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Tipps und Technik R172 » » Thema: Benzin im Öl |
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User seit 19.03.2013
| Geschrieben am 28.03.2013 um 16:55 Uhr  
| Hallo Sven,
in welcher Werkstatt wird Deiner den kuriert ? Vielleicht kann meine, ja später von den Erfahrungen profitieren.
Ich war eben beim Anwalt.
Die Anwältin fordert jetzt sowohl Mercedes als auch den Verkäufer nochmals zur Nachbesserung auf.
Aus der Herstellergarantie von Mercedes läßt sich kein anderer Anspruch als die Mängelbeseitigung ableiten. Hier kann Mercedes eigentlich so oft nachbessern wie sie möchten. Alle Ansprüche verjähren lt. Garantiebedingungen übrigens spätestens 1 Monat nach Ablauf der Herstellergarantie, auch wenn Sie bereits während der Garantiezeit gestellt wurden.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Ich müßte jetzt nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestanden hat, was nahezu unmöglich sein dürfte.
Sollte der Mangel nicht in den gesetzten Fristen behoben werden, wird die Anwältin wohl ein "Selbständiges Beweisverfahren" einleiten.
Ich kann euch gar nicht sagen, wieviel Spaß mir mein SLK momentan bereitet .
Heute hat mich übrigens eine nette Damen aus meiner Werkstatt angerufen. Ich dachte schon es tut sich was, stattdessen .... "Sie waren doch letztens bei uns in der Werkstatt, und ich wollte mich mals erkundigen ob Sie zufrieden waren .....
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich mich kaputtlachen.
Gruss
Thomas | Antworten
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| Geschrieben am 28.03.2013 um 17:40 Uhr  
| Hallo Thomas,
mir wird schlecht bei dem Gedanken an ein selbständiges Beweissicherungsverfahren Wer soll das bezahlen??? die Rechtschutzversicherung / Verkehrsrechtschutz gibt es da eine Zusage....????
In der Regel läuft das so ab: Für den Schriftsatz des / der Rechtsanwaltes / in wird ein Gutachter herangezogen, der für den Vortrag bei Gericht die Mängel versucht zu beschreiben. Das Gericht bestellt einen zugelassenen Gutachter,, den beide Seiten anerkennen müssen,der fertigt dann ein Gutachten für das Gericht, dann folgt ein Beweiserhebungstermin bei Gericht. Ehe das alles ins Laufen kommt verlangt das Gericht für sein Handeln und den Gutachter einen Vorschuß vom Kläger und dieser rechnet sich nach dem Streitwert. Nicht billig und privat in der Regel nicht bezahlbar. Auch so kann man Geld verbrennen.
NS. Gerichte haben Zeit, viel Zeit aus den vielen Klagen, bist Du dann Fußgänger ????
Mein Mitgefühl Horst
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User seit 19.03.2013
| Geschrieben am 28.03.2013 um 17:56 Uhr  
| Hallo Horst,
lt. meiner Anwältin würden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Auch ich hoffe, dass es nicht soweit kommt. Die bis spätestens heute durch die Sachbearbeiterin zugesagte Info wie es weiter geht kam natürlich nicht.
Ich muß ganz ehrlich sagen, von einem Premiumhersteller wie Mercedes hätte ich etwas anderes erwartet.
Ich frag mich nur, warum die Werkstatt von Sven nach dem Fehler sucht, und bei mir "das bekannte Steuergerätproblem" vorausgesetzt wird.
Gruss
Thomas | Antworten
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| Geschrieben am 28.03.2013 um 18:28 Uhr  
| Hallo Thomas,
ohne schriftliche Zusage der Rechtschutzversicherung geht gar nichts. Die Rechtschutzversicherung arbeitet in Regel innerhalb von 24 Stunden, dann hast Du die Zusage, Schriftlicher Vortrag per Mail oder Fax bei der Versicherung und Kostenübernahmeerklärung fordern.
Für den RA bist Du Auftraggeber und damit auch der, der bezahlt. Ich kann dir nur schildern, dass bei meiner versuchten Mängelbeseitigung bzw. Rückabwicklung mit Zusage der Rechtschutzversicherung durch einen Rechtsanwalt nicht unerhebliche Schwierigkeiten dadurch entstanden sind, dass ich mich wegen der Nerven mit MB geeinigt habe und ich auch kein Fußgänger sein wollte: Kurz Rechtsanwalt aus dem Geschäft, stinksauer daß Auftrag für die Weiterführung entgangen, Abrechnung über Rechtschutzversicherung und bei mir blieben 150.00 Euro hängen.
Gruß Horst | Antworten
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| Geschrieben am 03.04.2013 um 12:17 Uhr  
| Hallo,
Kurze Zwischenmeldung zum Stand der Dinge:
Meinen 172 konnte ich am Ostersamstag nach der Rep abholen.Das hab ich dann gemacht,
bin die 30 km bis nach Hause gefahren und am Sonntag zur Arbeit hin u. zurück.Dann habe ich wieder kontrolliert ob nun wirklich alles gut ist, das war es leider nicht.Wieder schleimige Ablagerungen am Deckel, starker Benzingeruch und Ölstand über max.Das habe ich dann gestern der NL gemeldet, heute rief mich dann der Servicetechniker zurück und sagte mir das er eine neue Motorsoftware installiert und einen Öl u. Filterwechsel durchgeführt hat.Er zeigte sich überrascht das der Mangel noch besteht, und hat das FZ erneut zur NL abschleppen lassen und mir einen Leihwagen zur Verfügung gestellt.
Bereits gestern habe ich die nun 2. Nachbesserung schriftlich angemeldet und deutlich gemacht, daß ich einer 3.Nachbesserung nicht zustimmen werde, sondern stattdessen die Rückabwicklung einleiten werde.
Ich hoffe das man der Sache nun gründlich nachgeht.
Wo Schatten ist , gibts ja auch Licht.Der Service der NL Duisburg war bisher top, stets freundlich und kompetent.Das stimmt mich dann doch zuversichtlich, das am Ende alles gut wird.
Das wünsche ich an dieser Stelle insbesondere Thomas, der ja auch noch mit formellen
Dingen zu kämpfen hat.
Zum Thema Rückabwicklung hat sich in den letzten Jahren einiges verändert, zu Gunsten des FZkäufers:
Exacte kilometerberechnung bei d. Nutzungsentschädigung, nicht mehr pro angefangene 1000 km.
Staffelung des Prozentsatzes f.d. Nutz.entsch.in Abhängigkeit der zu erwartenden Lebensdauerlaufleistung des FZ.Beim R172 geht man von 250000 km aus und nicht mehr pauschal von 150000 km f.alle FZ.Für den Slk werden damit 0, 4 % berechnet.
Formel :
Kaufpreis x gefahrene KM ÷erwartete Laufleistung (250000 KM)
Sollte es zu einer Rückabwicklung kommen müssen, werde ich dies nicht ohne Anwalt machen, da wohl noch sehr häufig pauschal 0.67 % und pro angefangene 1000 km berechnet werden, was nicht sein darf.
Ok, melde mich wieder wenn die 2.Nachbesserung erfolgt ist.
Gruß
Sven | Antworten
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| Geschrieben am 03.04.2013 um 13:17 Uhr  
| Hallo Sven,
das tut mir leid, dass es Dich jetzt genauso erwischt hat.
Mein Anwalt hat gestern Mercedes sowie den Verkäufer angschrieben und zur Nachbesserung aufgefordert.
Auf meine Reklamation bei MB habe ich gestern die schriftliche Antwort bekommen:
"Mit Ihrem SLK 200 besitzen Sie ein Fahrzeug mit dem Stern - das freut uns" (Die Freude ist momentan sehr einseitig)
"Voraussichtlich wird es zu Ihrer Beanstandung Mitte des Jahres 2013 ein Update geben."
"Sie befürchten durch den Kraftstoffeintrag einen Motorschaden, und bitten um kurzfristige Klärung. Ein solcher Folgeschaden ist nach derzeitigem
Kenntnisstand jedoch nicht zu erwarten."
Gekrönt wird das ganze noch mit der Aufforderung an der Kundenzufriedenheitsumfrage teilzunehmen.
Ich fühle mich richtig verar****.
Ich habe gestern direkt nach einer länderen Fahrt den Ölstand kontrolliert.
Dieser lag knapp über Maximum, seit dem Ölwechsel bin ich 500 km gefahren.
Ich habe mal einen befreundeten KFZ Mechaniker befragt. Dieser kennt genau dieses Fehlerbild bei einer defekten Hochdruckpumpe (allerdings anderer KFZ Hersteller).
Diese Vermutung hatte meine Werkstatt auch schon, die Prüfung wurde von Mercedes allerdings mit dem Hinweis auf "konstruktionsbedingt unmöglich" abgelehnt.
Kopf hoch und Gruss
Thomas | Antworten
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User seit 14.11.2011
| Geschrieben am 03.04.2013 um 22:19 Uhr  
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Ich habe mal einen befreundeten KFZ Mechaniker befragt. Dieser kennt genau dieses Fehlerbild bei einer defekten Hochdruckpumpe (allerdings anderer KFZ Hersteller).
Diese Vermutung hatte meine Werkstatt auch schon, die Prüfung wurde von Mercedes allerdings mit dem Hinweis auf "konstruktionsbedingt unmöglich" abgelehnt.
Kopf hoch und Gruss
Thomas
Wieso jetzt Hochdruckpumpe? ich denke hier wird von einem 200 BE gesprochen. Da fällt mir noch ein Verbrennungsaussetzungszähler ein, den selbst die simpelsten Motorsteuergeräte haben. Naja irgendwelche Anfragen, kann man sich allerdings auch getrost sparen.
--
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