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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 28.07.2015 um 16:10 Uhr  
| Noch ein kleiner Nachtrag....
Das Urteil bezieht sich auf die Rückabwicklung nicht auf den Ausstausch der SW.
Dieses werden wir mal beim nächsten Versuch beim OLG erwägen....
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U.WE aus D. fährt einen Sauger und lieber mit der Fahrrad ins Freibad, als mit dem Mercedes zur Arbeit!
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SLK R172 55 AMG mit dies und dass
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6166
User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 28.07.2015 um 16:17 Uhr  
| Von einem Insider bekam ich die Info, dass das Problem jetzt bei allen den Kundendienstleitern bekannt ist.
Problem nach der Info-Quelle: Die Scheinwerfer sind vom Gehäuse her porös, sodass die Feuchtigkeit dort unter bestimmten Umständen eindring und im SW verbleibt.
Neue SW würden je nach Model eine Anti Fog Beschichtung haben, diese sollen der Beschlag verhindern. Das Gehäuse bzw. der SW wird ja jetzt in Austria gefertigt, wäre mal schön dann Infos von 2015 zugelassenen SLK Fahrern zu hören.
Egal wie es jetzt weitergeht...ich werde MB freudig erregt den Rücken kehren wenn der kleine nächstes Jahr im Okt 2016 zurück geht.
SLC ist damit auch gestorben sorry MB, dass habt ihr Euch selbst versaut
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 28.07.2015 um 16:23 Uhr  
| Bernd (Anlernschwabe) wenn du deinen 55 AMG am Wochende abgeholt hast, beobachte mal deine SW wie sich diese bei Feuchtigkeit verhalten. Du hast ja die neuen SW aus Austria laut Händler verbaut.
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U.WE aus D. fährt einen Sauger und lieber mit der Fahrrad ins Freibad, als mit dem Mercedes zum Gericht!
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 28.07.2015 um 20:52 Uhr  
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U WE 55 schrieb:
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wird jetzt eine Instanz weiter gehen..habe ja Zeit
Hallo Uwe,
mit welcher Begründung will dein Anwalt jetzt weiter gehen, wenn das Gericht ausführt, dass bei einem geringen Mangel keine Rückabwicklung drin ist?
Und warum könnte der Austausch der SW keine Lösung für deinen Rechtsstreit sein?
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 28.07.2015 um 21:11 Uhr  
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U WE 55 schrieb:
Laut meinem Rechtanwalt ist die Klage auf Rückabwicklung gescheitert....
Wir gehen jetzt vermutlich zum LAG um den Ausstausch der SW beschließen zu lassen.
Sorry, aber irgendwie versteh ich jetzt gar nix mehr.
Was soll denn eigentlich noch rückabgewickelt werden, wenn Du den Wagen eh in einem Jahr zurückgeben willst? Bei den Zeiträumen für Gerichtsprozesse ...
--
Viele Grüße, Bernd
***Wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs***
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 28.07.2015 um 21:23 Uhr  
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Bärnd schrieb:
Sorry, aber irgendwie versteh ich jetzt gar nix mehr.
Was soll denn eigentlich noch rückabgewickelt werden, wenn Du den Wagen eh in einem Jahr zurückgeben willst?
Bei einer Rückabwicklung kommt der "Geschädigte" finanziell erheblich besser weg als bei "normalem" Leasing/Finanzierung, vor allem aufgrund der heftigen Verzinsung.
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 29.07.2015 um 09:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von U WE 55 am 29.07.2015 um 09:03 Uhr ]
Noch einmal zur Klarstellung.
Wir haben auf Rückabwicklung geklagt, weil die SW als sicherheitsrelevantes Bauteil nicht der Serie entspricht (feucht werden und bleiben).
Im Gütetermin wurden uns von der Gegnerischen Partei der Austausch der SW angeboten, dies haben wir abgelehnt weil wir ja eine Rückabwicklung bevorzugt haben.
Das Gericht hat sich auf BGH vom 28.05.2014 VII ZR 94/13 Rn. 38 bezogen, hier ist die Rückabwicklung möglich wenn ca. 5% des Neupreises gegenüber eines Austausches stehen, dann kann Rückabgewickelt werden.
Da wir mit 4,3 % plus sicherheitsrelevantes Bauteil (meiner Meinung nach) an der Grenze lagen, hätte man auch anderes entscheiden können, deshalb zum OLG da diese es anders sehen könnten, bzw. die Gegnerische Partei uns den Austausch der SW vermutlich nochmals anbieten wird.
Die Ausführung von Guido ist so richtig bei Rückabwicklung werden die gefahrenen KM verrechnet und da ich erst 23Tkm runter habe, sehe die Rechnung zu meinen Gunsten besser aus.
Abschließend > neue SW hätte ich vor Gericht bekommen, wenn ich mich darauf eingelassen hätte
Rückabwicklung wegen nur 4,3% abgelehnt
Neue Instanz neues Glück oder so
Rückgabe im Okt 2016 mit feuchten oder mit heilen SW da ich den Spaß am Fahrzeug zur Zeit verloren habe (deshalb auch Rückabwicklung geplant) hätte mich dann Ende des Jahre mit einem SLC angefreundet aber so werde ich den Feuchten noch ein wenig fahren müssen,
PS. Die Anwälte verdienen an einer Rückabwicklung auch "etwas " mehr da der Streitwert wesentlich höher ist > vielleicht geht hier der Optimismus der schwarzen Robe auch in eine andere Richtung.....
--
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