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Klatsch und Tratsch » » Thema: Online Kauf bei Piecha - Rückgabe ACHTUNG Eigenanteil auf jeden Fall zahlen |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 11.04.2014 um 13:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 11.04.2014 um 13:56 Uhr ]
Hi Guido,
na, ich bin mir da dennoch nicht sicher, dass die Wiedereinlagerungsbebühr unzulässig ist, da diese m.E. gar nichts mit den von Dir genannten Fällen zu tun hat.
Fall 1 von Dir betrifft widersprüchliche Widerspruchs-Belehrungen bzw. um unzulässige Ausschlussfristen im Onlinehandel. Dabei ging es darum, dass Gewährleistungsvorschriften natürlich nicht ausklausuliert werden dürfen.
Im 2. Fall ging es u.a. um den vom Händler verlangten Verzicht auf die Einredemöglichkeit des Widerspruchs und der Klage eines Mitwerbers dagegen. Auch dies kann ich bei "unserem" Fall nicht erkennen.
Hier bewegen wir uns m.E. ja auf einer ganz anderen Baustelle.
Ich fürchte, ohne einen Grundsatzentscheid zum Thema ist das mit der Wiedereinlagerungsgebühr weder Fisch noch Fleisch.
Wenn solche Fragen durch meine Kunden aufgeworfen werden, rate ich denen ohnehin immer, einen RA zum Thema zu befragen
... und ich weiss, warum ich nie Spass am Fach Jura hatte
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 11.04.2014 um 14:25 Uhr  
| Hallo Hubert,
ich dachte mir schon, dass dir auch das nicht reicht, von daher schreib ich dir auch nix weiter dazu . Wie schon erwähnt geht es in den Urteilen um grundsätzliche juristische Entscheidungen und nicht um den Einzelfall (dazu bitte auch die ausführliche Urteilsbegründung lesen). Man muss nicht exakt genau den gleichen Fall schon mal gehabt haben, um einen Sachverhalt beurteilen zu kommen.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass man nicht für jeden "Pups" einen Anwalt braucht. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen das Widerrufsrecht vor. Das lässt sich mit einer einfachen Mahnung per Einschreiben und notfalls mit einem Mahnbescheid ohne Anwalt regeln.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W176 ///AMG-Line | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 11.04.2014 um 16:04 Uhr  
| Hi Guido,
ich für meinen Teil hätte die Kröte halt geschluckt und mir gesagt, dass ich beim nächsten Mal die AGB besser bzw. überhaupt durchlesen sollte.
Denn, ein bisserl Einsehen habe ich ja prinzipiell mit dem Problem Online-Händler contra Rücksender.
Nur halt in diesem speziellen Fall, wo PBerry wohl gutgläubig auf ALU-Finnen gesetzt hat (wenn ich sein EP richtig deute) - weil die nun mal früher aus ALU waren - und aber Plastik geliefert bekomen hat, habe ich auch für seinen Standpunkt Verständnis.
Bin gespannt, wie das G'schichterl ausgeht...
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 11.04.2014 um 18:17 Uhr  
|
MyFirstSLK schrieb:
ich für meinen Teil hätte die Kröte halt geschluckt und mir gesagt, dass ich beim nächsten Mal die AGB besser bzw. überhaupt durchlesen sollte.
Hallo Hubert,
ich sehe das nur in Teilen so. Wenn ich mir die AGB vorher durchgelesen hätte, hätte ich dort einfach nicht bestellt, um Ärger zu vermeiden. Das werden evtl. viele jetzt so machen, die diesen Thread gelesen haben.
Da ich mir aber AGB bei Online-Bestellungen grundsätzlich eher selten bis gar nicht durchlese (warum auch, es gibt ja schließlich das Widerrufs- oder Rückgaberecht ), würde ich jetzt wie pberry die Sache aus Prinzip durchziehen.
Ich bin ebenfalls gespannt darauf wie es weitergeht.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W176 ///AMG-Line | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3059
User seit 23.06.2011
| Geschrieben am 11.04.2014 um 20:03 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
MyFirstSLK schrieb:
ich für meinen Teil hätte die Kröte halt geschluckt und mir gesagt, dass ich beim nächsten Mal die AGB besser bzw. überhaupt durchlesen sollte.
Hallo Hubert,
ich sehe das nur in Teilen so. Wenn ich mir die AGB vorher durchgelesen hätte, hätte ich dort einfach nicht bestellt, um Ärger zu vermeiden. Das werden evtl. viele jetzt so machen, die diesen Thread gelesen haben.
Da ich mir aber AGB bei Online-Bestellungen grundsätzlich eher selten bis gar nicht durchlese (warum auch, es gibt ja schließlich das Widerrufs- oder Rückgaberecht ), würde ich jetzt wie pberry die Sache aus Prinzip durchziehen.
Ich bin ebenfalls gespannt darauf wie es weitergeht.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W176 ///AMG-Line
Hallo Guido,
hm..., etwas grenzwertig! Grenzwertig, weil eigentlich leichtfertig. Aber ich bin genau so ein Typ und lese auch selten die AGB's, vor allem bei solchen Firmen, wo man(n) eigentl. denkt es sind ja renomierte... und da brauch ich mir keine Gedanken machen.
Und dies obwohl ich schon einmal richtig reingefallen bin. Nach einem Systemcrash meines Laptops suchte ich eine bestimmte Software, von welcher ich wusste, dass es sie kostenlos im Netz gibt. Die erstbeste, erscheinende Seite, welche sie anbot genommen (...hatte nach kostenlos gegooglt, wohlgemerkt), angeklickt und der Fall war erledigt. Bis auf die Tatsache, dass einige Minuten später eine Mail eintraf, in welcher ich aufgefordert wurde ca. 197 Euro zu überweisen. Denn in den AGB's stand, dass beim Download sofort ein Vertrag für zwei Jahre (..zum Sonderpreis natürlich) in Kraft tritt. Total geschockt grübelte ich ca. eine Woche und war fast zahlungswillig. Dann kam mir der Gedanke im Netz nach diesem Unternehmen zu googln. Und siehe da: tausende Betroffene! Danach habe ich über ein halbes Jahr sämtliche Mahnungen und Anwalts-Androhungen ignoriert, bis ich nichts mehr gehört habe.
Also Glück im Unglück. Seit dem sehe ich mir sehr wohl, also bei Angelegenheiten wie Software etc.pp. die AGBs etwas genauer an, um einen solchen nochmaligen Reinfall vermeiden zu können.
Aber wie gesagt: bei Piecha hätte auch ich nicht rein geschaut!
Nun aber zurück zum Thema: ich weiß das Peter derzeit ziemlich in beruflichem Stress steckt und wahrscheinlich deshalb noch nicht weiter geantwortet hat. Weiß aber auch, dass er weiterhin in schriftlichem Kontakt mit Piecha steht, welcher teilweise ziemlich unangenehme Formen hat (m.E. jedenfalls). Aber ich denke, Peter wird Euch über kurz oder lang auf dem laufenden halten...
--
Grüsse aus old Cologne a. Rh., Wilfried
Meine SLK Website: SLK Colonia http://www.wusblum.de/slk.html
„...gefällt dir meine Seite? Dann sag's doch meinem Gästebuch!“
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.04.2014 um 20:17 Uhr  
| Jetzt muss ich mich mal wieder einmischen, das nimmt ja wirklich keine Ende. Sven hatte es schon auf den Punkt gebracht.
Das Widerrufsrecht kann durch keine Änderung in den AGB widerrufen werden. Ich lese im Onlinehandel grundsätzlich keine AGB's, warum denn auch?
Das Widerrufsrecht ist gesetzlich verankert und eindeutig und der Verkäufer muss den Käufer darüber belehren, deswegen Widerrufsbelehrung. Tut er das nicht oder falsch, beginnt noch nichtmals die 14-tägige Frist.
Wiedereinlagerungsgebühren, sonstige Gebühren, alles Humbug, um den Käufer zu verunsichern. Normalerweise reicht in diesen Fällen ein schlanker Verweis auf den Rechtsweg und der Verkäufer knickt ein. Habe ich schon selbst 2x erlebt. Deswegen verstehe ich die Fa. Piecha nicht, ist doch nicht irgendeine kleine Klitsche.
Gruß
Michael
--
SLK 350, R171, Facelift, Bj 7/2008, 7G, obsidianschwarz, Comand APS NTG 2.5, HK-System Logic7, Lenkrad unten abgeflacht (Andy), V-Max inkl. Chiptuning | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 11.04.2014 um 21:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 11.04.2014 um 21:02 Uhr ]
MichaelB schrieb:
Deswegen verstehe ich die Fa. Piecha nicht, ist doch nicht irgendeine kleine Klitsche.
Hallo Michael,
mein Reden...
Die Fa. P. ist im übrigen ein Einzelunternehmen (ohne Angabe der Rechtsform...). Der Inhaber nennt sich u.a. "Geschäftsführer". Da kann jetzt jeder seine eigenen Schlüsse draus ziehen.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.04.2014 um 23:28 Uhr  
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wusblum schrieb:
Und dies obwohl ich schon einmal richtig reingefallen bin. Nach einem Systemcrash meines Laptops suchte ich eine bestimmte Software, von welcher ich wusste, dass es sie kostenlos im Netz gibt. Die erstbeste, erscheinende Seite, welche sie anbot genommen (...hatte nach kostenlos gegooglt, wohlgemerkt), angeklickt und der Fall war erledigt. Bis auf die Tatsache, dass einige Minuten später eine Mail eintraf, in welcher ich aufgefordert wurde ca. 197 Euro zu überweisen.
Hallo Wilfried,
Was glaubst du, wieviele Leute da eingeknickt wären. Das hat System. Wenn nur ein Teil der Leute bezahlen, verdienen die sich dumm und dämlich. Das wird in allen Branchen versucht.
Mein Schrauber ist auch noch Gutachter. Er hat noch kein einziges Gutachten gemacht, das von der Versicherung in voller Höhe anerkannt wurde (und nicht deswegen, weil es fehlerhaft war). Seine Kunden drohen dann mit dem Rechtsweg und schon wird sofort in voller Höhe bezahlt.
So ist das halt.
Beim Onlinehandel vertraue ich nur auf wirklich renommierte Firmen und bezahle lieber ein bisschen mehr und habe dann keinen Ärger.
Meine Lieblingsfirma aus Bad Hersfeld ist in dieser Beziehung kulant bis zur Selbstaufgabe. Die haben wir nach knapp einem Jahr eine H7-Glühbirne, die kaputtgegangen ist, anstandslos bezahlt. So was nenn' ich Service.
Gruß
Michael
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 469
User seit 17.04.2011
| Geschrieben am 12.04.2014 um 01:49 Uhr  
| @Michael / Wilfried
Genau so ein Softwarefall ist mir vor einigen Jahren auch passiert, weil ich gutgläubig meine Mailadresse angegeben habe und die über meine IP an meine Wohnanschrift gekommen sind. Ich bekam über ein halbes Jahr böse Briefe und Mails aus der Schweiz mit allen möglichen Drohungen, die mich aber nicht mal marginal tangiert haben.
In einschlägigen Foren war die Firma bekannt und hat an keiner Stelle, auch nicht in den AGB's, mögliche Kosten erwähnt. Etwa ein Jahr später wurde diese Vorgehensweise als unrechtsmässig eingestuft und hatte eine Gesetzesänderung zur Folge, nämlich dass explizit vor Betätigen des berüchtigten Buttons der (komplette) Kaufpreis ausgewiesen werden muss. Kurze Zeit später war besagte Firma nicht mehr über den Link erreichbar (komisch).
Was lernen wir daraus? Nur nicht bange machen lassen und einknicken...
--
Für kleine hässliche Autos ist das Leben zu kurz.
Sechs Toyotas (daher SLKoyota) mit über 1 Mio. problemlosen km - E-Klasse (210) meines verstobenen Vaters - und jetzt parallel R172 SLK 200 (05 / 2011) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 12.04.2014 um 14:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 12.04.2014 um 14:45 Uhr ]
Deine "Wohnzimmer-Firma":
http://goo.gl/maps/nku6l
Bin jetzt echt sprachlos über Deine Aussage.
War nämlich auch schon in deren Unternehmen zu Besuch.
Wie übrigens viele andere Members aus dem süddeutschen Raum im Zuge einer Ausfahrt im Juni 2012 auch.
Dort habe ich Marcus Piecha als sehr sympathischen jungen Mann kennen gelernt.
Dort ist alleine das Firmenschild fast schon in Wohnzimmergrösse.
--
Beste Grüsse
Hubert
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