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Klatsch und Tratsch » » Thema: Gerade im Netz gefunden... das ist ja unglaublich... |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.01.2011 um 19:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven Kamm am 05.01.2011 um 20:31 Uhr ]
Hallo noch mal!
colognehunter schrieb:
Thema Türkei und Krankenversicherung, so doof sind wir:
Sozialversicherungsabkommen beispielsweise mit der Türkei : Wenn Familienangehörige von aus diesen Staaten stammenden, in Deutschland arbeitenden Ausländern sich daheim in Anatolien oder vom Arzt bzw. im Krankenhaus behandeln lassen, so bezahlt die deutsche Krankenversicherung die Kosten. Der Kreis der Begünstigten umfasst sogar die Eltern. Auch für deren ärztliche Behandlung in der Türkei.
im Klartext: über einen Beitragszahler ist eine ganze Sippe mitversichert
Ich habe den Thread hier aus aktuellem Anlass noch mal hervorgekramt. Gegen die vorgenannten Umstände richtet sich die aktuelle Petition "Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit":
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14686
"Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend die Soziale Sicherheit – geändert und dem sich aus dem Grundgesetz ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden."
EDIT: Lieber Christian,
Umfragen und Verweise zu Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, lasse ich nicht zu! (was zumindest in Ba.Wü. so ist).
Ich bitte um Beachtung
Die Petition kann noch bis zum 7. Januar mitgezeichnet werden.
Grüße
Christian
--
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Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
(Carl Theodor Körner)
--
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| Geschrieben am 05.01.2011 um 21:59 Uhr  
| N'abend,
das Abkommen stammt von 1964: Was war in den Sechzigern bzgl. der Gastarbeiter in Deutschland noch mal los?
In der Petition steht: "kann sich ergeben ..." oder "mitversichert werden kann ..." Das dürfte also nicht die Regel sein, wie das zitierte Posting vermuten lässt.
Und noch aus einem Merkblatt der deutschen Rentenversicherung:
"5.2 Wohnsitz im Ausland ...
Lediglich dann, wenn der -gleichgestellte- Versicherte die freiwillige Versicherung in der deutschen Rentenversicherung vor dem Inkrafttreten des Zusatzabkommen (01.04.1987) begonnen hat, kann er sich auch bei Wohnsitz in der Türkei in der deutschen Rentenversicherung freiwillig weiterversichern."
Die ganze Sache relativiert sich damit erheblich.
Ist nicht so ganz einfach, wie die beobachteten "Vereine" es darstellen wollen. Solch eine wie oben zitierte Passage habe ich für die Krankenversicherung noch nicht gefunden ...
--
Grüße
Bernd
______________________
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