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Tipps und Technik R172 » » Thema: Dachmodule - Einfluss auf Werksgarantie |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 5
User seit 14.05.2015
| Geschrieben am 21.05.2015 um 23:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zyrox am 21.05.2015 um 23:04 Uhr ]
Hallo Freunde,
Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreiche Beteiligung an diesem Thema und die vielen alles in allem doch sehr ähnlichen Meinungen.
Zusammenfassend lässt sich doch nun für den Einbau eines DM folgendes sagen:
- Entfall der Betriebserlaubnis
- Verlust Versicherungsschutz
- mögliche Abdeckungsprobleme bei einem vermeintlichen Garantiefall
Ersteres lässt sich verschmerzen, da m.W. beim "Erwischtwerden" ein gewisser Betrag X an Bußgeld abkassiert wird - That's it
Letzteres ist wohl auch zu verkraften, da ich denke, dass MB sich nur dann querstellt, wenn tatsächlich ein Elektronikproblem bzw. Problem in der Dachmechanik auftreten sollte. Und selbst dann muss der stets freundliche junge Mann erst mal das transparent geschaltete Modul entdecken )
Der mittlere Punkt machte mir allerdings ein wenig Bauchschmerzen... Habe dann noch etwas weiter recherchiert und bin zu folgender, persönlicher Meinung gekommen:
Damit der Versicherungsschutz tatsächlich erlischt, muss das DM mittelbaren Einfluss auf den Unfall/Schaden gehabt haben UND das DM muss, wie oben, erst einmal entdeckt werden. Für den Fall, dass beides auftritt, frage ich mich, bei wem die Beweis- bzw. Nachweispflicht liegt - beim Versicherungsnehmer oder -geber?
Unabhängig davon sehe ich v.a. 2 mögliche Fälle:
1. das Auto brennt über Nacht ab, da die Elektronik beeinflusst durch das DM spinnt
2. beim Fahren wird das DM aktiviert, wodurch nachweislich ein Unfall entsteht.
Zweiteres kann ich für meinen Fall ausschließen, da die Funktion mit der FB für mich deutlich wichtiger ist. Ersteres kann wohl auch ausgeschlossen werden, da XCar-Style und alle anderen bekannten Anbieter hoffentlich hinreichende Tests erfolgreich durchgeführt haben
Alles in allem muss das jeder für sich selbst entscheiden und die vermeintlichen Risiken dem genialen Nutzen gegenüberstellen. Wie hier schon oft geschrieben wurde: No Risk No Fun!
Ich für meinen Teil möchte abschließend folgendes Fazit ziehen:
Ich habe das DM von XCar-Style nun seit 4 Tagen verbaut und bin bisher äußerst glücklich und zufrieden. Der Einbau war selbst für mich Laie in guten 1,5 Stunden problemlos erledigt und alle versprochenen Features funktionieren exzellent. Auch die Programmierung über den Bordcomputer ist akzeptabel.
Von A wie Anleitung bis S wie Service von Andy persönlich war alles perfekt - an der Stelle nochmals vielen Dank für die schnelle Versandabwicklung!
Wie ihr merken solltet, kann ich den Kauf und Einbau eines solchen DMs (bisher) jedem Cabrio-Liebhaber einfach nur empfehlen! Jetzt freue ich mich umso mehr auf meine erste größere Cabrioausfahrt Richtung Gardasee ab Sonntag ))
Nochmals vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten zu diesem Thema!
Liebe Grüße & schönen Abend,
Max | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1113
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 22.05.2015 um 07:45 Uhr  
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Zyrox schrieb:
Hallo Freunde,
Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreiche Beteiligung an diesem Thema und die vielen alles in allem doch sehr ähnlichen Meinungen.
Zusammenfassend lässt sich doch nun für den Einbau eines DM folgendes sagen:
- Entfall der Betriebserlaubnis
- Verlust Versicherungsschutz
- mögliche Abdeckungsprobleme bei einem vermeintlichen Garantiefall
Ersteres lässt sich verschmerzen, da m.W. beim "Erwischtwerden" ein gewisser Betrag X an Bußgeld abkassiert wird - That's it
....... mehr auf meine erste größere Cabrioausfahrt Richtung Gardasee ab Sonntag ))
Nochmals vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten zu diesem Thema!
Liebe Grüße & schönen Abend,
Max
Guten Morgen Max,
erlöschen der Betriebserlaubnis heisst nicht einfach Bußgeld und "That`s it" sondern Stillegung des Fahrzeugs .... da ja die Betriebserlaubnis erloschen ist und anschließende Verbringung zum TÜV wo der Herr Inschenööör ein Gutachten erstellt das einer Einzelabnahme entspricht ....... zahlen tut das auch der Halter. Wenn du damit im Ausland erwischt wirst ..... Österreich, Italien etc. dann viel Spaß, denn den wirst Du haben. Die Frage stellt sich auch ob das ein eventuell vorhandener Rechtschutz abdeckt.
Schöne Zeit am Gardasee bei hoffentlich besserem Wetter als es hier momentan ist.
--
Grüße
Heinz
"Es gibt für jedes denkbare Szenario eine Option, die immer anwendbar ist - do nothing!" Exploring Corporate Strategy
R172 350 AMG, 05/2011, 7G Paddel, Cupholder, K&N-Luftfilter, PedalBox, ChromeTec 4-Rohr-AGA | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 142
User seit 16.10.2014
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 22.05.2015 um 09:35 Uhr  
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Silversurfer350 schrieb:
erlöschen der Betriebserlaubnis heisst nicht einfach Bußgeld und "That`s it" sondern Stillegung des Fahrzeugs .... da ja die Betriebserlaubnis erloschen ist und anschließende Verbringung zum TÜV wo der Herr Inschenööör ein Gutachten erstellt das einer Einzelabnahme entspricht ....... zahlen tut das auch der Halter. Wenn du damit im Ausland erwischt wirst ..... Österreich, Italien etc. dann viel Spaß, denn den wirst Du haben. Die Frage stellt sich auch ob das ein eventuell vorhandener Rechtschutz abdeckt.
Hallo Heinz,
man sollte aber mal die Kirche im Dorf lassen und auch sehen, dass das DSM eins der beliebtesten Zubehörteile am SLK ist und verbaut wird, seit es den SLK gibt. Noch nie hab ich von irgendwelchen Problemen der von Dir geschilderten Art gehört und ich gehe jede Wette ein, dass ein Polizist im Ausland noch nicht mal weiss, was ein DSM ist. Das Risiko - obwohl unbestritten irgendwo im kaum messbaren Bereich vorhanden - kann ich bewusst eingehen.
Allerdings wundert mich dann etwas, dass du lt. deiner Signatur eine PedalBox eingebaut hast, zu der es doch exakt dieselbe Diskussion gibt
--
Viele Grüße, Bernd
***Wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs***
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1113
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 22.05.2015 um 10:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 22.05.2015 um 10:28 Uhr ]
Hallo Bernd meine Aussage bezog sich auf das Bußgeld und "That`s it".
So ist es nun wirklich nicht, vorallem wenn man an eine Amtsperson gerät die gerade mal Lust und Laune verspürt das Gegenüber zu zerlegen. Dann sollte man sich schon der Folgen bewusst sein und die sind dann im Ausland dramatischer als im Inland. Ich würde auch nicht so weit gehen, die Österreicher oder Italiener als Ahnungslose hin zu stellen, die leben auch nicht hinter dem Mond und können bei solchenDingen durchaus zur Beschlagnahme des Fahrzeugs greifen.
Ich dachte eigentlich, dass hier über die möglichen Folgen diskutiert wird. Nur wenn wir die Kirche beim Dorf lassen kann und soll jeder machen was er will und wir könnten uns jegliche Frage sparen.
Ich habe auch in einem der vorher gehenden Posting geschrieben, dass das jeder selber wissen muß ob man so ein Teil verbaut oder nicht, denn die Eigenverantwortung nimmt einem niemand ab.
--
Grüße
Heinz
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 08.09.2009
| Geschrieben am 14.05.2018 um 08:02 Uhr  
| Aus aktuellem Anlass hier ein Vorfall vom letzten Freitag in einer Freiburger Niederlassung.
Ein SLC wurde mit Elektronik Problem dort hin geschleppt.
Kennzeichen aus Köln.
Nach erfolgter Reparatur ( knapp 900 Euro ) , würde der Kunde im Beisein des Meisters informiert das MB alle Kosten ablehnt, da keine Betriebserlaubnis vorhanden.
Einzig deswegen weil festgestellt wurde ein Dachmodul ist verbaut.
Das ist nun natürlich hinterlegt und aus die Maus mit der Garantie.
Wie richtig erkannt lässt sich das ja noch verschmerzen.
Ein Unfall womöglich mit Personenschaden, auf Grund einer Fehlfunktion des DM oder der Feststellung durch Gutachter das keine BE vorliegt wird da wesentlich teurer.
Muss also jeder für sich einschätzen ob er das Risiko tragen möchte.
--
Beste Grüße
Mahalo
SLk 170
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 470
User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 14.05.2018 um 23:11 Uhr  
|
Mahalo schrieb:
.............
Nach erfolgter Reparatur ( knapp 900 Euro ) , würde der Kunde im Beisein des Meisters informiert das MB alle Kosten ablehnt, da keine Betriebserlaubnis vorhanden.
Einzig deswegen weil festgestellt wurde ein Dachmodul ist verbaut.
Das ist nun natürlich hinterlegt und aus die Maus mit der Garantie.
...................
Ein Unfall womöglich mit Personenschaden, auf Grund einer Fehlfunktion des DM oder der Feststellung durch Gutachter das keine BE vorliegt wird da wesentlich teurer.
Irgend wie ist von Mercedes eh nichts Kundenfreundliches zu erwarten gewesen.
Verkaufen halt Sachen die nicht den Anspruch erfüllen und drücken sich dann vor der Verantwortung!
Alles weitere ist Unfug und Panikmache, gilt IMMER der Kausalzusammenhang.
Und wie sollte der aussehen mit der Dach Öffnungs -und Schließfunktion?
Na Herr Mahalo, dann mal ins Detail mit den phantastischen Vorstellungen wie das aussehen könnte ? )
Gruß Zebu
--
SLK 300 R172 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 775
User seit 08.04.2011
| Geschrieben am 15.05.2018 um 10:29 Uhr  
| Ich wüsste nicht, wieso Mahalo sich hierzu äußern sollte, er berichtete doch lediglich über ein Erlebnis eines anderen Autobesitzers. Ist doch alles gesagt. Und dies ist nicht nur bei Mercedes so, sondern auch bei anderen Autoherstellern. Wenn Du während der Garantie Dinge am Auto veränderst, die so nicht zugelassen sind, dann erlischt die Garantie. Das gilt für Dachmodule, aber auch bei Tuning etc.
Solche Dinge sollte man ggfs. erst dann verbauen, wenn die Werksgarantie abgelaufen ist oder nimmt halt das Risiko. Wobei der SLC im Vergleich zum SLK ja eh schon bei der Dachfunktion komfortabler ist, als beim SLK. Kofferraumabtrennung schließt automatisch, Öffnung (sofern im Stand begonnen) noch bei höherer Geschwindigkeit möglich, als zuvor.
--
Gruß
mm-slk | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 15.05.2018 um 12:48 Uhr  
| War die automatische Kofferabdeckungschließung beim SLC nicht optional erhältlich?
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Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...dazu A207 E200 04/2016 mit 7G+ Au | Antworten
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