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Tipps und Technik R170 » » Thema: Motortuning und Versicherung
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   Heiko

Schreiberlevel:
Forenoberprimaner
Forenoberprimaner
Beiträge: 683
User seit 22.12.2008
 Geschrieben am 22.01.2010 um 19:32 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Heiko am 22.01.2010 um 19:33 Uhr ]

Hallo Willy,

na jetzt lass doch mal die Kirche im Dorf, wie schon geschrieben das ist Ansichtssache und mit 21 Jahren sollte man schon in der Lage sein zu entscheiden was ich an nem Auto mache und was nicht.

lch finde da Verkehrsteilnehmer die zB mit abgefahrenen Winterreifen bei Schneetreiben unterwegs sind verantwortungsloser.....

Aber wie gesagt, jeder wie er Denkt......

--
Gruß HEIKO

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   Wiesel

Schreiberlevel:
Forendoppeldoktor
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Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
 Geschrieben am 22.01.2010 um 21:03 Uhr   


Heiko schrieb:

Hallo Willy,

na jetzt lass doch mal die Kirche im Dorf, wie schon geschrieben das ist Ansichtssache und mit 21 Jahren sollte man schon in der Lage sein zu entscheiden was ich an nem Auto mache und was nicht.

lch finde da Verkehrsteilnehmer die zB mit abgefahrenen Winterreifen bei Schneetreiben unterwegs sind verantwortungsloser.....

Aber wie gesagt, jeder wie er Denkt......

--
Gruß HEIKO



Natürlich lasse ich die Kirche im Dorf, berücksichtige aber auch im Sinne einer Güterabwägung Vorteile und Risiken des illegalen Tunings. Unter anderem danach hat der Threadstarter ja gefragt und die vermutlichen Bedenken seines Großvaters direkt vorweggenommen.

Die anfangs "Mutigen" leiden oftmals nur an einem Mangel an Phantasie oder Erfahrung und werden blaß, wenn der Haftungsfall eintritt. Es geht entgegen Deiner Antwort auch nicht darum, "was man an dem Auto macht", sondern ob man dabei die gesetzlichen Spielregeln einhält oder nicht.

Die geplante, ca. 25 %ige Leistungssteigerung ist auch gravierender und damit haftungsrelevanter als ein illegaler Auspuff, der nur zu laut ist oder die Leistung bei viel Glück um drei PS steigert.

Wir alle erweisen dem Threadstarter keinen Gefallen, sondern einen Bärendienst, wenn wir mit einem Blinzeln im Auge zu Maßnahmen raten, deren Haftungsrisiko er weder kennen kann noch selbst trägt.

Nochmals: Die Nichtbeachtung der Eintragungspflicht ist per se strafbar und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis, was im Falle eines Unfalls wegen grober Obliegenheitsverletzung zum gesamten oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führt.

Diese Folge träfe wirtschaftlich dann vermutlich den als Halter auftretenden Großvater, aber zB. auch eine beifahrende Freundin, die u.a. mit ihren Schmerzensgeldansprüchen abgewiesen würde, falls die Versicherung ihr nachweisen kann, dass sie wissentlich in einem Auto ohne Betriebserlaubnis mitgefahren ist.

Wer würde das denn riskieren wollen?

Zum Nachweis: Die Gutachter der Versicherung wissen bei der Fallkonstellation "junger sportlicher Fahrer mit Kompressormercedes" doch genau, wonach sie suchen müssen, falls sie für die Versicherung suchen und finden sollen. Kompressor- und Chiptuning sind doch Klassiker in der Szene.

Der Threadstarter schreibt und klingt vernünftig, gehört aber alters- und geschlechtsmäßig zur unfallträchtigsten Personengruppe überhaupt und bewegt ein hoch und noch höher motorisiertes Auto, dass trotz ESP bei bestimmten Fahrzuständen zur Heckschleuder werden kann.

Die Eintragung des Kompressor-Tunings bzw. die Meldung beim Haftpflichtversicherer kostet ja nicht die Welt und entspricht den Spielregeln. Der auch nur partielle Verlust des Versicherungsschutzes kann einen selbst sowie den bösgläubigen Beifahrer hingegen Kopf- und Kragen kosten.

Grüße vom Willy













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Forenquintaner
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Beiträge: 77
User seit 25.06.2008
 Geschrieben am 07.02.2010 um 10:18 Uhr   
Tja Euch geht es ja noch im Vergleich zu uns Ösis gut, den wir haben noch zusätzlich eine motorbezogene KFZ Steuer, d.h. nach Kompressortuning und Meldung an die Versicherung noch zu sätzlich Leistungsprüfstand und für die "Mehr- PS" monatlich Euros zahlen!

--
Brabus rulez!

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