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Klatsch und Tratsch » » Thema: Einbruch - Problem mit der Versicherung |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 29.01.2013 um 07:18 Uhr  
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Ludo schrieb:
die Terrassentür wurde ja wohl von "aussen" zerstört ?
DANN ist es Sache des Vermieters.
... wieso des Vermieters ?
Die Hausratversicherung des Mieters bietet doch Versicherungsschutz u.a. gegen die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
--
Gruß
Bernd
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 29.01.2013 um 07:56 Uhr  
| Jo,
aber eine (Aussen)Türe ist doch kein "Hausrat", sondern gehört zur Mietsache ??
ciao
Ludo
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8864
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 29.01.2013 um 09:30 Uhr  
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Ludo schrieb:
... aber eine (Aussen)Türe ist doch kein "Hausrat", sondern gehört zur Mietsache ...
Hi,
ich zitiere mal die HUK (bei anderen Gesellschaften wird es ähnlich sein)
"Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen:
Liegt ein (vollendeter oder versuchter) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub vor, sind die Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung ersatzpflichtig. Durch die Formulierung "im Bereich der Wohnung" wird zum Ausdruck gebracht, dass Gebäudebeschädigungen nicht nur innerhalb der Wohnung, sondern z. B. auch an der Außenseite der die Wohnung umschließenden Gebäudeteile wie Rollläden, Fenster, Türen, Wände oder Bedachung zu entschädigen sind. Nicht versichert sind Schäden an Gebäudebestandteilen, die nicht zum Bereich der Wohnung zählen, wie z. B. die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses."
sG, Andy
--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 29.01.2013 um 10:22 Uhr  
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margarit schrieb:
TonyDom schrieb:
Es gibt für die KFZ-Kasko Vereinbarungen, dass die Versicherung dir vorschreiben darf, welche (autorisierte Werkstatt) dein Auto reparieren soll. Diese Verträge sind dann auch billiger.
Obs diesen Passus auch für Hausratversicherungen gibt, weiß ich nicht, aber ich würde mir den Vertrag mal durchschauen, ob du da was in der Art findest.
--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350
Hallo TonyDom
Danke für deine Antwort
Das würde aber bedeuten Du fährst mir ins Auto und Deine Versicherung bestimmt wo mein Auto repariert wird.
MFG
Uwe
Nein, weil das wäre ein Haftpflichtschaden.
Ich rede von Kasko. Sturm, Diebstahl etc. oder Vollkasko, wenn beim Unfall dein eigenes Auto repariert werden muss.
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 246
User seit 25.02.2007
| Geschrieben am 31.01.2013 um 19:15 Uhr  
|
TonyDom schrieb:
margarit schrieb:
TonyDom schrieb:
Es gibt für die KFZ-Kasko Vereinbarungen, dass die Versicherung dir vorschreiben darf, welche (autorisierte Werkstatt) dein Auto reparieren soll. Diese Verträge sind dann auch billiger.
Obs diesen Passus auch für Hausratversicherungen gibt, weiß ich nicht, aber ich würde mir den Vertrag mal durchschauen, ob du da was in der Art findest.
--
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Hallo TonyDom
Danke für deine Antwort
Das würde aber bedeuten Du fährst mir ins Auto und Deine Versicherung bestimmt wo mein Auto repariert wird.
MFG
Uwe
Nein, weil das wäre ein Haftpflichtschaden.
Ich rede von Kasko. Sturm, Diebstahl etc. oder Vollkasko, wenn beim Unfall dein eigenes Auto repariert werden muss.
--
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Hallo TonyDom
Du hast ja beim Auto Recht
aber in meinem Fall wurde mein Eigentum ( Terassentür) zerstört.
Diese Tür ist aber durch die Hausrat des Mieters versichert.
Hätte der Mieter keine Hausratversicherung müsste ich als Vermieter für den Einbruchschaden aufkommen.
Da in meine Wohnung ebenfalls eingebrochen wurde habe ich es jetzt mit 2 Fensterfirmen zu tun.Meine Firma baut unten neue Türen ein bezahlt dur meine Hausratversicherung.
Meine Frage war kann die Versicherung des Mieters bestimmen welche Terassentür bei mir eingebaut wird.
Ich habe der Versicherung einen Kostenvoranschlag der Firma die bei mir die Fenster vor Jahren eingebaut hat gegeben.Die Firma stellt die Fenster und Türen auch selbst her.
MFG
Uwe | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 31.01.2013 um 22:17 Uhr  
|
margarit schrieb:
Meine Frage war kann die Versicherung des Mieters bestimmen welche Terassentür bei mir eingebaut wird.
... natürlich, sie muss aber dem Ursprungszustand sehr nahe kommen. Die Versicherung kann und wird nicht eine x-beliebige Terrassentür einbauen. Das gesamte Erscheinungsbild muss erhalten bleiben.
Mach der Versicherung doch einen Vorschlag, die Differenz auf eigene Kappe zu übernehmen, die Handwerkerrechnungen sind doch steuerlich auch noch absetzbar.
--
Gruß
Bernd
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 01.02.2013 um 00:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TonyDom am 01.02.2013 um 00:16 Uhr ]
Ich habe der Versicherung einen Kostenvoranschlag der Firma die bei mir die Fenster vor Jahren eingebaut hat gegeben.Die Firma stellt die Fenster und Türen auch selbst her.
Ein aktueller Kostenvoranschlag wg. dem Einbruch? Ja?
Dann lautet die Antwort JAIN! Sie können ihn akzeptieren, sie können aber auch sagen: "Nein, glauben wir nicht, wir schicken einen eigenen Gutachter.
Die Aufgabe des Gutachter ist es dann, den Schaden bzw. die Wiederherstellung der gleichen Türe zu kalkulieren, abzüglich der Abnutzung (zeitlich/Zustand).
Vielleicht haben sie dir deshalb eine andere Türe angeboten, um die Kosten Mühe für derartige Kalkulationen zu sparen.
Nichtsdestotrotz hast du Anspruch auf deine original verbaute Türe abzüglich der Nutzung.
Soviel zur Türe: Wer letztendlich die Türe dann einbauen soll, kann ich leider bei Hausrat nicht sagen, ob es ähnliche Klauseln gibt, wie die KFZ-Versicherungs-Klausel, die ich oben bereits erwähnte.
--
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5401
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.02.2013 um 14:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 01.02.2013 um 14:41 Uhr ]
Hier herrscht ja ziemlich Verwirrung, deshalb kurz zur Erläuterung.
Grundsätzlich ersetzt die Hausratversicherung auch Gebäudeschäden (zur Wohnung gehörender Fenster und Türen) nach Einbruch, sofern der Wohnungsnutzer auch Eigentümer ist.
Anders sieht es je nach Bedingungswerk bei Mietern aus. Hat er gemäß Mietvertrag die Gefahrtragung übernommen zahlt im Zweifelsfall die Hausratversicherung. Das gilt für die Wohnungseingangstüre, nicht aber für die Hauseingangstüre bei Mehrfamilienhäusern.
Auch der Spruch, das zählt der Mieter oder das ist seine Sache stimmt nicht. Der Mieter haftet nur für von ihm verschuldete und verursachte Schäden. Ganz normale Regelung gemäß 823 BGB. Wie will man den Mieter für einen Einbruch haftbar machen?
Also ohne entsprechende Regelung ihm Mietvertrag und Ausdehnung der Haftung oder Verpflichtung eine Hausratversicherung für diesen Fall vorzuhalten wird es da eng für Vermieter.
Gruß
Frank
Definition Hausrat = Versicherte Sachen
Definitionen
a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
c) Ferner gehören zum Hausrat
aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Ein- bauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungs- eigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und da- her hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
4. Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme
Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt;
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in des- sen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer er- setzte Sachen;
--
„Das Schlimme ist, dass die Unfähigkeit zu denken so oft mit der Unfähigkeit zu schweigen Hand in Hand geht.“
Hans Krailsheimer, Schriftsteller | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3683
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 01.02.2013 um 18:19 Uhr  
| Hal.lo,
der Vermieter hat für den Schaden an der Mietsache hier überhaupt nicht aufzukommen - auch nicht seine Hausratversicherung, denn diese deckt nur Schäden an seinen, in die Mietsache eingebrachten Sachen! Und seine Haftpflicht schon gleich garnicht, denn er haftet ja nicht für den Einruch in seiner angemieteten Wohnung!
Für die von den Einbrechern angerichteten Substanzschäden an Festern usw. haftet also Dein Mieter nicht - im Gegenteil: er kann, von Dir verlangen, diese schnellstens zu reparieren, ansonsten kann er die Miete mindern.
Ich hoffe, Du hast eine Gebäudeversicherung, die auch Schäden Einbruchdiebstahl deckt - sonst gehen die Kosten an Dir runter.
Es sei den, man fasst den Einbrecher (selten!) und kann ihm den Einbruch nachweisen (noch seltener) und er ist leistungsfähig (noch viel, viel seltener!), dann kannst Du die Kosten zivilrechtlich bei ihm einklagen und zwangsvollstrecken (eher wird der Papst evangelisch und ein Politiker ehrlich!)
--
Herzliche Grüße!
Hal
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"I do not always know what I want, but I do know what I don't want!" (Stanley Kubrick) | Antworten
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