ist nicht das was die wollen.
Gruß DetXL
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5380
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 12.05.2016 um 20:20 Uhr  
| Hi Guido,
das Versicherungsthema sehe ich eher in der Frage ob die Versicherer erstens mangels Erfüllung des Diebstahlbegriffes oder gar wegen grober Fahrlässigkeit versuchen aus der Deckung zu kommen und ggf. versuchen sich um eine Entschädigung zu drücken.
Wenn ich anschaue wieviele Geschädigte wegen EC-Kartenmißbrauches auf der Strecke blieben weil korrekt mit PIN abgehoben wurde und den Geschädigten einfach unterstellt wurde da war die PIN irgendwo notiert, dann möchte ich nicht wissen wie das läuft wenn ein "Zweitschlüssel" mittels der abgefangenen Daten gefertigt wird.
Im Augenblick bin ich sehr mit dem Thema Cyber beschäftigt und ehrlich gesagt ziemlich geschockt was da mit relativ einfachen Mitteln und krimineller Energie machbar ist.
Da muss man sich nicht grob fahrlässig verhalten um Opfer zu werden! Man muss nur an die Versprechungen der Industrie glauben und etwas gutgläubig sorglos sein, dann kann man Opfer werden!
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16773
User seit 11.09.2004
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6166
User seit 12.08.2003
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1384
User seit 27.04.2012
| Geschrieben am 30.11.2017 um 08:42 Uhr  
| Tja, traurig...
Aber es ist ja schon einige Zeit bekannt, daß man die Schlüssel nicht in der Nähe der Haustür liegen lassen sollte. Wer sicher gehen will, kann den Startknopf mit reinnehmen. So sind dem einfachen Klau schonmal Riegel vorgeschoben.
Malouki
--
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"Porsche design: the least a man can get“ - Jeremy Clarkson | Antworten
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