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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend

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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Fehlerspeicher löschen bevor ihr beim TÜV vorfahrt
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   LuckySLK

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 Geschrieben am 03.08.2011 um 23:15 Uhr   
Hallo Ralph,

kann es sicher geben, obwohl ich eine solche "Empfehlung" aus dem Munde eines der Meister schon als sehr eigenartig empfinden würde.
Aber "strenger" als in Michaels Fall (Plakettenverweigerung) hätte der Prüfer ja auch nicht sein können. Die Werkstatt hätte dagegen den Fehlerspeicher mal eben schnell löschen können, so daß der Prüfer seinen Vorschriften entsprechend die Plakette geklebt hätte. Damit wäre die Sache aus der Welt gewesen.

Hätte hin, hätte her, Michael hat ja geschildert warum er sich in Persona zusammen mit seinem SLK dem TÜV-Prüfer gestellt hat

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum

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Wenn man meint er sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen

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   Anlernschwabe



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 Geschrieben am 04.08.2011 um 00:12 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 04.08.2011 um 01:30 Uhr ]

Moin, moin,

also der Hinweis ansich darauf zu achten, dass der Fehlerspeicher "leer" ist, ist okay.

ABER: Wenn der Fehler, der im Fehlerspeicher angemeckert wird, nicht gelöscht wurde, lässt das zumindest auf eine unvollständige Reparatur schließen, um mal "schlampig" zu vermeiden. Glücklich derjenige, der da mal eben selber putzen kann, aber vorher schonmal hätte nachschauen können.

Andererseits möchte ich dem Prüfer die Fähigkeit einer gewissen intellektuellen Transfer-Leistung absprechen: Fehler im Speicher (Vergangenheit!!!), Abgaswert i.O: (Gegenwart!!!): Schlussfolgerung => Was ist da wohl relevant.

Der vollständige Abgaszyklus dient doch wohl zu Erlangung der Betriebserlaubnis einer Baureihe mit entsprechendem Motor und nicht der stichprobenartigen Überprüfung von Abgaswerten nach x Jahren Betriebsdauer.

Ansonsten handhabe ich es genauso wie Lutz, weil ich seit über 15 Jahren eine gewisse Allergie gegen diese halbverbeamteten Blaukittel habe.



Bestia negra schrieb:


LuckySLK schrieb:

...dem ganzen Problem gehe ich dadurch aus dem Wege, indem ich meinen SL meiner Werkstatt anvertraue und dort die Prüfung machen lasse, von welcher zugelassenen Organisation auch immer.


Moin Lutz

Ein Meister der NL Darmstadt hat mir abgeraten im Hause die HU durchzuführen. Der Prüfer wäre sehr streng.
...


Nur was ist streng? Der Wagen ist in Ordnung oder nicht. Oder sucht der, weil er glaubt, etwas finden zu müssen?

--
Grüße
Bernd
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 Geschrieben am 04.08.2011 um 12:01 Uhr   
Hallo Anlernschwabe,

Anlernschwabe schrieb:
Andererseits möchte ich dem Prüfer die Fähigkeit einer gewissen intellektuellen Transfer-Leistung absprechen: Fehler im Speicher (Vergangenheit!!!), Abgaswert i.O: (Gegenwart!!!): Schlussfolgerung => Was ist da wohl relevant.
Der Fehler natürlich, denn ein Fehlereintrag im OBD erfolgt nur, wenn etwas defekt ist oder war.

Die Messung mit der Sonde dient nur zur Plausibilitätsprüfung, aber keinesfalls als Bestätigung der Abgasreinigung! Ein guter Wert im Leerlauf bei HC, CO und NO ist keinesfalls aussagekräftig als Nachweis der Funktion der Abgasreinigungsanlage. Er dient nur dazu ein Nichtfunktionieren (z.B. bei kompletten Defekt des Kats) nachzuweisen. Die Aufgabe der Überwachung obliegt dem OBD im laufenden Betrieb des Fahrzeugs. Daher werden schwerwiegende Fehler auch gespeichert und sind vor der Prüfung fachmännisch zu beseitigen.

Das Zündaussetzer langfristig den Kat beschädigen können, ist auch klar. Daher wird ja der Sprit abgedreht, aber das verhindert ein Funktionieren der Abgasreinigung aufgrund des "durchgeschobenen" Sauerstoffs (unverbrannt) im abgeschalteten Zylinder. Daher kann dann die Lambdasonde nicht mehr das Gemisch richtig einstellen --> Fehlereintrag. Blos weil der Fehler bei der Hauptuntersuchung nicht auftritt (im Leerlauf/erhöhter Leerlauf) bedeutet ja nicht, dass der Fehler beseitigt wurde --> Speicherung notwendig. Daher wird der Fehler dann als schwerer Mangel gewertet, da die Abgasreinigung nicht in Ordnung ist. Ein anderes Vorgehen wäre nicht zielführend für die Überwachung der Abgasreinigung, oder?

Gruss Icebear

--
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   mike280263

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 Geschrieben am 04.08.2011 um 22:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike280263 am 04.08.2011 um 22:26 Uhr ]

Hallo Icebear,

wer glaubt das in Europa (außer in Deutschland) EU Richtlinien umgesetzt werden der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten (kleiner Witz - bitte nicht übel nehmen).
Ich habe einen Freund der in einer Werkstatt Meister ist und Abgasuntersuchungen durchführen und bescheinigen darf. Dazu muss er alle 2 Jahre zu einer mehrtägigen Qualifikation. Auch er (Fachmann für Motoren und wirklich ein Spezialist) bestätigte mir auf Nachfrage noch einmal, das die AU der komplette Bürokratenwansinn ist (bitte bedenke das er damit auch einen Teil seines Geldes vedient) und das in keinem anderen Land der Welt eine Abgasuntersuchung wirklich durchgeführt wird (das bestätigte im auch der Trainer der o. g. Qualifikation auf Nachfrage)!
Und das trotz vorhandener EU-Richtlinie - unglaublich!

Und das die AU jetzt Teil der HU ist nützt mir auch nichts. Vor 2 Jahren habe ich für die HU 52,25€ und für die AU 26,75€ bzahlt (Zusammen: 79€). Dieses Jahr habe ich für die HA mit integrierter AU 79,75€ bezahlt. Ich kann da keinen Vorteil erkennen.

Zum Fehler im OBD-Speicher. Da liegst du falsch wenn Du meinst da liegt noch ein Fehler vor. Wenn ein Fehler vorliegt ist die Motordiagnoselampe an! Die war bei mir schon einige Tage wieder aus. Die Speicherung dient lediglich dazu, dass die Werkstatt im nach hinein noch nachvollziehen kann welches Problem vorlag. Daraus haben die Überwachungsbehörden jetzt eine Gelddruckmaschine gemacht (der TÜV-Prüfer hat mir ja noch mit einem etwas provozierendem Grinsen mitgeteilt, dass die MB-NDL für das Löschen des Fehlerspeichers bis zu 40€ nimmt). Er hat halt nicht damit gerechnet, dass ich ein OBD-Diagnosegerät besitze.

Und nochmal wenn ich auch lästig werde: Was bringt es (wenn ich Deine Theorie des immer noch anstehenden Fehlers voraussetze) der Umwelt, wenn MB oder ich selbst den Fehler lösche und dann die Plakette erteilt wird.

Gruß

Michael


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 Geschrieben am 04.08.2011 um 22:55 Uhr   
Auch wenn es für den gesunden Menschenverstand eigentlich kaum nachvollziehbar ist, hatte der TÜV-Prüfer einfach keine andere Wahl. Wenn ein abgasrelevanter Fehler im Speicher steht, dann darf er eben keine neue Plakette erteilen, auch wenn er selbst noch sämtliche Hühneraugen zudrücken würde.
Wie weit so ein Vorschriften- Schwachsinn gehen kann, wurde bei der LKW- OBD sehr deutlich. Dort sind die Fehlerspeicher nämlich nicht löschbar, um genau dieses Löschen kurz vor der Prüfung zu unterbinden.
Und wenn ein Fehler im Speicher steht - darf keine Plakette erteilt werden. Einziger Ausweg: Fahrzeug verschrotten und ein neues kaufen. So war das tatsächlich mal angedacht, bis ein paar schlaue Leute drauf gekommen sind, dass es so auch nicht geht. Jetzt gibt es also eine Liste von Fehlern, die im Fehlerspeicher stehen dürfen und bei denen die Plakette trotzdem erteilt wird.
Also Motorproblem - Abgaswert entspricht nicht den Vorgaben - Fehler wird in den Fehlerspeicher eingetragen und kann dort nie mehr gelöscht werden - Prüfer liest den Fehlerspeicher aus und stellt fest, dass der Fehler auf seiner Ignorierliste steht - Plakette wird also trotzdem erteilt, obwohl keiner weiß, ob der Fehler inzwischen beseitiigt wurde oder immer noch existiert. Eine Logik, die ich wohl nie verstehen werde. Aber Hauptsache, alle Vorschriften sind damit eingehalten.

Gruß
Günther


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 Geschrieben am 04.08.2011 um 23:40 Uhr   
Hallo Mike,

mike280263 schrieb:
...Ich habe einen Freund der in einer Werkstatt Meister ist ... Auch er (Fachmann für Motoren und wirklich ein Spezialist) bestätigte mir auf Nachfrage noch einmal, das die AU der komplette Bürokratenwansinn ist (bitte bedenke das er damit auch einen Teil seines Geldes vedient) und das in keinem anderen Land der Welt eine Abgasuntersuchung wirklich durchgeführt wird (das bestätigte im auch der Trainer der o. g. Qualifikation auf Nachfrage)!...
Waren das die Experten, die den Fehler nicht gelöscht hatten?

Ich führe jetzt einfach zwei Beispiele an, wo eine vergleichbare regelmässige gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle erfolgt:

--> Österreich: "Pickerl"
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012794

--> Schweiz: "Abgaswartung"
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a35.html

Noch Fragen?

Gruss Icebear

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 Geschrieben am 04.08.2011 um 23:45 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 04.08.2011 um 23:53 Uhr ]

Nun gut,

wieder etwas dazu gelernt:

Der Entfall der AU-Plakette bzw. die Kombination mit der HU-Plakette scheint wohl doch nicht so vorteilhaft zu sein, weil bei einem möglichen abgasrelevanten Fehler die Abgasuntersuchung und damit die gesamte HU nicht bestanden werden kann.

Ich verabschiede mich von der bisheringen Denke: Messsonde ins Auspuffrohr, Lamba i.O, CO-Prozente i.O. alles ist gut => AU bestanden.

Trotzdem: Wenn aktuell noch der oben beschriebene Zündaussetz-Fehler vorliegen würde, müsste doch der Lambda-Wert bei der Messung extrem von 1 abweichen oder doch die Motorkontrollleuchte brennen, weil gerade drei Zylinder mit dem Sprit von Vieren versorgt werden müssen, da einer nur Luft pumpt, die Lambda-Regelung aber ausgleichen will. Den Fehlerspeichen auslesen: Ja, meinetwegen dokumentierten als schwerer Mangel. Das aber als K.O.-Kriterium zu nehmen.


mike280263 schrieb:
...
Die Speicherung dient lediglich dazu, dass die Werkstatt im nach hinein noch nachvollziehen kann welches Problem vorlag.
...


Das ist irgendwie plausibler in Anlehnung an mein zitiertes Statement mit der Vergangenheit und Gegenwart.

Ich habe gerade mal nachgesehen: Die AU-Bescheinigung von meinem SLK ist von MB, und der MB-Mechaniker hat wohl unterschrieben, den HU-Bericht hat der Herr Blaukittel von der Dekra unterschrieben ... Ein Hoch auf die Gewaltenteilung.


--
Grüße
Bernd
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 Geschrieben am 05.08.2011 um 00:15 Uhr   
Hallo Eisbär,

das sind aber europaweit zu dieser Diskussion die zwei schlechtesten Beispiele:


Icebear schrieb:
...
Ich führe jetzt einfach zwei Beispiele an, wo eine vergleichbare regelmässige gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle erfolgt:

--> Österreich: "Pickerl"
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012794

--> Schweiz: "Abgaswartung"
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a35.html
...


Die Einen noch pingeliger als die Deutschen und die Anderen haben neben der landesweiten, gleichen Sprache zu solchen Dingen eine sehr ähnliche Mentalität wie wir.
Ich werde bei Gelegenheit mal meine französischen Kollegen fragen, wie das bei denen läuft.

--
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 Geschrieben am 05.08.2011 um 00:25 Uhr   

Anlernschwabe schrieb:
...das sind aber europaweit zu dieser Diskussion die zwei schlechtesten Beispiele...

Och, ich hab ja nur die Beispiele nennen wollen, wo die Gesetze ohne Fremdsprachenkenntnisse lesbar wären.

--
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 Geschrieben am 05.08.2011 um 21:36 Uhr   
Hallo Icebear,

nein das waren nicht die selben Spezialisten. Mein Freund war bei den Thema überhaupt nicht beteiligt. Und die MB-Servicetechniker haben ihren Job schon richtig gemacht!

Zum Thema Abgasuntersuchung: Ich habe niemals angezweifelt dass es in vielen Länder Gesetze gibt die das Thema regulieren. Aber in vielen Ländern gibt es auch Zitronenfalter - die falten aber auch dort keine Zitronen .

Im übrigen mache ich den TÜV-Prüfern persönlich keinen Vorwurf die haben nach Vorschriftenlage richtig gehandelt. Die sehen das Thema ja für genauso Schwachsinnig an wie ich!

Wenn ich das richtig im u. a. Wikipedia Artikel verstanden habe dürfte der Fehlerspeicher nur bei Fahrzeugen mit OBD ab 2006 ausgelesen werden (meiner ist 2004). Oder habe ich das falsch verstanden?
Anbei der Link zu Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung#Fahrzeuge_mit_Otto-Motor_mit_OBD_.28On-Board-Diagnose.29

Gruß

Michael

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