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Klatsch und Tratsch » » Thema: Abschied tut weh, oder wieder einer weniger :-(
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   SLK172

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 Geschrieben am 30.05.2015 um 13:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 30.05.2015 um 13:18 Uhr ]



Kleopatra schrieb:

Die Stahlkugel der Anhängerkupplung hat sich wie ein Messer durch die Butter in meine Beifahrertür gebohrt und da der Kleine ja noch eine ganz kurze Zeit in Bewegung war bis er stand, die Seite bis fast zum Hinterreifen aufgerissen (trotz Schritttempo).

Der für Karrosseriebau zuständige Mitarbeiter schätzte den Schaden auf mindestens € 12.000.


Hallo Petronella,

ich kann mir das im Moment nur schwer vorstellen. Da die Seite beim SLK ja quasi fast nur aus der Tür besteht: was ist denn eigentlich sonst noch kaputt, wenn die AHK die Tür erwischt hat bis "fast zum Hinterreifen"?

Eine neue Tür kostet sicher keine 12.000€, sondern eher geschätzte 2.500€ - 3.000€.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + W212

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 Geschrieben am 30.05.2015 um 13:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Angeljo am 30.05.2015 um 13:21 Uhr ]

Hallo Nella,
meiner Frau ist ähnliches am Heiligabend 2014 gegen Mittag passiert,
allerdings fuhr sie mit unserem Jedentag-Auto - einem KIA Sportage -
auf der Hauptstraße und der Gegner kam rückwärts aus einer Parkbucht.
Schaden: Rechte hintere Tür, Holm hinten rechts, Radkasten hinten rechts,
Felge und Reifen hinten rechts. Die Felgen wurden nicht mehr produziert,
also 4 neue Felgen.
Der Gegner - ein Transit mit Anhängerkupplung.
Schalden lt. Gutachten Euro 8.500,-- plus Gutachten 941,77, beide inkl.
Mehrwertsteuer, plus 14 Tage Leihwagen ??. Der Gutachter hat außerdem
für uns einen Wertverlust von Euro 300,-- festgelegt.
Die Werkstatt hat alles erledigt, die Reparatur einwandfrei. Der Fachmann
wird evtl. einen Schaden erkennen, wir nicht.
Also kurz und gut, außer unruhigen Weihnacht und Neujahr 2014/15 ist
alles in Ordnung und für uns kostenfrei ausgegangen.
Wenn also die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist, kannst Du genau so
verfahren und Dein geliebter SLK bleibt Dir erhalten.
Gruß
Joachim

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   Kleopatra

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 Geschrieben am 30.05.2015 um 13:37 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Kleopatra am 30.05.2015 um 13:40 Uhr ]

@ SLK172: Hallo Guido, außer der Beifahrertür hat es noch den unteren Holm und den Heck-Kotflügel in Mitleidenschaft gezogen. Ich würde ja gern ein Bild hier einstellen, weiß aber als Newbie nicht wie das geht LG Nella

@ Angeljo: Joachim, danke für deinen ausführlichen Bericht und danke, daß du mir Mut machen möchtest (bist wohl wirklich ein Engel). Wenn ich es richtig seh, dann war dein Fall jedoch kein wirtschaftlicher Totalschaden und der Gegner bzw. dessen Versicherung hat gezahlt. In meinem Fall befürchte ich, dass ich (wenn sich der wirtschaftliche Totalschaden bewahrheitet) noch aus eigener Tasche Geld für die Reparatur aufbringen müßte. Und dann stellt sich schon die nächste Frage: Was ist bei zukünftigen Unfällen (egal, ob selbst schuld oder nicht), für die Versicherungen bleibt der Kleine auch nach einer selbst bezahlten Reparatur ja ein wirtschaftlicher Totalschaden. Soll ich dann für zukünftige Unfälle, die man ja nie ausschließen kann, immer selbst zahlen? LG Nella

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   Susan



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 Geschrieben am 30.05.2015 um 13:50 Uhr   


Kleopatra schrieb:

... Ich würde ja gern ein Bild hier einstellen, weiß aber als Newbie nicht wie das geht LG Nella




Hallo Nella,

tut mir leid was dir passiert ist und ich hoffe du hast bald wieder einen reparierten oder neuen SLK.

Bilder einstellen ist ganz einfach. Unterhalb, wenn du einen Beitrag schreiben willst, ist das Feld Bild anhängen. Einfach auf Durchsuchen und von deiner Festplatte das Bild anhängen. Achte aber auf die Größe.

lg Susanne

--
http://www.slk-fans.de

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   Susan



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 Geschrieben am 30.05.2015 um 13:55 Uhr   
.. Bild vergessen.

   

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http://www.slk-fans.de

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   MacPeter

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 Geschrieben am 30.05.2015 um 14:01 Uhr   
Hallo Nella,

na das tut mir Leid für dich.
Nicht mal 1 Jahr und schon der Spass vorbei.
ich hoffe mal das es irgendwie gut für dich ausgeht.
Eventuell das Geld als Startkapital für einen "neuen" SLK

Achja... Weit weg parken nützt manchmal auch nichts!!
Mein Kollege hat seinen SLK ganz weit weg geparkt.
Weit und breit kein Auto!
Als er vom Einkauf zurück kam war sein Auto auf der Fahrerseite von einem anderen Auto so zugeparkt das er nicht mehr rein kam.
Zufällig kam dann die Fahrerin vom Nachbarauto auch gerade an.
Als er sie zur Rede stellte warum sie so nah an seinem Auto geparkt hat, meinte sie er könne doch auf der Beifahrerseite einsteigen!
Mich macht soetwas nur noch sprachlos.

Gruß...MacPeter

--
SLK 200 Kompressor
07/2005
Bernsteinrot, metallic

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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 30.05.2015 um 14:06 Uhr   
Hallo Kleopatra
Wollt dir auch nicht ans Fell sondern nur klarstellen das es bei Parkplatzunfällen nicht nach normalen Regeln geht.
Hoffe natürlich das alles gut ausgeht.
Mir ist mal was ähnliches passiert allerdings vor der Haustür wo der Nachbar rückwärts rauskam und mit seiner AHK meinen Kotflügel streifte.
Ca 25cm lange leichte Kerbe drin gehabt.Kann man besichtigen,ist noch drin.
Da ich grad meinen Parkplatz ansteuerte war ich aber auch sehr langsam.
Das die dicke Kugel so eindringen kann?da muß deine Gegnerin ja mit Schmackes ausgeparkt haben.

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 Geschrieben am 30.05.2015 um 15:19 Uhr   


Und dann stellt sich schon die nächste Frage: Was ist bei zukünftigen Unfällen (egal, ob selbst schuld oder nicht), für die Versicherungen bleibt der Kleine auch nach einer selbst bezahlten Reparatur ja ein wirtschaftlicher Totalschaden. Soll ich dann für zukünftige Unfälle, die man ja nie ausschließen kann, immer selbst zahlen? LG Nella



Moin,

wenn die Reparaturkosten über dem Wert des Autos liegen, handelt es sich erstmal um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Du erhältst dann den Wiederbeschaffungswert Deines Autos, der vom Gutachter (nicht vom Versicherer) festgelegt wird. Damit ergeben sich zwei Möglichkeiten:

1. Abrechnung nach dem Gutachten, Du bekommst also den Wert des Autos erstattet. Er ist aufgeteilt in Restwert des kaputten Autos, der vom Gutachter ermittelt wird und den ein Aufkäufer bezahlt, und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (der konmmt ja vom Aufkäufer) vom Versicherer.

Hinzu kommt noch der Nutzungsausfall für zumeist 14 Tage, sofern Du kein Mietauto nimmst. Der SLK liegt etwa mit 100,00 €/Tag in der Liste, so kommt noch etwas Geld obendrauf zum Kauf eines anderen Autos.

2. Wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegen, kannst Du das Aut0 auch reparieren lassen und musst nichts zu zahlen.

Das setzt natürlich voraus, dass Du keine Schuld am Unfall hast. Das könnte tatsächlich das Problem werden, wie Glatze bereits schrieb. Leider haben schon weltfremde Richter geurteilt, dass auf Parkplätzen die gegenseitige Rücksichtnahme gilt.

Insofern ist die Einschaltung des Anwaltes schon richtig und notwendig.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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 Geschrieben am 30.05.2015 um 15:30 Uhr   
Hallo Nella,
einiges ist unklar. Du hast die Polizei geholt, wer also hat einen Strafzettel bekommen.
Hat die Polizei den Unfall aufgenommen? Hast Du einen Rechtsanwalt?
Schadensfeststellung macht ein Gutachter und den bezahlt die Versicherung des
Schuldigen. Im Übrigen hat Volker das Wesentliche geschrieben.
Wenn die Polizei Dir eine Mitschuld gibt, kann das evtl. anders aussehen.

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   Kleopatra

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User seit 22.01.2015
 Geschrieben am 30.05.2015 um 15:56 Uhr   
@ Susan: Liebe Susanne, danke dir. Schön, dass hier auch frau frau hilft

@ MacPeter: Auch dir ein Dankeschön für deinen Beitrag. Ja, fernab parken hilft auch nicht immer, die Deppen finden unsere Schmuckstücke immer

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