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Klatsch und Tratsch » » Thema: Die erste Ausfahrt, schönes Wetter, schlechtes Ende |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 365
User seit 08.03.2012
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.03.2013 um 11:37 Uhr  
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discobasty schrieb:
Ich habe einen Freund der ist KFZ Sachverständiger für Schäden und Bewertungen, den werde ich nachher gleich mal anrufen, kann ich den benennen?
Wie lange hat man Anspruch auf Nutzungsausfall?
Danke das ihr mir so toll helft!
--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!
Du kannst Dir als Geschädigter einen Sachverständigen Deiner Wahl aussuchen.
Nutzungsausfall gibt es für die Dauer der Reparatur. Die wird vom Gutachter ermittelt und steht im Sachverständigengutachten.
--
Grüße aus Sprockytown
Uli | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 159
User seit 14.01.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Andy1893 am 17.03.2013 um 11:40 Uhr ]
Ohje ohje =(.. Aber gott sei dank "nur" Blechschaden.
Ich hatte letztes Jahr auch so einen Fall. Hatte meinen Seat Ibiza Cupra nagelneu gekauft. Nach 2 Wochen und 1700km später waren meine Freundin und ich Essen. Als wir das Lokal verließen hörten wir einen mega Knall, sind zum Auto gelaufen und siehe da, einer mit seinem getunten A3 meinte den Helden in ner Kurve spielen zu müssen und ist volle Lotte gegen mein geparktes Baby geknallt . Der ist an meinem rechten Rad hängen geblieben und hat mir meinen Kotflügel kaputt gemacht und das komplette Fahrwerk war hinüber. Habe vor Ort schriftlich vom Verursacher bestätigen lassen das er Schuld am Unfall ist, was er auch unterschrieben hat. Habe den ADAC gerufen und der hat mein Auto zu meiner gewünschten Werkstatt gefahren. Das Auto stand dort übers Wochenende und habe meine Sachverständigerin hinzugenommen, die sich das Auto vor der Reparatur angesehen hat und habe ebenfalls meinen Anwalt eingeschaltet, da ist man absolut auf der sicheren Seite. Nachdem fest stand dass der Verursacher der Schuldige war, wurde dir Reparatur in Auftrag gegeben. Das Ende vom Lied war ein Schaden von 7000€ bei einem neuen Wagen :-/. Für jede Fahrzeugklasse gibt es einen bestimmten Geldbetrag den du täglich als Nutzungsausfall bekommst, oder du nimmst dir einen Leihwagen für den Betrag. Ich persönlich habe das Geld genommen. Du bekommst in etwa mit deinem SLK 59€ pro Tag. Das gilt vom Tag des Unfalls bis zum Tag der Reparatur aber ich glaube max. 14 Tage.. | Antworten
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Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:40 Uhr  
| Du musst dir keine Sorgen machen!
Weder vom Unfallhergang (so wie du es beschrieben hattest), noch von der Regulierung.
Versicherungen haben nicht den Zeitwert, sondern den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Fahr doch mal einen SL190 so richtig elegant in die Seite und komme mit dem Argument: "Jaaaa is ja ne alte Karre! Zeitwert 500 Euro!?"
Zwar existieren für solche Schmuckstücke dann Wertgutachten, aber auch nur, um bei Diebstahl den Wert nachweisen zu können, oder / und ihn in der Kasko-Versicherung richtig einzustufen.
Beim Haftpflichtschaden wird dir der Gutachter den Wiederbeschaffungswert ermitteln. So oder so, und das geht immer fair zu.
Lass dich nicht verrückt machen!
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:41 Uhr  
| Gerade mit der Polizei Telefoniert, ich bin mit meiner Frau gestern noch ins Krankenhaus, sie hat DS HWS [Druckschmerz Halswirbelsäule]
Der Polizist hat gefragt ob wir das geltend machen wollen oder ob er sie weiter als Zeugen führen soll.
Wie Verhält man sich da? Er ruft mich heute Abend nochmal an.
Den zwei anderen zwei Fahrerinnen geht es wohl soweit gut, Sie wurden Ambulant im Krankenhaus behandelt und sind wohl wieder entlassen worden.
Wenn ich Glück hab erwischen wir den Anwalt heute noch, dann werde ich den auchnochmal befragen...
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 384
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von heinros am 17.03.2013 um 11:49 Uhr ]
Hallo,
ich schließe mich den Vorrednern an. Nutzungsausfall berechnet der Sachverständige. Klar kannst Du Deinen sachverständigen Kumpel beauftragen. Und wirklich wichtig: Nicht irgendeinen Feld-, Wald-, Wiesenanwalt nehmen. Such Dir einen, der Erfahrung mit dem Thema Verkehr hat. Da weiß Dein sachverständiger Kumpel vielleicht einen.
Alles Gute.
Heiner
PS: Zu Deinem Avatar, bekommst Du von mir eine PN.
--
slk 350 R171, EZ 06/2010, paladiumsilbermet., viel Zubehör, das man braucht oder nicht | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:44 Uhr  
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Andy1893 schrieb:
Ohje ohje =(.. Aber gott sei dank "nur" Blechschaden.
Ich hatte letztes Jahr auch so einen Fall. Hatte meinen Seat Ibiza Cupra nagelneu gekauft. Nach 2 Wochen und 1700km später waren meine Freundin und ich Essen. Als wir das Lokal verließen hörten wir einen mega Knall, sind zum Auto gelaufen und siehe da, einer mit seinem getunten A3 meinte den Helden in ner Kurve spielen zu müssen und ist volle Lotte gegen mein geparktes Baby geknallt . Der ist an meinem rechten Rad hängen geblieben und hat mir meinen Kotflügel kaputt gemacht und das komplette Fahrwerk war hinüber. Habe vor Ort schriftlich vom Verursacher bestätigen lassen das er Schuld am Unfall ist, was er auch unterschrieben hat. Habe den ADAC gerufen und der hat mein Auto zu meiner gewünschten Werkstatt gefahren. Das Auto stand dort übers Wochenende und habe meine Sachverständigerin hinzugenommen, die sich das Auto vor der Reparatur angesehen hat und habe ebenfalls meinen Anwalt eingeschaltet, da ist man absolut auf der sicheren Seite. Nachdem fest stand dass der Verursacher der Schuldige war, wurde dir Reparatur in Auftrag gegeben. Das Ende vom Lied war ein Schaden von 7000€ bei einem neuen Wagen :-/. Für jede Fahrzeugklasse gibt es einen bestimmten Geldbetrag den du täglich als Nutzungsausfall bekommst, oder du nimmst dir einen Leihwagen für den Betrag. Ich persönlich habe das Geld genommen. Du bekommst in etwa mit deinem SLK 59€ pro Tag. Das gilt vom Tag des Unfalls bis zum Tag der Reparatur aber ich glaube max. 14 Tage..
Da hast du aber doppelt Glück gehabt!
1. Ein Schuldeingeständnis kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. "Dann glang mal einen Nackerten in die Tasche" wie wir in Bayern sagen.
2. (War erst gestern in AutoMobil TV) Kann die Versicherung die Zahlung des Anwalts verweigern, wenn eigentlich alles klar (geklärt) ist.
--
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User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:51 Uhr  
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discobasty schrieb:
Gerade mit der Polizei Telefoniert, ich bin mit meiner Frau gestern noch ins Krankenhaus, sie hat DS HWS [Druckschmerz Halswirbelsäule]
Der Polizist hat gefragt ob wir das geltend machen wollen oder ob er sie weiter als Zeugen führen soll.
Wie Verhält man sich da? Er ruft mich heute Abend nochmal an.
Den zwei anderen zwei Fahrerinnen geht es wohl soweit gut, Sie wurden Ambulant im Krankenhaus behandelt und sind wohl wieder entlassen worden.
Wenn ich Glück hab erwischen wir den Anwalt heute noch, dann werde ich den auchnochmal befragen...
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Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!
Tja das ist immer so ne Sache.
Eigentlich solltest du es geltend machen. Ein echtes Schleudertrauma kann einem schon was anhaben. Auch langfristig. Die gegnerische Versicherung kommt dafür auf, und Schmerzensgeld gibts auch.
Dem Unfallgegner dagegen bekommt eine Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzeung. Das gibts soweit ich weiß 5 Punkte und eine ordentliche Strafe.
--
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User seit 14.01.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:55 Uhr  
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TonyDom schrieb:
Andy1893 schrieb:
Ohje ohje =(.. Aber gott sei dank "nur" Blechschaden.
Ich hatte letztes Jahr auch so einen Fall. Hatte meinen Seat Ibiza Cupra nagelneu gekauft. Nach 2 Wochen und 1700km später waren meine Freundin und ich Essen. Als wir das Lokal verließen hörten wir einen mega Knall, sind zum Auto gelaufen und siehe da, einer mit seinem getunten A3 meinte den Helden in ner Kurve spielen zu müssen und ist volle Lotte gegen mein geparktes Baby geknallt . Der ist an meinem rechten Rad hängen geblieben und hat mir meinen Kotflügel kaputt gemacht und das komplette Fahrwerk war hinüber. Habe vor Ort schriftlich vom Verursacher bestätigen lassen das er Schuld am Unfall ist, was er auch unterschrieben hat. Habe den ADAC gerufen und der hat mein Auto zu meiner gewünschten Werkstatt gefahren. Das Auto stand dort übers Wochenende und habe meine Sachverständigerin hinzugenommen, die sich das Auto vor der Reparatur angesehen hat und habe ebenfalls meinen Anwalt eingeschaltet, da ist man absolut auf der sicheren Seite. Nachdem fest stand dass der Verursacher der Schuldige war, wurde dir Reparatur in Auftrag gegeben. Das Ende vom Lied war ein Schaden von 7000€ bei einem neuen Wagen :-/. Für jede Fahrzeugklasse gibt es einen bestimmten Geldbetrag den du täglich als Nutzungsausfall bekommst, oder du nimmst dir einen Leihwagen für den Betrag. Ich persönlich habe das Geld genommen. Du bekommst in etwa mit deinem SLK 59€ pro Tag. Das gilt vom Tag des Unfalls bis zum Tag der Reparatur aber ich glaube max. 14 Tage..
Da hast du aber doppelt Glück gehabt!
1. Ein Schuldeingeständnis kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. "Dann glang mal einen Nackerten in die Tasche" wie wir in Bayern sagen.
2. (War erst gestern in AutoMobil TV) Kann die Versicherung die Zahlung des Anwalts verweigern, wenn eigentlich alles klar (geklärt) ist.
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Der Schaden an dem Audi lag bei 9000€. Mein Anwalt hat das unterschriebene Blatt nicht der Versicherung geschickt, vermutlich aus dem Grund den du genannt hast. Er meinte nur im Fall der Fälle dass die Versicherung nix zahlen wird, könnte man es bei dem Verursacher einfordern. Die Versicherung war aber seeeehr flott beim zahlen und auch sehr kompetent. Gibt echt wenige Versicherungen die so sauber und schnell arbeiten. Die gegnerische Versicherung war die VHV (nein keine Schleichwerbung) | Antworten
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| Ok das ist schonmal gut zu Wissen, die Anzeige wird die Verursacherin auf jedenfall bekommen vermute ich, die andere geschädigte hatte Nasenbluten und wurde auch im Krankenhaus behandelt....
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