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Klatsch und Tratsch » » Thema: Was interessiert VW die Umwelt ? NIX |
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| Geschrieben am 24.01.2017 um 21:09 Uhr  
| Hallo Horst,
"Hier aktuelle C-Klasse : Bei Fahrzeugen mit einem 8,5 l AdBlue® Behälter ist das Nachfüllen von AdBlue® kein Bestandteil des Wartungsumfangs. Eine Tankfüllung AdBlue® reicht unter normalen Fahrbedingungen bis zum nächsten Servicetermin. "
das kann ja auch nicht sein, dass 8,5 Liter für den gesamten Intervall ausreicht..
siehe meine Berechnung bzw. meine Nachfüll Orgie heute 10 Liter auf 9.000 km
aber geil fand ich den Preis 0,47 Euro pro Liter , im Netz sind Einmalgebinde für über 5 Euro der Liter drin..Faktor 10 also..
--
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| Geschrieben am 24.01.2017 um 23:27 Uhr  
|
U WE 55 schrieb:
das kann ja auch nicht sein, dass 8,5 Liter für den gesamten Intervall ausreicht..
Die Formulierung bezieht sich wohl eher auf den in der C-Klasse aufpreispflichtigen 25 Liter Tank. Die 8,5 Liter können nicht ausreichen.
Und auch damit kann es knapp werden, wenn man das Intervall komplett ausnutzt. Meine Erfahrungen decken sich exakt mit deinem Passat: nach 22.000km musste ich in der E-Klasse nachfüllen. Dort hat der Tank 25,5l.
Gruß
Guido
--
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User seit 21.05.2005
| Geschrieben am 24.01.2017 um 23:39 Uhr  
| Moin Guido,
dann setze den AdBlue Verbrauch mal in Relation zum Dieselverbrauch (x Liter/100km) und der Gesamtstrecke.
Bitte dabei berücksichtigen, dass zur Abgasreininung rund 4 bis 5% AdBlue der entsprechenden Dieselmenge je 100 km benötigt werden.
Irgendetwas stimmt da nicht....
Grüßle
Horst
--
Gas ist rechts - Nicht nur beim Moped | Antworten
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| Geschrieben am 25.01.2017 um 18:41 Uhr  
| "1,5 bis 2,8 Liter AdBlue®
benötigt ein Pkw pro 1.000 km.
Der Tank fasst zwischen
11 und 19 Liter."
AdBlue® nachfüllen.
1,5 bis 2,8 Liter AdBlue® verbraucht Ihr Volkswagen je nach Fahrweise und Modell im Schnitt
pro 1.000 km. Wann Sie nachfüllen müssen, sagt Ihnen ein Warnhinweis –
jeweils 2.400 km und 1.000 km vorher.
Da bin ich ja noch gut weggekommen oder viel Langstrecke gefahren..oder er hat nicht immer Ad Blue verwendet
aber dass glaube ich mal nicht
--
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Karl Valentin | Antworten
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 09.02.2017 um 17:21 Uhr  
| Also beschissen haben se alle..ist doch mein reden...
"Die Franzosen öffneten während des Prüfstandlaufs etwa die Motorhaube oder luden die Batterie nicht auf. Das Ergebnis: Bei 38 von 86 getesteten Autos stieg der Ausstoß giftiger Stickstoffe an, bei manchen war er viermal höher als unter normalen Prüfbedingungen. Auffällig wurden Autos von Alfa Romeo, Audi, Citroën, Dacia, Fiat, Ford, Honda, Mercedes, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Volvo und VW.."
Quelle: https://tinyurl.com/zjeckfl
--
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| Geschrieben am 25.07.2017 um 08:51 Uhr  
| Moin,
das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
http://tinyurl.com/y93ktrmh
Wer dem VW-Abgasrückruf nicht folgt, dem legen die Behörden nach das Fahrzeug still - bei einigen schon ab August. Besitzer müssen dafür auch noch zahlen. Für VW hat das gravierende Folgen vor Gericht.
Die Besitzer von VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Fahrzeugen mit manipulierten VW-Dieselmotoren müssen sich auf den Verlust ihrer Zulassung einstellen, wenn sie das umstrittene Software-Update ablehnen.
Software-Manipulation ist technischer Mangel
Dem Besitzer eines VW Amarok, der die Umrüstung bislang nicht durchführen ließ, droht das KBA an, dass nach einer letzten Umrüst-Frist ab dem 28. August seine Fahrzeugdaten an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt werden, die dann das Fahrzeug außer Betrieb setzt. Dies erfolgt laut dem Schreiben "gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in eigener Zuständigkeit" durch die Zulassungsbehörde. Diese Außerbetriebsetzung seien zudem gebührenpflichtig. Es werde daher "dringend empfohlen", an der Rückrufaktion "sehr zeitnah teilzunehmen".
Ob bei den "freiwilligen Rückrufen" von Daimler und Audi später auch mal so verfahren wird, werden wir dann noch sehen. Es wird wohl davon abhängen, ob die Software als "technischer Mangel" eingestuft wird. In jedem Fall werden Rechtsanwälte noch mehr zu tun bekommen...
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213
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| Geschrieben am 25.07.2017 um 09:53 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
... Dem Besitzer eines VW Amarok, der die Umrüstung bislang nicht durchführen ließ, droht das KBA an, dass nach einer letzten Umrüst-Frist ab dem 28. August seine Fahrzeugdaten an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt werden, die dann das Fahrzeug außer Betrieb setzt. Dies erfolgt laut dem Schreiben "gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in eigener Zuständigkeit" durch die Zulassungsbehörde.
ja, und diejenigen die "umrüsten" lassen, werden über kurz oder lang noch nöckliger sein, wenn die Motoren noch früher das Zeitliche segnen.
Die von den Autoherstellern ursprünglich eingespielte Software sollte man sich zumindest versuchen zu sichern, damit man diese schnellstmöglich wieder einspielen kann, ohne extra zu einer "Chiptuningfirma" zu müssen.
--
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 25.07.2017 um 09:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 25.07.2017 um 09:59 Uhr ]
Das finde ich grundsätzlich in Ordnung die Zulassung zu entziehen, wenn die Fahrzeuge nicht umgerüstet werden. Im Rahmen der AU wird bei den Fahrzeugen sowieso per OBD geprüft. Dabei sollte ein Test obligatorisch sein, ob nicht die alte Schummelsoftware wieder zurückgespielt wurde und somit die begehrte Plakette verweigert wird.
Gude, Olli.
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"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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