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Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Bestellung bei Mercedes | THEMA WURDE GESPERRT (Du kannst keinen neuen Beitrag mehr schreiben!) |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 140
User seit 04.12.2009
| Geschrieben am 22.07.2011 um 08:45 Uhr  
| Guten Morgen,
hab da mal ne Frage an die Community.
Hatte gestern Amd bei Mercedes 2 Kleinteile (unter 50,00 Euro) für die Montage des Seitenschwellers geordert.
Der Meister sagte mir er hätte sie nicht da und müsste diese bestellen.
Jop, sagte ihm ich werde diese quasi heute Abend abholen.
Gestern Abend hatte ich eine Idee die ich auch gleich in die Tat umgesetzt hatte und wodurch ich die Teile nicht mehr benötige.
Heute früh angerufen und gesagt, benötige die Teile doch nicht mehr und da gings los... Brüll, Fauch, Kotz!!!
"Das geht nicht die sind vom Werk bestellt und die müssen sie zahlen, da die Teile unter 50 Euro kosten und ich nicht zurücksenden kann blablabla"
Daraufhin hab ich gesagt das es ja auch das 14 Tage rückgaberecht bei Neugekauften und nicht geöffneten Artikeln gibt... "ne gibts net, steht in allen Unterlagen blablabla"
Was sagt ihr dazu? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8591
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 22.07.2011 um 09:16 Uhr  
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Verschneutzelt schrieb:
Daraufhin hab ich gesagt das es ja auch das 14 Tage rückgaberecht bei Neugekauften und nicht geöffneten Artikeln gibt
Na, da liegts Du aber falsch, aber das hat Dir MB ja auch schon gesagt. Das Widerrufsrecht (kein Rückgaberecht) gibt es nur bei Versandbestellungen (Internet, Kataloge) usw.
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
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///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 140
User seit 04.12.2009
| Geschrieben am 22.07.2011 um 09:24 Uhr  
| Okay, Rückgaberecht gibts dann nicht... Aber muss ich die Teile jetzt kaufen???
--
04/2006 - 06/2009 W202 C 180
03/2008 - 02/2009 B6 Passat 2L TDI
04/2009 - heute W208 CLK 230 kompr.
07/2009 - heute MK2 Focus 1,6L TDCI
12/2009 - heute R170 SLK 230 kompr. AMG |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 976
User seit 09.11.2010
| Geschrieben am 22.07.2011 um 09:40 Uhr  
| Ein kostenloser Rechtsrat:
Pacta sunt servanda! (<auch mündliche>Verträge sind einzuhalten).
pewie
--
Historie:
R 4 - Käfer 1200 - VW-Porsche 914 - Golf I - 2x Golf I GTI - 2 x Mazda 323 - Mazda 626 - Mercedes E200 W124 - C180 W202 - C200 W202 -
derzeit :CDI220 -RPF- Avantgarde Atm- W203 - und E190 1,8 Atm sowie nun auch noch einen SLK 200 K Atm. Ev |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3675
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 22.07.2011 um 12:45 Uhr  
| Hal.lo,
entscheidend ist nur, ob er Vetragsabschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Käufer und Verkäufer durch fernkommunikative (nicht notwendig: telekommunikative!) Mittel erfolgte. Dazu gehört neben E-Mail, Internet und Katalogen auch das Telefon.
Wenn du also die Teile beim Händler telefonisch geordert hast, dann liegt ein Fernabsatzgeschäft vor (keine körperliche Anwesenheit und fernkommunikatives Mittel) und du hast das Rückgaberecht, d.h. du musst die Teile nicht bezahlen.
Hast du die Teile aber persönlich beim Händler bestellt, erfolgte der Vertragsabschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit und ohne Fernkommunikation und das Fernagsatzrecht gilt nicht - du musst die Teile abnehmen bzw. bezahlen.
Dass der Meister die Teile per Fernkommunikation bei MB bestellte, spielt keine Rolle, weil dein Händler dein Vertragspartner und damit der Verkäufer ist.
Blöd und ungerecht - aber so isses....
Anders wäre es allerdings, wenn die Niederlassung die Teile nur namens und im Auftrag von MB, also als Erfüllungsgehilfe verkaufen würde Kaine Ahnung, ob die das so machen; schau dir mal die AGB oder das "Kleingedruckte" auf der Rechnung an), dann wäre der Vertrag tatsächlich fernkommunikativ durch die Bestellung des Meisters als verlängertem Arm von MB zwischen dir und MB zustandgekommen und das Fernabsatzgesetz würde doch gelten...
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
"No surrender, no retreat!" (B5 - IV/15) |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 433
User seit 13.12.2007
| Geschrieben am 22.07.2011 um 12:47 Uhr  
| Hi Sebastian,
treiben wir's auf die Spitze.
Manchmal hilft es die Mücke zu verstehen, wenn man 'nen Elefanten draus macht.
Bestelle bei MB einen schönen, neuen 172er.
Am Liefertag rufst Du dann dort an und sagst Du möchtest den Wagen jetzt nicht mehr.
Diskussionsspielraum: 0,00
Gruß,
Zolli
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1535
User seit 31.03.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.07.2011 um 13:51 Uhr  
|
zolli schrieb:
Hi Sebastian,
treiben wir's auf die Spitze.
Manchmal hilft es die Mücke zu verstehen, wenn man 'nen Elefanten draus macht.
Bestelle bei MB einen schönen, neuen 172er.
Am Liefertag rufst Du dann dort an und sagst Du möchtest den Wagen jetzt nicht mehr.
Diskussionsspielraum: 0,00
Gruß,
Zolli
Perfekt erklärt
--
Gruß aus Köln
Ralf,
Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine (LPG)
Vita:12M,Capri 1500XL mit Vynildach,Opel GT,Innocenti De Tomaso,Golf 1,Porsche 944,Golf2,W124-230E,Fiesta. |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7317
User seit 13.12.2002
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 200
User seit 19.08.2006
| Geschrieben am 22.07.2011 um 15:49 Uhr  
| Wenn Du die Bestellung telefonisch getätigt hast, kannst Du zurücktreten. Ansonsten gilt: wer die Musik bestellt, zahlt.
Ich fände es offengestanden nicht fair, den Händler auf den Sachen sitzen zu lassen, wenn es so ein selten gefragtes E-Teil ist.
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