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Tipps und Technik R172 » » Thema: Dachmodule - Einfluss auf Werksgarantie |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 17.05.2015 um 15:04 Uhr  
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SLI schrieb:
Ich werde demnächst eventuell auch eins einbauen. Aber das von Piecha weil Zitat Piecha:"Das Modul ist EMV geprüft mit einer E-Zulassung und ist somit für den Einbau in Kraftfahrzeuge zugelassen. Keine TÜV Eintragung notwendig."
... immer wieder dieses Märchen von der CE Zulassung die angeblich die fehlende ABE ersetzen soll. Ich könnte kotzen, wenn Hersteller mit solchen Schein-Argumenten meinen, ihre Kundschaft überzeugen zu müssen.
Sorry, musste aber mal so gesagt werden.
Wenn's um die EMV-Prüfung geht, kann man auch eine Kaffeemaschine einbauen. Geht doch mal mit solch einer Bescheinigung zur MB-NL, bin gespannt, was die dazu sagen.
Für mich ist ein DSM ein absolutes Muss - aber man sollte sich nichts schönreden: es bleibt beim "no risk - no fun"!
--
Viele Grüße, Bernd
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
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User seit 24.03.2015
| Geschrieben am 17.05.2015 um 18:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bärnd am 17.05.2015 um 19:43 Uhr ]
pahu schrieb:
SLI schrieb:
Das Modul ist EMV geprüft mit einer E-Zulassung und ist somit für den Einbau in Kraftfahrzeuge zugelassen. Keine TÜV Eintragung notwendig."
Kostet halt ein fuffi mehr und ich werde es nicht während der Fahrt benutzen.
Lg
Sli
Hallo SLi
m.W. heisst EMV ElektroMagnetischeVerträglichkeit und so ziemlich alle elektronischen Kfz-Komponenten werden darauf geprüft, doch hat das nichts mit einer ABE zu tun.
Wenn Dein Modul den EMV Test bestanden hat, kannst Du z.B. unter einer Hochspannungsleitung dies störungsfrei verwenden.
LG
pahu
--
Wir überwanden die Schwerkraft, aber der Papierkram drückt uns nieder
Hallo Pahu,
ich habe einfach mal das ganze Zitiert. Deshalb achte bitte einfach auf den zweiten Satz.
"Keine TÜV Eintragung notwendig." So lese ich jetzt mal zwischen den Zeilen. Das Teil hat ABE.
Sonst müsste es Piecha ja ähnlich schreiben wie xcarstyle. Oder?!
Ich werde Piecha aber kommende Woche nochmals anschreiben und dann berichten.
Zitat repariert, Gruß vom Mod | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 17.05.2015 um 19:49 Uhr  
|
SLI schrieb:
Sonst müsste es Piecha ja ähnlich schreiben wie xcarstyle. Oder?!
Tja, darüber sollte man mal nachdenken!
--
Viele Grüße, Bernd
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 142
User seit 16.10.2014
| Geschrieben am 18.05.2015 um 22:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Slk55ziger am 18.05.2015 um 22:34 Uhr ]
Habe soeben mein Modul von Xcar in meinem 55 Bj. 11.2014 ohne Probleme eingebaut.
Ca 60 min. und ich bin Leie, habe auch nichts kaputt gemacht.
Einbau einfach dankt einer sehr guten Beschreibung.
Gruss Markus
--
Darf der Unglückliche den Glücklichen stören, in dessen Glück? | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 107
User seit 24.03.2015
| Geschrieben am 19.05.2015 um 21:30 Uhr  
| Hallo an alle Dachmodulfreunde,
wie angekündigt habe ich mich mal bei Piecha um ein paar Antworten gekümmert.
Nachfolgender Text der Originaltext aus dem Emailverkehr.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Forum von http://www.mbslk.de diskutieren wir gerade mal wieder über Dachmodule. Hier habe ich auch Ihr komfort Variodachmodul für den SLK R172 ins Spiel gebracht. Ich würde im Forum gerne mit allen Gerüchten, Unwissenheiten usw. aufräumen und benötige deshalb folgende Antworten von Ihnen. Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.
1.)Da das Dachmodul lt. Ihnen keine TÜV eintragung benötigt gehe ich davon aus das das Modul eine ABE hat? Ist das richtig?
Das Dachmodul wurde EMV geprüft (Elektromagnetische Verträglichkeit gegenüber anderen elektronischen Bauteilen im Fahrzeug), hat eine E- Prüfnummer und ist somit offiziell vom KBA für den Verbau in KFZ zugelassen worden.Eine Eintragung bei Teilen mit E-Prüfzeichen und EMV Prüfung ist nicht notwendig.
2.)Wie verhält es sich mit den auftretenden Kräften am Dach bei Fahrtwind. Ist der sichere Betrieb durch irgend ein Gutachten oder Kräfteberechungen bestätigt/geprüft oder sind dies nur Erfahrungswerte?
Das Variodach hält problemlos die Windkräfte aus. Wir haben in den letzten 10 Jahren tausende Dachmodule verkauft und verbaut und diesbezüglich noch keinen einzigen Reklamationsfall gehabt bzw. davon gehört.
3.)Darf das Modul bei Fahrt überhaupt nach STVO und Richtlinie 70/222/EWG betrieben werden? (Sichtbarkeit des Kennzeichns zu jedem Zeitpunkt während der Fahrt)
Das Kennzeichen ist eigentlich immer lesbar, auch in den paar Sekunden, in denen der Heckdeckel schräg steht, solange der Verdeckvorgang läuft. Man bedenke, das verschmutzte Kennzeichen im Winter teilweise überhaupt nicht mehr lesbar sind.
4.)Einige Kritiker sagen das die hinteren Seitenscheiben wegen der fehlenden Führung nicht ohne Dach ausgefahren sein sollten. Was sagen Sie hierzu?
Rahmenlose Scheiben haben alle eine Führung im unteren Scheibenführungsbereich. Diese Führung kann auch entsprechend eingestellt werden. Wir haben bisher keinerlei Probleme bezüglich der hinteren Fenster feststellen können. Die Stabilität der hinteren Fenster ist sowohl beim SLK R171 wie auch beim R172 optimal, wie auch beim SL R230, SL R231 und CLK 209 oder E-Cabrio 207.Als Sicherheitsfeature wurde jetzt sogar noch ein Update entwickelt, dass die hinteren Scheiben sich automatisch absenken, wenn die vordere Scheibe sich um 1/3 drittel absenkt oder die Türe geöffnet wird. Dies wurde als reine Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahme entwickelt um einer Verletzungsgefahr vor zu beugen.
Ich denke das nun zum Dachmodul von der Firma Picha alles gesagt ist.
Grüsse
Sli
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 19.05.2015 um 23:20 Uhr  
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SLI schrieb:
1.)Da das Dachmodul lt. Ihnen keine TÜV eintragung benötigt gehe ich davon aus das das Modul eine ABE hat? Ist das richtig?
Das Dachmodul wurde EMV geprüft (Elektromagnetische Verträglichkeit gegenüber anderen elektronischen Bauteilen im Fahrzeug), hat eine E- Prüfnummer und ist somit offiziell vom KBA für den Verbau in KFZ zugelassen worden.Eine Eintragung bei Teilen mit E-Prüfzeichen und EMV Prüfung ist nicht notwendig.
Die rechtliche Grundlage zu dieser Antwort interessiert mich auf jeden Fall. Es wird auch keine Antwort auf die Frage nach der ABE gegeben. Diese Art der Beantwortung ist für mich äusserst unseriös.
Gude, Olli.
--
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Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Beiträge: 1113
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 20.05.2015 um 06:28 Uhr  
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1.)Da das Dachmodul lt. Ihnen keine TÜV eintragung benötigt gehe ich davon aus das das Modul eine ABE hat? Ist das richtig?
Das Dachmodul wurde EMV geprüft (Elektromagnetische Verträglichkeit gegenüber anderen elektronischen Bauteilen im Fahrzeug), hat eine E- Prüfnummer und ist somit offiziell vom KBA für den Verbau in KFZ zugelassen worden.Eine Eintragung bei Teilen mit E-Prüfzeichen und EMV Prüfung ist nicht notwendig.
3.)Darf das Modul bei Fahrt überhaupt nach STVO und Richtlinie 70/222/EWG betrieben werden? (Sichtbarkeit des Kennzeichns zu jedem Zeitpunkt während der Fahrt)
Das Kennzeichen ist eigentlich immer lesbar, auch in den paar Sekunden, in denen der Heckdeckel schräg steht, solange der Verdeckvorgang läuft. Man bedenke, das verschmutzte Kennzeichen im Winter teilweise überhaupt nicht mehr lesbar sind.
Ich denke das nun zum Dachmodul von der Firma Picha alles gesagt ist.
Grüsse
Sli
Guten Morgen
Für mich sind die Antworten nicht richtig und weichen der eigentlichen Fragestellung aus.
zu 1. Die EMV hat mit einer ABE durch das KBA nichts zu tun sondern bestätigt nur die elektromagnetische Verträglichkeit mit den anderen verbauten Komponenten.
siehe hierzu: https://www.vde.com/de/institut/technikundrecht/pr%C3%BCftechnik/seiten/emv_in_kraftfahrzeugen.aspx
zu 3. Bei mir ist das Kennzeichen während des Betriebes vom Dach nicht immer vollständig lesbar da der Kofferraumdeckel sich zeitweise in einem Winkel befindet wo man praktisch davor knien muss um das Kennzeichen lesen zu können. Die Antwort der Firma weicht dem auch aus mit dem unsinnigen Hinweis auf den Winter ..... da ist auch der Fahrzeugführer dafür verantwortlich dies lesbar, sprich sauber zu halten.
Letztendlich muss jeder selber entscheiden ob und wie er das Modul benutzt. Ich habe mich auch bei anderen Fahrzeugherstellern erkundigt ob und wie sie zu solchen Dachmodulen stehen. Die Antworten die ich bekommen habe sind mehr als ausweichend, Grundtenor ist aber man lehnt eine Garantie ab wenn so ein Modul von anderen Anbietern verbaut wurde und erst recht wenn man ein solches auch noch selbst verbaut hat.
--
Grüße
Heinz
"Es gibt für jedes denkbare Szenario eine Option, die immer anwendbar ist - do nothing!" Exploring Corporate Strategy
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 21.05.2015 um 14:49 Uhr  
| Ich empfehle einfach mal das Studium dieses Paragraphen!
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
insbesondere
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
in Verbindung mit
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Ich denke das bei einem "normalen" Unfall das noch gut gehen kann, aber wehe in Verbindung mit dem öffnen oder schließen des Daches geschieht etwas und jemand kommt zu Schaden!
Erloschene Betriebserlaubnis -> heftige Auswirkungen auf Versicherungsschutz! Ggf. noch strafrechtliche Konsequenzen!
Also ich persönlich wüsst was ich da tue!
Die Hersteller und Vetreiber solcher Dinge bringen die Käufer/Benutzer der Teile ganz schön in Bedrängnis. Entweder aus Geldgier, solche ABE`s sind nicht zum Nulltarif zu erhalten, oder weil man ahnt dass eine Genehmigung (ABE) nicht oder nur unter Auflagen erteilt würde was das Ganze wiederum wirtschaftlich nicht mehr rentabel macht!
Das ist kein akzeptables Geschäftsgebaren, zumal wenn man die Probleme vernebelt!
Gruß
Frank
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„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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