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Klatsch und Tratsch » » Thema: Traueranzeige für einen R 171
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 Geschrieben am 04.12.2014 um 22:53 Uhr   
moin moin,

Johann , da muss ich dir Recht geben, ohne Zeugen läuft nix. Wir haben zwei, einen der hinter uns war und mich. Meine Partnerin ist Autohalter und da ich unverletzt aus der Sache gekommen bin, stelle ich keine Ansprüche an den Verursacher, Unser RA hat mich deshalb als Zeugen benannt, ich hoffe es hilft.

Morgen entscheidet sich , ob der traurige Rest weg geht.

Die Neubeschaffung gestaltet sich sehr schwierig, wir warten jetzt wohl bis Jan.Febr.15

Grüße aus Kiel von Bernd

--
da leben und wohnen, wo andere Urlaub machen

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 Geschrieben am 05.12.2014 um 12:08 Uhr   
moin

ich denke schon, dass man als Geschädigter alle Register für eine finanzielle Regelung ziehen sollte (warum stell`st du keine Ansprüche ??) um auf keinen Fall als Dummer da zu stehen (den emotionalen Schock kann man hierzulande finanziell sowieso nicht geltend machen).

Letzendlich bleibt leider doch bei einer Rechnung mit spitzem Bleistift eine Menge an Minus über, wer notiert sich genau den zeitlichen Aufwand z.B. für Telefonate, Gespräche, Botengänge u.s.w.
Hier sollte in jedem Falle eine Pauschale erstritten werden um zumindest eine kleine Gelddusche zu erwirken.

Auch bleibt der Gedanke an eine Privatklage wegen versuchter Körperverletzung, manche Anwälte benötigen hier eine klare Ansage durch ihre Mandanten.... und der Verursacher sollte so seine pädagogische Lektion erhalten.

...und....Erfolg macht Süchtig... und es läßt sich so manch`Nettes davon kaufen.

denke du bist auf dem richtigen Weg

Gruß...vom Johann

--
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   HerbertW

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 Geschrieben am 06.12.2014 um 07:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von HerbertW am 06.12.2014 um 07:24 Uhr ]



Luki-1 schrieb:


noch mal zum Hergang: vor einem ca. 500mtr. langen Tunnel ist Tempo 80, hab den Tempomat auf 83 gestellt, war li. Spur,





Wieso fährt man links , war rechts alles voll?
Wenn ich das richtig gelesen habe ,konnte man rechts fahren, da muß muss man auch fragen wieso links gefahren?
Erziehung der anderen Verkehrsteilnehmer?

Was der Unfallgegner gemacht hat, da muß man nicht diskutieren, wir sind ja nicht im Wilden Westen!

--
Gruss

Herbert

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 06.12.2014 um 09:32 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 06.12.2014 um 09:34 Uhr ]



HerbertW schrieb:

....... wir sind ja nicht im Wilden Westen!

--
Gruss

Herbert



Auf deutschen Autostraßen schon. Da ist das Auto der Colt bzw. Revolver

Herzliche Grüße
Moni


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   SLK172

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 Geschrieben am 06.12.2014 um 10:35 Uhr   


Wieso fährt man links , war rechts alles voll?


Moin Herbert,

geh noch mal zurück auf Los und lies einfach das Eingangsposting.

Gruß

Guido

--
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 Geschrieben am 06.12.2014 um 20:47 Uhr   


Ostseepower 1 schrieb:
moin

ich denke schon, dass man als Geschädigter alle Register für eine finanzielle Regelung ziehen sollte (warum stellst du keine Ansprüche ??)
Hier sollte in jedem Falle eine Pauschale erstritten werden, um zumindest eine kleine Gelddusche zu erwirken.

Auch bleibt der Gedanke an eine Privatklage wegen versuchter Körperverletzung, manche Anwälte benötigen hier eine klare Ansage durch ihre Mandanten.... und der Verursacher sollte so seine pädagogische Lektion erhalten.




Moin,

Luki schrieb, dass er nicht verletzt wurde, damit hat er natürlich auch keine Ansprüche.

Es gibt tatsächlich eine Pauschale für die Geschädigte, sie beträgt 25,-- €. Höhere Kosten können so gut wie nie gerichtlich durchgesetzt werden.

Was ist eine Privatklage? Diesen Begriff kenne ich nicht. Versuchte Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, die Polizei hat gegen den Passatfahrer sicherlich schon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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 Geschrieben am 06.12.2014 um 22:08 Uhr   
moin Volker

ich meine damit eine privatrechtliche Auseinandersetzung mit jemanden der mich vorsetzlich bedroht oder geschädigt hat.
Also jenseits von Verfahren wie sie bei Offizialdelikten ablaufen.

...wenn dich jemand mit einer Keule bedroht oder bereits geschädigt hat, da wartet du als Geschädigter bestimmt nicht darauf, ob ein Staatsanwalt es für richtig oder falsch erachtet Klage einzureichen, oder das Verfahren einstellt.

Natürlich muss so eine Klage vom Gericht angenommen werden (auch die Rechtschutzversicherung muss mitspielen), aber dafür hat`s ja Anwälte um dies vorzubereiten bzw. abzustimmen.

Meine damit, dass ich als Privatperson klagen kann und nicht darauf warten brauche, ob andere Instanzen tätig werden.

Gruß...vom Johann

--
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 Geschrieben am 06.12.2014 um 22:26 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 06.12.2014 um 23:02 Uhr ]



Kapitän schrieb:


Ostseepower 1 schrieb:
moin

ich denke schon, dass man als Geschädigter alle Register für eine finanzielle Regelung ziehen sollte (warum stellst du keine Ansprüche ??)
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Auch bleibt der Gedanke an eine Privatklage wegen versuchter Körperverletzung, manche Anwälte benötigen hier eine klare Ansage durch ihre Mandanten.... und der Verursacher sollte so seine pädagogische Lektion erhalten.




Moin,

Luki schrieb, dass er nicht verletzt wurde, damit hat er natürlich auch keine Ansprüche.

Es gibt tatsächlich eine Pauschale für die Geschädigte, sie beträgt 25,-- €. Höhere Kosten können so gut wie nie gerichtlich durchgesetzt werden.

Was ist eine Privatklage? Diesen Begriff kenne ich nicht. Versuchte Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, die Polizei hat gegen den Passatfahrer sicherlich schon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker



Sorry Volker, hier bist auch du im Irrtum, es ist kein versuchtes Offizialdelikt, sondern

1. ein Antragsdelikt §§ 223, 230 StGB, es sei denn die Staatsanwalschaft bejaht ein öffentliches Interesse
2. kein Versuch, da die Partnerin verletzt wurde

und wen wir dem Täter bei der Körperverletzung Vorsatz unterstellen, dann auch für die Sachbeschädigung, wieder Antragsdelikt §§ 303, 303c StGB, es sei denn...

Als Offizialdelikt käme Gefährdung des Strassenverkehrs in Frage § 315c StGB


--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas

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 Geschrieben am 06.12.2014 um 23:42 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ostseepower 1 am 06.12.2014 um 23:45 Uhr ]

moin

jepp so kann es laufen...zu Beginn war es die Traueranzeige für einen SLK und jetzt stehen wird bereits kurz vor`m versuchten Mord

so entwickeln sich die Dinge soll einer sagen, SLK fahren wäre ungefährlich

Gruß...vom Johann

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   HerbertW

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 Geschrieben am 07.12.2014 um 10:14 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von HerbertW am 07.12.2014 um 10:16 Uhr ]



SLK172 schrieb:


Wieso fährt man links , war rechts alles voll?


Moin Herbert,

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Gruß

Guido

--
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Morgen


den habe ich gelesen und daher meine Frage. Wir haben rechtsfahrgebot in Deutschland.
Und meine Meinung dazu wie der andere sich verhalten hat hab ich geschrieben.

@Moni

na das ist doch wohl über dem üblichen weit hinhaus. Ansonsten haben wir Krieg auf den Straßen das weiß ich

--
Gruss

Herbert

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