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Tipps und Technik R171 » » Thema: R171/2010: LED Standlicht
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   JasonV

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 Geschrieben am 10.08.2011 um 17:57 Uhr   
Hallo,

woher kennst du meinen Nachnamen? Wieso erwähnst du diesen hier? Wieso siezt du mich?

Das "wen stört das schon?" kam doch von dir! Ich habe das nur zitiert, wurde anscheinend falsch verstanden.

Jeder denkt sich immer "ach, sind doch nur andere Lampen" aber Fakt ist, sie sind nicht zugelassen. Wenn das keinen interessieren soll, was für Veränderungen am Fahrzeug sollen denn noch alles keinen interessieren? Wo fängt das an und wo hört es auf?

Wenn es dich stört, dass deine Aktion hier nicht nur auf Zuspruch stößt, dann darfst du sowas nicht in einem Forum posten...


Gruß

Jason




--
SLK 55 AMG BJ 05/2009
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 Geschrieben am 10.08.2011 um 18:23 Uhr   
Hey Leute,bleibt mal locker.......

...ich sehe das so,das jeder von euch ein "wenig" Recht hat......

Denke wir sind alle Alt genug um selber zu entscheiden was wir Legal,-aber auch Illegal an unseren Fahrzeugen verändern!
Zumal wir hier doch nur über "Leuchtmittel" reden....Seht es doch so;hauptsache Leuchtet !!!!!!! Besser Illegal als garnicht!!


@Wilfried.....ich komme aus Troisdorf vieleicht sieht man sich ja bald mal..würde mich freuen Gruß Michael

--
Gruß Micha17

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 Geschrieben am 10.08.2011 um 19:12 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 10.08.2011 um 19:13 Uhr ]

ganz so einfach mit dem "selber entscheiden" ist das nun doch nicht.

Regelwerke und Normen sind nun mal Grundlagen unseres gesellschaftlichen Lebens.

Und vielleicht regt sich dann der, der so 'ne "Lapalie", wie Birnchenumbau, gemacht hat, klar zu Recht übrigens, darüber auf, dass ein Anderer mal eben für sich entschieden hat, vor dem Kindergarten, wo sein Kind gerade auf dem Heimweg ist, statt mit 30 mit 55 oder gar mehr "durchzubrettern".

Das mag ja jetzt Prinzipienreiterei und Moralapostelei sein, aber irgendwo kann ich JasonV verstehen.
Und weiter will ich mich hier nicht äußern, sonst wird der Thread noch endlos anders verlaufen



--
Gruß Peter

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   speedy63



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 Geschrieben am 10.08.2011 um 19:40 Uhr   


Kami1008 schrieb:
P.S. Mir ist bewusst, dass genau das wiederrum nicht in den LED Thread gehört...



So jeder hat ein bißchen Recht und deshalb bleiben wir bitte beim Thema
ohne Nebenkriegsschauplätzen

--
Grüße von Vice alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
http://www.slk-remu.de/

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 10.08.2011 um 21:37 Uhr   
Hhmmmm, wirklich passend finde ich Wilfrieds Standlichter auch nicht. Was die serienmässigen zu gelb sind, sind die anderen zu blau. Strahlend weis sollten sie m.e. sein.


N8, Olli.

--
live vom TÜV aus Süderbrarup:

"Alles original AGM - das gehört so"

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   JasonV

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User seit 05.11.2009
 Geschrieben am 10.08.2011 um 21:44 Uhr   


psr-slk schrieb:

ganz so einfach mit dem "selber entscheiden" ist das nun doch nicht.

Regelwerke und Normen sind nun mal Grundlagen unseres gesellschaftlichen Lebens.

Und vielleicht regt sich dann der, der so 'ne "Lapalie", wie Birnchenumbau, gemacht hat, klar zu Recht übrigens, darüber auf, dass ein Anderer mal eben für sich entschieden hat, vor dem Kindergarten, wo sein Kind gerade auf dem Heimweg ist, statt mit 30 mit 55 oder gar mehr "durchzubrettern".

Das mag ja jetzt Prinzipienreiterei und Moralapostelei sein, aber irgendwo kann ich JasonV verstehen.
Und weiter will ich mich hier nicht äußern, sonst wird der Thread noch endlos anders verlaufen



--
Gruß Peter



Thats it! Und im schlimmsten Fall wird man evtl. von einer Versicherung zerpflückt wegen Birnen, die absolut nichts bringen.

Man sollts halt einfach nicht so leicht sehen und so einfach abhaken :-/


Gruß

Jason

P.S. der dumme Nutzer kam jetzt selbst darauf, woher der Nachname bekannt ist ich merk schon, ich muss mich hier noch mehr mit den Einstellungen befassen

--
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 Geschrieben am 10.08.2011 um 22:34 Uhr   
Hallo,
die Diskussion ist müssig, denn die Rechtslage ist eindeutig.

Das KBA ist bereits 2002 mit einer entsprechenden Mitteilung an die Öffentlichkeit getreten.
Zitat: "Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen."
http://www.kba.de/cln_030/nn_124394/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/InformationssystemTGV/2002/07__02__deut__pdf.html?__nnn=true

Von VDAT gibt es hierzu eine weitere Ausführung, die beachtenswert ist:
http://www.vdat.org/news/der_vdat_klaert_auf.php

Mehr Worte brauchts nicht mehr dazu. Alle Freizeit-Tuner, die das Verändern der Scheinwerfer/Beleuchtungseinrichtung als Lapalie sehen, sollten jetzt wohl gewarnt genug sein.

Aufgrund des §23 STVG wird das feilbieten (ev. damit auch das "Bewerben") von nicht zugelassenen Bauteilen behandelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__23.html

Gruss Icebear

--
SLK280 Handschalter EZ 04/2007
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   miata

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 Geschrieben am 12.08.2011 um 14:04 Uhr   
Achje, ist immerwieder schade daß sich die netten im Forum von, sagen wir mal solchen Leuten, verdrängen lassen.
Es kommt immer mehr in Mode Gesetzestexte zu zitieren und sich dadurch zu profilieren. Klar, sie sind damit auch vollkommen im "Recht" und somit nicht angreifbar. Und genau dies nutzen sie um sich wie gesagt zu profilieren.
Natürlich muß es auch Gesetze geben, damit alles seine Ordnung hat und im EXTREMFALL geregelt bzw angegangen werden kann.
Wir reden hier von LAMPEN, und diskutiert wird, als hätte man ne Bremsanlage von nem Twingo in den SLK verbaut. Die Kirche ist längst nicht mehr im Dorf!
Keiner von denen eröffnet einen Tread über die vielen (meine Schätzung jeder 10.) Blender, die wg Unfähigkeit oder Unfall 2 Jahre mit falscher Lichteinstellung VIEL stärker und öfters blenden als richtig und pflegsam montierte "illegale" Lampen. Dann passiert mit der falschen Lichtmontage ein Unfall wg Blendung, aber es hat ja legal geblendet. Und es ist auch besser es leuchtet ne "falsche" Lampe als gar keine. Denn die, die "Zeugs" verbauen, schauen meißt regelmässig nach ihren Sachen.
Es ist wie immer im Leben, alles was extrem betrieben wird ist nicht gut. Ein LED Standlichtbirnchen ist mit Sicherheit nicht extrem, aber nur noch auf Gesetzestexten wg sowas rumreiten schon...ums mal aufn Punkt zu bringen.
Möge mir der Admin verzeihen oder mich löschen.

Nungut, das Recht ist euer. Was ihr aber im Endeffekt davon habt...

So, aber zurück zum Todesstrafe LED-Standlicht.

Hab hier mal einen Vergleich 4er LED zu den neuen 9ern wie der TE.
Sieht dramatisch hell aus, ist aber nur an der Kamera so eingestellt.






   

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   miata

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 Geschrieben am 12.08.2011 um 14:05 Uhr   
übrigens glaube ich never ever daß ne 12er LED reinpasst!
Die 9er hat nur noch 3mm Luft bis es am Reflektor vorne anstößt. Licht reicht ja aber mit der 9er aus.

   

--
Gruß
Micha
Tübingen

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   wusblum

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 Geschrieben am 12.08.2011 um 16:38 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von wusblum am 12.08.2011 um 16:53 Uhr ]

Hallo Michael,

erst einmal Chapeau vor Deinem Beitrag. Sprichst mir damit vollkommen aus der Seele. Ich hatte eigentlich vor, einige neue Interieur-Veränderungen in diesem Board mit Bild zu präsentieren, doch man(n) verliert wirklich mit der Zeit die Lust, weshalb ich es bis jetzt noch nicht getan habe.

Spielte sogar mit dem Gedanken, mich aus dem Board löschen zu lassen. Allerdings nicht nur wg. den Antworten in diesem Thread, sondern weil ich in den letzten Tagen und Wochen viele Antworten in anderen Beiträgen registrieren durfte, welche entweder "unter- oder überqualifiziert" waren (..Du weißt schon, wie ich das meine).

Auch ich habe ein halbes Jahrhundert auf dem Buckel und sicherlich in einigen Dingen ein besseres Wissen, oder mehr Erfahrung, als Andere. Doch weshalb sollte ich dies in einem Beitrag eines Forums, mit erhobenem Zeigefinger posten? Vor allem wenn der Jenige, der das neue Thema gestartet hat, bereits in seinem eigenen Bericht schreibt, daß ihm schon klar ist, daß es sich um keine legale Maßnahme handelt. Gerade dies schrieb ich doch, um diese "überqualifizierten" Antworten zu vermeiden! - .. Jedoch leider ohne Erfolg.

Übrigens: Der etwas weiter oben genannte, erste Link verweist auf den § 22a StVZO, in welchem es um Gasentladungs-Lichtquellen geht. Gehören LED's wirklich zu dieser Familie... ~stirnrunzel~...?

Deine "9er" sind ja unbeschreiblich hell, wow. Bei mir sind's ja nur 5er.

--
Grüsse aus Köln, Wilfried

+++ Fahrzeugdaten?? +++ hier geht's zur
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