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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erlebnis mit A-Loch-Fahrer |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 566
User seit 29.06.2009
| Geschrieben am 10.07.2015 um 13:39 Uhr  
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AndreaManuela schrieb:
Mein Daumen hat da ein eigenes Gehirn. Der macht das von alleine.
Moin,
mit dem Hupen hast Du ihn auf einen Fehler aufmerksam gemacht. Und dann gilt:
Sag einem Dummen, welchen Fehler er gemacht hat, und er wird Dich beschimpfen. Sag's einem Klugen, und der wird sich bedanken.
Jetzt weißt Du, zu welcher Kategorie der Hondafahrer gehört.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4858
User seit 26.09.2011
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5400
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 10.07.2015 um 14:22 Uhr  
| Das mit der Anzeige ist so eine Sache.
Beide Fahrzeuge nur mit Fahrer besetzt, hast Du keine Chance.
Wenn die Polizei die Anzeige auf nimmt wird der Gegener bei der Anhörung alles mögliche behaupten und es wird wahrscheinlich nicht einmal zu einem Prozess kommen.
Wenn doch, wird der sich anwaltlich vertreten lassen und muss im Zweifelsfall nicht einmal persönlich erscheinen! Du als Zeuge aber sehr wohl! Und zum Dank darfst Du Dich vom gegnerischen Anwalt auch noch zerlegen lassen!
Verdienstausfall, Ärger, Kosten etc. bleiben dann neben dem Frust an einem selbst hängen!
Sollte der Gegner sogar einen Beifahrer dabei gehabt haben, drehen die den Spieß u.U. um und plötzlich hat man selbst ein Problem. Dann ist man zu dicht aufgefahren, hat sich de rNötigung (hupen) schuldig gemacht und dann versuche mal ohne Zeugen mit zweien die Dich in die Zange genommen haben aus der Nummer wieder raus zu kommen!
Meiner Erfahrung sagt mir das ist es besser die Faust in der Tasche zu ballen und, leider !, tief Luft zu holen und das Ganze zu vergessen.
Insofern Manuela hast Du alles richtig gemacht!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16799
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 10.07.2015 um 14:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 10.07.2015 um 15:03 Uhr ]
Mahlzeit,
also bei 1 zu 1 sind die Aussichten auf Gewinnen natürlich nicht optimal, es kann aber trotzdem klappen. Wenn ich einen Beifahrer hatte und das A-L hatte keinen, hat's immer geklappt und zu teilweise empfindlichen Strafen geführt (das härteste waren mal 2.400 DM und Führerscheinkomplettentzug). Die Leute sind alle vor Gericht erschienen. Meistens hatten sie auch noch ziemlich schlechte Rechtsanwälte dabei, deren Strategie nicht gezogen hat.
Aber auch ohne Beifahrer wird's zumindest gerne mal unangenehm. Beispiel (auch wenn's jetzt nicht ins Klischee aus diesem Thread passt): ich fahre mit dem SLK durch eine Einbahnstraße, da kommt mir eine blonde, deutsche Mutti in einer alten, verbeulten A-Klasse entgegen (gegen die Fahrtrichtung), die ihren Fußweg zum Biomarkt um 30m abkürzen will, anstatt weiter weg zu parken.
Wir bremsen beide abrupt, ich hupe, und wir stehen uns Stoßstange an Stoßstange gegenüber. Wenn sie sich in der Situation entschuldigt und zurückgesetzt hätte, wäre die Sache erledigt gewesen. Aber nein, da muss ich mir von der Trulla noch mit einer seltsamen Handbewegung zeigen lassen, dass ich mich nicht so aufregen und ihr einfach Platz machen soll, damit sie ihre Geisterfahrt fortsetzen kann.
Ich bleibe dann mittig stehen und warte ruhig und geduldig ab was passiert. Sie setzt schließlich zurück und parkt ein. Bei Aufnahme meiner Anzeige erklärt mir der Polizist später, dass sie die Dame persönlich aufsuchen und sie nach dem Grund für ihr Verhalten befragen werden. Die Vorstellung fand ich dann amüsant und glaube tatsächlich an einen gewissen Lerneffekt durch den Hausbesuch (weniger durch die 30 Euro Strafe). Zugegebenermaßen hat die Polizei natürlich Dinge zu tun, die weitaus wichtiger sind, aber ich bin sicher, dass sie das entsprechend priorisieren.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7633
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 10.07.2015 um 20:02 Uhr  
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jcool schrieb:
Da hast Du alles richtig gemacht. Ich hätte wohl eher die Lichthupe benutzt, hätte am Ergebnis aber wohl nichts geändert.
Nur, dass ich diesen Vollpfosten vermutlich mit 240 überholt hätte, wenn er anfängt, mich auszubremsen. Also da hast Du sicher besser reagiert.
...das unterschreibe ich mal.... mir wär wie Joschi der Gaul durchgegangen und ich halte Deine Reaktion für wesentlich intelligenter...
--
Sven Kamm
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Beiträge: 690
User seit 11.10.2014
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1337
User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 11.07.2015 um 19:46 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Das mit der Anzeige ist so eine Sache.
Beide Fahrzeuge nur mit Fahrer besetzt, hast Du keine Chance.
Wenn die Polizei die Anzeige auf nimmt wird der Gegener bei der Anhörung alles mögliche behaupten und es wird wahrscheinlich nicht einmal zu einem Prozess kommen.
Hallo Frank.
Das gilt nicht immer. In meiner etwas stürmischen Zeit habe ich mit meinem Capri mal einen mit 160 dauernd links fahrenden ( natürlich Mercedes mit Hut ) auf einer BAB rechts überholt. Das kam vor Gericht.
Ich hatte mich dann schon mal im Vorfeld mit Polizei-Kumpels unterhalten. Und die meinten : Meinung des Richters -- Wenn jemand eine Anzeige macht, dann war da auch was. --
Also vor Gericht. Gegner war MdL in Ddorf. Beschrieb meinen schwarzen Capri als Blau mit Jugendlichem am Steuer ( ich war schon 45 ) der ihm auch noch den Stinkefinger mit der rechten Hand aus dem Schiebedach zeigte. ( Rechte Hand war, ärztlich bescheinigt, zu der Zeit wegen Fingerbruch dick geschient ). Also jede Menge ( irrtümliche ?? ) Falschaussagen. Aber hat nichts gebracht.
1. Verhandlung 700 DM Geldstrafe und 3 Monate Fahrverbot wegen rechts überholen mit Gefährdung.
Ich in Revision und dann 1 Monat und 700 DM, aber nur wenn ich sofort im Gericht den Lappen abgab. Der Richter sah anschließend noch aus dem Fenster wie ich mich von einem Taxi mit zusätzlichem Fahrer nach Hause bringen ließ. Wenn ich da selbst gefahren wäre, hätte er sicher ein Telefonat geführt.
100 DM Ordnungsstrafe habe ich auch noch bezahlt.
Gegner : Ich bin Mitglied des Landtage, ich sage nicht die Unwahrheit !!!
Ich : Ich bin Mitglied der BKK, ich sage auch nicht die Unwahrheit !!!
Mein RA bekam einen Schluckauf und ich die Ordnungsstrafe.
Seitdem lasse ich dauernde Linksfahrer immer von einem Anderen wegräumen. Man braucht da nie lange warten, kommt immer einer....
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
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User seit 17.03.2015
| Geschrieben am 11.07.2015 um 19:47 Uhr  
| Ach ja Bernd, Du warst das mit dem Unfall! Da kann ich mich ja glücklich schätzen, dass das bei mir nicht so weit gekommen ist. Aber wenn der Typ nicht hätte abfahren müssen, wer weiß, wie weit er das Spielchen noch getrieben hätte. Dann wäre ich wohl abgefahren...
Naja, cool bleiben, Faust in der Tasche... Ich glaube, wenn ich Meister in einer Selbstverteidigungsart wäre, dann, ja dann... wäre ich wohl genauso davon gefahren.
--
r170 SLK 230, Lenkrad auf der Fahrerseite, 4 Räder, 2 Sitze, 1 Auspuff | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 11.07.2015 um 21:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Susan am 12.07.2015 um 07:11 Uhr ]
AndreaManuela schrieb:
Wie kann man auf ein kurzes Hupen so aggressiv reagieren? Hätte ich auch raus und hinterherfahren sollen, um ihm direkt die Fresse zu polieren?
Aber,aber - das ist a) not really ladylike und b) eher zweifelhaft, ob das günstig für dich ausgegangen wäre. Sowohl an Ort und Stelle als auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Gruß Hans
Zitat repariert (Susan)
--
Black is back and beautiful
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 12
User seit 03.05.2015
| Geschrieben am 12.07.2015 um 08:57 Uhr  
| Hi,
Es geht auch so:
Durch übles Ausbremsen von einem genötigt worden, den man vorher überholt hatte. Unser Fahrer hat eine Anzeige gemacht (ich war nur Beifahrer und wir waren zu Dritt!). Plötzlich kommt eine Vorladung für eine Aussage bei der Polizei als Beschuldigte. Mein Anruf dort: "Äh, Verwechslung, ich bin Zeuge." Polizist: "Nö, Sie wurden wegen Beleidigung angezeigt." (Wir hätten dem BMW-Fahrer einen Vogel gezeigt und noch andere bestimmte Teile unserer Hand.) Somit wurde der Fall zu einem Zivilstreit (?) und fiel zudem nicht unter die Abdeckung durch die Versicherung (weil Beleidigung durch Vorsatz geschieht!) Unser Fahrer bekam den Rat, die Anzeige zurückziehen, da sonst ein längerer Rechtsstreit drohte, der selbst bezahlt werden muss. Der böse BMW-Fahrer hatte also wohl einen guten Anwalt ...
Ich selbst nutze meine Lichthupe öfter, wenn jemand die linke Spur blockiert. Aber immer nur mit einem kurzen Aufblinken und ausreichend Abstand zum Blockierenden. Schließlich möchte ich nicht drängeln, sondern nur vorbei. Manche träumen ja auch nur und sind ganz erschrocken, wenn sie merken, dass sie eigentlich nach links müssten und auch können.
Sobald aber jemand eher ungehalten auf meinen freundlichen Hinweis reagiert, schalte ich in den Vorsicht-Modus. Man weiß ja leider nie, wie sich solche Vollpfosten noch weiter verhalten und meine Sicherheit und die Unversehrtheit meines Autos riskiere ich nicht so gerne.
Herzliche Grüße
Huxe 22
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"Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich gebe mich stets mit dem Besten zufrieden!" Oskar Wilde | Antworten
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