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Tipps und Technik R170 » » Thema: Motortuning und Versicherung |
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.01.2010 um 08:52 Uhr  
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pebu schrieb:
Tomm schrieb:
der grosse Ladeluftkühler braucht nicht eingetragen zu werden.
Warum eigentlich nicht ?
Ist doch eine bauliche Veränderung
Erklär mal bitte
--
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hmm..........ich glaub das muss man nicht eintragen lassen....ich verändere ja nicht das fahrverhalten. ähnlich wie wenn ich eine grössere batterie einbaue oder einen schaltknauf oder sowas.....
--
LG
Alex
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| Geschrieben am 21.01.2010 um 11:13 Uhr  
| Hallo,
habe den Brabus Kit K3 verbaut und eingetragen.
War kein Problem beim TÜV, da ja alle Unterlagen vorhanden sind.
Die Versicherung (WGV) verlangt wegen der Mehrleistung 20€ mehr.
Einen Kit zu verbauen ohne Gutachten kam für mich persönlich nicht in Betracht,
da die Betriebserlaubnis erlischt.
--
Egal ob Optimist oder Pessimist. Letztendlich liegen beide falsch. Aber der Optimist lebt glücklicher | Antworten
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| Geschrieben am 21.01.2010 um 11:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 21.01.2010 um 11:21 Uhr ]
Egal ob Du oder Dein Großvater im rechtlichen Sinne Fahrzeughalter und/ oder Versicherungsnehmer sind - es scheidet hoffentlich absolut jede Maßnahme aus, die zur Gefährdung oder gar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen könnte.
Du selbst wirst als jemand, der das Auto weder selbst gekauf hat noch auf eigene Kosten versichert, die wirtschaftlichen Folgen kaum tragen können, die sich aus einem Wegfall des Versicherungsschutzes ergeben würden.
Dein Großvater wird es ggfs. können, aber abgesehen von den Sorgen, die ein Unfall des Enkels per se bereitet, wäre es ziemlich unanständig, ihn als etwaigen Halter/ Versicherungsnehmer über relevante Umstände des Versicherungsvertrages im Unklaren zu lassen.
Bleibt also nur der ehrliche und menschlich anständige Weg.
Wenn denn die vorhandene Motorisierung so gar nicht reichen sollte - viele andere kommen damit ja einigermaßen voran - so gibt es ausreichend Firmen, die das Kompressor-Tuning zusammen mit einer TÜV-Abnahme anbieten.
Immer dran denken: Seriöse Sicherheit beim Tuning gibt es nicht für kleinstes Geld. Es muß nicht der Nobel-Tuner sein, aber auch nicht die unseriösen Klitsche mit illegalem Rumgefrickel.
Vorab fragst Du bei der Versicherung nach und danach meldest Du diese Änderungen schriftlich bei der Versicherung an und läßt Dir dies auch bestätigen. Falls Opa entsprechende Einwände hat, würde ich die an Deiner Stelle verdammt ernst nehmen.
Wenn Du das vermeiden willst, dann versichere den Wagen auf eigene Kosten, denn erst dann ist es wirklich DEINE Sache. So lernst Du - falls bisher unbekannt - auch die Preise kennen.
Als ich vor vielen Jahren LLK und Kompressor bei VÄTH habe tunen lassen, hat die Versicherung nach Vorlage der Eintragungsunterlagen (TÜV bzw. GTÜ) dafür keinen cent mehr verlangt, vermutlich wegen Fehlens der Risikoerhöhung.
Direktversicherer sind in solchen Fällen keine wirklich gute Adresse, zumals sie die ersten sind, die beim kleinsten Verdacht und der ersten Möglichkeit den Versicherungsschutz entziehen. Manche Direktversicherungen wünsche ich nicht einmal meinem größten Feind.
Viel Erfolg und vor allem stets die nötige Vorsicht im Umgang mit einem demnächst knapp 200 PS starken Auto.
Grüße vom Willy
--
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| Geschrieben am 21.01.2010 um 14:19 Uhr  
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Wiesel schrieb:
Als ich vor vielen Jahren LLK und Kompressor bei VÄTH habe tunen lassen, hat die Versicherung nach Vorlage der Eintragungsunterlagen (TÜV bzw. GTÜ) dafür keinen cent mehr verlangt, vermutlich wegen Fehlens der Risikoerhöhung.
Ist der LLK bei Dir ebenfalls eingetragen oder nur die RS ?
--
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| Geschrieben am 21.01.2010 um 16:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 21.01.2010 um 16:06 Uhr ]
Es handelt sich um eine Anbauabnahme nach § 19 IV 1 StVZO. Für die Leistungssteigerung des Herstellers Vaeth Motorentechnik liegt ein Teilegutachten des TÜV Rheinland vor.
Im Brief und entsprechend im Kfz-Schein wurde die Höchstgeschwindigkeit und vor allem der Reifenindex (nur noch W, Y oder ZR) geändert. Unter Bemerkung steht ein Hinweis auf die Riemenscheibe und das Vaeth-Teilegutachten. Vom LLK steht da nix.
Zur Haltbarkeit: Generell würde ich ein Rentner-Auto - falls er so gefahren worden sein sollte - nie sofort nach Übernahme hochjubeln, sondern den Motor und seine Aggregate erst einmal freifahren, häufig das Öl wechseln usw.
Beim Umbau hatte mein 230er knapp 20tkm runter, heute sind es 50 TKM, das Auto wird also sehr wenig gefahren. Vor einem Jahr wurde eine Spannrolle und ein Riemen (der am Kompressor) erneuert, eher aus Vorsorge als aus Notwendigkeit.
Der LLK entlastet den Motor thermisch, das Kompressortunig belastet vermutlich den Kompressor mehr als den Motor selbst. Ich habe mir eine Motoröltemperaturanzeige einbauen lassen und juble den Motor nie hoch, bevor das Öl nicht mindestens 70 Grad hat. Bis dahin laufen auch Kompressor und der Rest warm und rund.
Zusammenfassend: Bei halbwegs vernünftiger Umgangsweise schadet das Tuning nicht, der größere LLK entlastet sogar den Motor.
Grüße vom Willy
--
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| Geschrieben am 22.01.2010 um 16:07 Uhr  
| Hallo,
ich denke jeder weiss, dass es der richtige Weg ist, den du gehen möchtest. Trotzdem möchte ich kurz mitteilen, dass in der MB NL Aachen die Techniker 30 Minuten versucht haben den Keilriehmen zum Kompressor zu wechseln. Bis dem Kundendienstmitarbeiter eingefallen ist, dass ich ihm gesagt hatte, dass ich wg. des grösseren Rades einen längeren KR verbaut hatte.
Was ich damit sagen möchte ist entweder: Mitarbeiter der NL Aachen sind blind oder es ist beinahe nicht ersichtlich, dass man ein eben dieses Tuning verbaut hat. Zumindest wenn man mit der eingefärbten Variante gearbeitet hat.
--
MfG
Meik
__________________________________________
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| Geschrieben am 22.01.2010 um 18:07 Uhr  
| Hallo
ich sehe das wie Meik, klar ist es der vernünftige Weg das ganze eintragen zu lassen und somit auf nummer sicher zu gehen.
Ich habe auch die Riemenscheibe und den LLK verbaut und habe nichts eingetragen und kann trotzdem ruhig schlafen.
Ich war beim Tüv und da wurde sogar im Motor rumgesucht aber niemanden ist das Teil aufgefallen. Wie gesagt, das muss jeder mit sich selber vereinbaren. Ein Supersprint Pre-fl am FL ist genaugenommen auch nichts anderes und führt zum verlust der Betriebserlaubnis.
--
Gruß HEIKO | Antworten
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