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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 14.02.2014 um 22:45 Uhr   
Ich hab mir die Rollei CarDVR-110 GPS Auto-Kamera mit Mikrofon (Full HD, Weitwinkel-Objektiv) mit einer Halteplatte und dem mitgelieferten Saugnapfstativ vor das Windschott gemacht. Kann jederzeit demontiert werden .... muss aber nicht, da sowohl bei offen oder zu die Kamera da verbleiben kann. Der Strom kommt aus dem Stauraum im Mittelteil beim R172. Nach positiven Test hab ich mir eine 2. Kamera auf das Amaturenbrett nach vorne montiert. So hab ich in der Endlosschleife mit einer 32 GB Karte (Aufnahmeintervall 5 Minuten) nach vorne und hinten einen "Fahrtenschreiber" mit Bewegungsmelder und Anstoßmelder.

--
Grüße

Heinz

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   an9el
 Geschrieben am 15.02.2014 um 19:31 Uhr   
hallo...

die idee mit dem saugnapf und dem glas-windschott halte ich persönlich nicht für gut, denn 1.sieht das ***** aus und 2.vibriert das mit sicherheit, denn dasd windschott sitzt ja auch nicht bombenfest.

ich suche eine lösung die man 1.nicht gleich sehen kann - immerhin will ich ja das auto auch mal offen parken ohne dass ich mir den kopf machen muss, dass man mir einfach so die kamera raus stiehlt und
2.suche ich eine stabile befestigung - aber schrauben will ich nicht unbedingt, obwohl ja unterhalb der roadsterbügel seitlich 2 plastikteile sind die man anbohren könnte...

ich finds trotzdem komisch hier in dem forum
einerseits wird man halb gesteinigt wenn man sich ne auspuffanlage ranbaut die 4 amg-blenden hat bei denen halt nur aus 2 der auspuffqualm kommt - und dann andererseits wollt ihr hier kameras mit saugnapfen befestigen - sorry, aber DAS geht für mich gar nicht. selbst die kamera die bei mir an der frontscheibe verbaut wird wird mit 100% sicherheit NICHT mit einem saugnapf da rangebastelt.

übrigens habe ich folgende variante vor mir bei mir einzubauen:
für vorne habe ich eine ambrella mini0801, diese wird links neben dem rückspiegel am plastik oben befestigt - weiss aber nocht nicht genau wie und eine 2. eine carguard 5dx soll nach hinten rausschauen. beide kameras will ich mittels kippschalter von dauerplus auf zündungsplus umstellen können und beide laufen im modus motion detection. beide sind full hd mit eigenem kleinen monitor, der sich nach 1 minute abschaltet.
dabei habe ich folgende idee - normalerweise schalten sich die kameras mit der zündung an und auch wieder aus - damit wird alles während der fahrt aufgezeichnet, nach vorne in bestem full hd (selbst getestet im vergleich mit mehreren anderen "full hd"-kameras), dazu wird alles mit gps und geschwindigkeitsanzeige gespeichert auf der mini0801 - die hat echt ein super bild! und nach hinten nimmt die 5dx in full hd auf - ohne gps und geschwindigkeit, dazu mit sehr gutem ton (die 0801 auch, aber der ton ist nicht so dolle). jedenfalls wenn ich irgendwo mal parke wo ich "dem frieden nicht traue" lege ich den kippschalter um und schalte beide kameras damit auf dauerplus - sprich, sie laufen weiter und zeichnen auf sobald sich was bewegt (stehen ja immer auf motion detect). da die hintere sogar mit infrarot leds ausgestattet ist sollte ich damit sogar nachtaufnahmen hinbekommen (habs aber noch nicht so getestet), weil ich denke wenn ich irgendwo parke, z.b. parkhaus und mich rempelt einer an, dann fährt der ja meist nach hinten zur seite weg und dann hab ich ihn mit der hinteren kamera im bild.
naja...so ist zumindest meine idee. aber ich denke es sollte so klappen, das einzige worüber ich mir eben noch nicht sicher bin ist die befestigung der hinteren kamera - halt möglichst unauffällig, aber stabil und trotzdem ziemlich weit oben damit man möglichst dicht hinter dem auto noch was sehen kann (auch für ganz dicht auffahrer z.b.)

--
gruss an9el

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   an9el
 Geschrieben am 17.02.2014 um 10:31 Uhr   
hallo, mal ne nachfrage an den rest. mir hat jemand geschrieben, dass die TON-Aufnahme nicht von Vorteil wäre falls es mal zu einem Unfall und einer Klärung vor Gericht kommen sollte.
Weiss ja jemand mehr? Ich kanns mir nicht vorstellen, da man genaugenommen ja schon mit der Aufnahme des "öffentlichen" Strassenverkehrs nicht 100% legal handelt. Warum sollte dann noch eine Tonaufnahme das ganze verschlechtern? Immerhin könnte man ja z.B. hören ob der Gegner gebremst hat oder man gehupt hat oder so...

--
gruss an9el

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   hausrocker

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 Geschrieben am 17.02.2014 um 11:23 Uhr   
Also ich persönlich würde ja im Falle eines Unfalls das Video nicht unaufgefordert der Polizei geben sondern meinem Anwalt.
Und bis dahin hat man auch das Video auf die entsprechende stelle beschnitten und den Ton im Zweifel gelöscht.

Bremsen sieht man eher an den Rücklichtern des Vorausfahrenden, Hupen spielt kaum eine Rolle denke ich.
Und es ist, wie hier viele Seiten lang diskutiert am Ende eine Ermessensentscheidung des Richters, ob er das Dokument zulässt oder nicht. Da spielt es auch keine Rolle wie gut die Qualität ist.

Und zum permanenten Filmen: Wir haben bei uns im Ort so einen "Spinner", der an einer Hauptkreuzung wohnt und in jedem Fenster seines Hauses eine Webcam stehen hat, Richtung Kreuzung. Jeder, der da lang fährt wird gefilmt. Er könnte das auch direk ins Internet übertragen. Die örtliche Polizei, bei der ich mich darüber beschwert hat, hat das gar nicht interessiert, die haben die Beschwerde abgebügelt, damit, dass der Jenige ja nur sein Eigentum schützen will. Angeblich hat ihm mal jemand einen Blumenkübel von der Fensterbank geklaut. Ist klar.

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   duc-icke

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 Geschrieben am 17.02.2014 um 18:22 Uhr   
Hallo!
Ich schließe mich da meinem Vorredner an.Niemals der Polizei das Video zeigen-Anwalt ist gut und ob ein Richter das Material zuläßt ist Ermessensfrage.
Wenn Du das Video der Trachtentruppe zeigst kann der Schuß auch nach hinten losgehen für Dich und das will ja wohl niemand.
Gruß Andy

--
andy slk200 Bj.1999

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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 17.02.2014 um 18:38 Uhr   


hausrocker schrieb:
Also ich persönlich würde ja im Falle eines Unfalls das Video nicht unaufgefordert der Polizei geben sondern meinem Anwalt.
Und bis dahin hat man auch das Video auf die entsprechende stelle beschnitten und den Ton im Zweifel gelöscht.




Den Richter möchte ich sehen der ein bearbeitetes Video als Beweis zulässt. Da steht immer der Verdacht, dass man eigene Fehler rausgeschnitten hat.

--
Grüße

Heinz

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   an9el
 Geschrieben am 17.02.2014 um 22:17 Uhr   
@Heinz: sehe ich auch so daher würde ich eher dazu tendieren das Material sofort der Polizei zu geben dass man eine nachträgliche Manipulation ausschließen kann.

Back to topic....

Hat jemand ne Idee wegen der Befestigung für die hintere Kamera?

--
gruss an9el

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   hausrocker

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 Geschrieben am 17.02.2014 um 22:40 Uhr   


Silversurfer350 schrieb:


hausrocker schrieb:
Also ich persönlich würde ja im Falle eines Unfalls das Video nicht unaufgefordert der Polizei geben sondern meinem Anwalt.
Und bis dahin hat man auch das Video auf die entsprechende stelle beschnitten und den Ton im Zweifel gelöscht.




Den Richter möchte ich sehen der ein bearbeitetes Video als Beweis zulässt. Da steht immer der Verdacht, dass man eigene Fehler rausgeschnitten hat.

--
Grüße

Heinz

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Natürlich. Es gibt auch keinen Grund sich selbst zu belasten, sondern lediglich dem Verursacher seine Schuld nachzuweisen. Beschneiden ist ja nicht bearbeiten im Sinne von verfälschen. Damit war auch nicht gemeint zwischendurch 5 Sekunden rausschneiden wo man den jenigen ausgebremst und genötigt hat.

Zum Thema: Rückkamera: Ich würde mir sowas besorgen: einen Rekorder mit AV Eingang. http://tinyurl.com/p34auhj

Und daran angeschlossen sowas zB: http://tinyurl.com/pbdebx2

Und per Weiche dazwischen auch noch als Rückfahrkamera. So eine Kamera habe ich in einen Vaneo eingebaut in den Kofferraumgriff: echt gutes Bild.

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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 18.02.2014 um 19:31 Uhr   


hausrocker schrieb:


Silversurfer350 schrieb:


hausrocker schrieb:
Also ich persönlich würde ja im Falle eines Unfalls das Video nicht unaufgefordert der Polizei geben sondern meinem Anwalt.
Und bis dahin hat man auch das Video auf die entsprechende stelle beschnitten und den Ton im Zweifel gelöscht.




Den Richter möchte ich sehen der ein bearbeitetes Video als Beweis zulässt. Da steht immer der Verdacht, dass man eigene Fehler rausgeschnitten hat.

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Natürlich. Es gibt auch keinen Grund sich selbst zu belasten, sondern lediglich dem Verursacher seine Schuld nachzuweisen. Beschneiden ist ja nicht bearbeiten im Sinne von verfälschen. Damit war auch nicht gemeint zwischendurch 5 Sekunden rausschneiden wo man den jenigen ausgebremst und genötigt hat.

Zum Thema: Rückkamera: Ich würde mir sowas besorgen: einen Rekorder mit AV Eingang. http://tinyurl.com/p34auhj

Und daran angeschlossen sowas zB: http://tinyurl.com/pbdebx2

Und per Weiche dazwischen auch noch als Rückfahrkamera. So eine Kamera habe ich in einen Vaneo eingebaut in den Kofferraumgriff: echt gutes Bild.


Die Frage ist nur wie willst Du dem Richter bzw. Dein Anwalt ihm klar machen, dass die Manipulation (und das ist sie nunmal) vom Original (und da will der Richter die Original CD, Speicherkarte oder Kassette) nicht abweicht. Da will der Richter die ganze Aufzeichnung und nicht nur den Teil wo der Unfallgegner blöd da steht. Sicher muss man sich nicht selbst belasten. Aber wenn es schon soweit ist, dass ich meine Fehler raus schneiden muss damit ich mich nicht selbst belaste, dann ist auch meine Glaubwürdigkeit beim Richter in Frage gestellt. Da wird ein Pferdefuß für einen selbst daraus.

--
Grüße

Heinz

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   hausrocker

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 Geschrieben am 18.02.2014 um 19:55 Uhr   
Das sind dann Dinge, die du mit einem Profi, sprich (d)einem Anwalt einfach noch mal besprechen solltest.

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