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Klatsch und Tratsch » » Thema: ... schon wieder ein "Wild"-Unfall
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   BlauWal

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 Geschrieben am 31.01.2010 um 23:18 Uhr   
...von daher ein Hoch auf meine Vollkasko, da ist man i.d.R. auf der sicheren Seite. Andererseits muss eine Entscheidung ob ausweichen oder nicht meistens innerhalb weniger Millisekunden gefällt werden - oft ein reines Vabanquespiel.

Wenn sich dann im Nachhinein die Entscheidung als falsch herausstellt (und keine VK vorhanden ist), hat man die Arschkarte gleich doppelt gezogen...

Euch allen stets eine knitterfreie Fahrt!

so denn - Walter


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...SLK55AMG - die Macht der Acht...

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   AU320

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Beiträge: 965
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 Geschrieben am 01.02.2010 um 02:54 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von AU320 am 01.02.2010 um 03:06 Uhr ]

Hallo,

ist auf jeden Fall unter 2000€ zu reparieren.

Lackierung der kompletten Seite ca. 600€. Austausch der 3 Teile ca. 600€.
Arbeit fällt eigentlich nur beim hinteren Kotflügel an, da nicht austauschbar.

Wenn man die Teile selbst besorgt, macht es die Sache viel einfacher und wenn du es dann bei myhammer.de einstelltst, sollten es manche Betriebe für ca. 1000€ richten.
Sind meist solche die Auftragsmangel haben und so zumindest vorrübergehend Kosten decken um sich über Wasser zu halten.

Habe dort in der Vergangenheit regelmäßig solche Reparaturaufträge beobachtet und bereits selbst 3 mal eingestellt.
Beim letzten Autrag wurde von einer kleinen Lackierei aus Kassel, die komplette Front gerichtet (Richtbank nur minimal) und lackiert (Motorhaube, 2Kotflügel, Stoßstange, jeweils halbe Tür) und einige Teile ausgetauscht.
Arbeitskosten: 1300€.







--
Gruß aus Nordhessen - Andreas

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 01.02.2010 um 11:45 Uhr   
moin
Wieder mal ein Beispiel wie zahlreich die Sauen auftreten.

Das Thema wird von Autofahrern immer noch total unterschätzt.
Mal abgesehen davon, dass ein Revierinhaber für entstandenen Schaden im Felde aufkommen muss (nicht auf Straßen), steigen eben auch die Schäden im Straßenverkehr.
Und, wie schon geschildert, ist es ein erheblicher Unterschied, eine Sau auf die Hörner zu nehmen, oder eben nur ein Stück Rehwild (durchaus Faktor bis 10).
Das Problem wird sich in den nächsten Jahren verstärken, da die Sauen im Bestand rapide zunehmen, (keine Feinde, starke Vermehrungrate bis 300% pro Jahr, gute Deckung durch Maisfelder/Getreidefelder/Wald, reichlich Mast).
Die Bejagung wird immer aufwendiger, da es das Schwarzwild gelernt hat, nur noch Nachts auszutreten.
Es macht keine Freunde, einem Autofahrer Waidmannsheil zu wünschen.
Da können wir uns noch auf einiges gefasst machen.

Ps: Die kleinen Dicken wissen genau, dass am Straßenrand oft Totgefahrenes liegt und es sich lohnt, da mal nachzuschauen. Wenn die Kadaver nicht gleich von den Straßenmeistereien/Gemeinden/Kreis entfernt werden......

Servus
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 01.02.2010 um 16:04 Uhr   


BlauWal schrieb:
...von daher ein Hoch auf meine Vollkasko, da ist man i.d.R. auf der sicheren Seite. Andererseits muss eine Entscheidung ob ausweichen oder nicht meistens innerhalb weniger Millisekunden gefällt werden - oft ein reines Vabanquespiel.

Wenn sich dann im Nachhinein die Entscheidung als falsch herausstellt (und keine VK vorhanden ist), hat man die Arschkarte gleich doppelt gezogen...

Euch allen stets eine knitterfreie Fahrt!

so denn - Walter


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Hallo Walter,

da wiegst Du Dich leider in falscher Sicherheit.

Nach VVG-(Versicherungsvertragsgesetz)Reform und Wegfall des Alles-öder-Nichts-Prinzips gibt es jetzt eine Quotelung. Je nachdem, wie der Versicherer und ggf. der Richter das einschätzen, gibts eben eine Kürzung.

Als Bsp. sei der Rotlichtverstoß genannt. Bisher gab es nichts, nach VVG-neu kann man jetzt 50%-Ersatz erhalten. Das ist die im Augenblick so ins Auge gefaßte Quote.

Zur Verdeutlichung. Hast Du die Kerzen eines Adventskranzes nicht ausgemacht und es brennt, hat der Hausratversicherer häufig die grobe Fahrlässigkeit nicht beweisen können und mußte zahlen, da ein Richter die 100%-Ablehnung kassiert hätte.

Jetzt wird der Versicherer großzügig mal max. 1/3 Entschädigung anbieten. Dann kann man sich über die Quote ggf. vor Gericht streiten während er früher wahrscheinlich zähneknirschend bezahlt hätte, da die Chance vor Gericht eher schlecht gewesen wäre.

Gruß

Frank Peter

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 Geschrieben am 01.02.2010 um 16:35 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dookie am 01.02.2010 um 16:37 Uhr ]

Ich würde das hier jetzt aber nicht durcheinander bringen. Das mit der Existenz der Quotelung stimmt schon, hat aber hier in diesem Fall keine Relevanz, denn die TK muss ja nicht auf Grund von grober Fahrlässigkleit nicht zahlen, sondern deswegen, weil eben kein Tier "erwischt" wurde.

In der VK hingegen sind (grob zusammen gefasst) sämtliche nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten, selbstverschuldeten Fahrfehler versichert.

Ein Ausweichen stellt i.d.R keine grobe Fahrlässigkeit dar, sondern ist eine natürliche Reaktion die binnen Millisekunden getroffen wird.

Ein Auszug zur Definition von grober Fahrlässigkeit aus dem Netz:
Grob fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).

Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"

Oder um dein Beispiel nochmal aufzugreifen:
"Als Bsp. sei der Rotlichtverstoß genannt. Bisher gab es nichts, nach VVG-neu kann man jetzt 50%-Ersatz erhalten. Das ist die im Augenblick so ins Auge gefaßte Quote."
-> Wer fährt schon bei Rot über die Kreuzung? -> g.F.


Anzunehmen dass hier jemand bewusst so sorglos in einer Art ausgewichen ist, die eine "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen" darstellt
, halte ich für sehr gewagt (allein schon auf Grund der kurzen Zeit) und würde als Versicherer nicht auf die Idee kommen, dagegen zu prozessieren.

Die grobe Fahrlässigkeit hat übrigens der Versicherer zu beweisen - was in solch einem Fall m.M.n. sehr schwer fallen dürfte.

Meines Erachtens gibt schon die "normale", leichte Fahrlässigkeit ausreichend Information über die Art des Verschuldens her:
"Fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt" (§ 276 BGB)." -> Womit der VK-Versicherer zu 100% in der Leistungspflicht wäre.


Greetz!

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 01.02.2010 um 19:09 Uhr   
Hallo Dookie,

wir diskutieren hier den Fall, dass man nicht nachweisen kann, dass ein Wildunfall vorliegt und nur da zahlt die TK!

Wenn TK nicht zahlt bleibt nur der Weg der Regulierung via VK.

Wenn jemand auf schnurgerader Straße von der Straße abkommt, hat er wohl was falsch gemacht und es gab schon Urteile, wo jemand wegen eines Ausweichmnövers für ein kleines Tier die grobe Fahrlässigkeit testiert wurde, denn er hätte den Hasen ruhig ohne großes Risiko überfahren können. VK mußte in diesen Fällen nicht zahlen.

Klar ist auch, dass da meistens reflexartig reaigert wird, das schützt aber nicht in jedem Fall.

Und sorry die Versicherung muß nicht nachweisen, die zahlen einfach nicht und behaupten nur. Dann muß der Geschädigte schon klagen um ans Geld zu kommen!

Gruß

Frank Peter


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 Geschrieben am 02.02.2010 um 10:44 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dookie am 02.02.2010 um 11:17 Uhr ]

Hi auch!

Ich sehe das folgendermaßen...


--------------------------------------------------------------------------------

S - FP 230 schrieb:
Hallo Dookie,
wir diskutieren hier den Fall, dass man nicht nachweisen kann, dass ein Wildunfall vorliegt und nur da zahlt die TK!
--------------------------------------------------------------------------------


Wenn (Haar-)Wild (nach BJG) nachgewiesen werden kann, zahlt es die TK - korrekt.

Über die besonderen Bedingungen ist natürlich auch der Einschluss von sonstigem Getier möglich, aber das ist jetzt nebensächlich.

Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden setzt nicht voraus, dass der Schaden bereits eingetreten ist, weshalb wir also auch hier bereits einen TK-Versicherungsfall vorliegen haben obwohl kein Zusammenstoß erfolgte (versichert als sogenannter Rettungskostenersatz). Von dieser Art von Schaden reden wir nun.

Wenn also kein (Haar-)Wild, mangels eines Zusammenstoßes, nachgewiesen werden kann und der TK-Versicherer stur auf dem Standpunkt beharrt, dass gar kein Tier da war und nur ein Fahrfehler vorliegt, dann hat man einen Schaden vom Ausweichmanöver am Fahrzeug und man nutzt eben gezwungenermaßen die VK.



--------------------------------------------------------------------------------
Wenn TK nicht zahlt bleibt nur der Weg der Regulierung via VK.
--------------------------------------------------------------------------------


Korrekt, ich hab schon gestern nix anderes ausdrücken wollen und halte auch weiterhin daran fest...



--------------------------------------------------------------------------------
Wenn jemand auf schnurgerader Straße von der Straße abkommt, hat er wohl was falsch gemacht und es gab schon Urteile, wo jemand wegen eines Ausweichmnövers für ein kleines Tier die grobe Fahrlässigkeit testiert wurde, denn er hätte den Hasen ruhig ohne großes Risiko überfahren können. VK mußte in diesen Fällen nicht zahlen.
--------------------------------------------------------------------------------


Das mit den Kleintieren stimmt(e) natürlich, aber wir reden hier doch von Wildschäden wie Rehe, Wildschweine, etc. und nicht von Hase, Igel und Fuchs... zumindest hatte ich das den letzten Posts so entnommen...
Des weiteren ist dieses Urteil veraltet:
Es kommt sehr wohl auf Umstände, wie das instinktive Handeln an, denn instinktives (reflexartiges) Handeln ist nunmal nicht "unentschuldbar" und somit nicht grob fahrlässig.
Die Definition von "grob fahrlässig" war dem gestrigen Post bereits zu entnehmen.
"Unentschuldbar" kann nur sein, wenn man in vollem Bewusstsein den Schaden billigend in Kauf nimmt und dementsprechend handelt.
Ein unvorhersehbares, plötzliches Ereignis wie ein Ausweichmanöver kann also eigenlich niemals g.F. sein, da es ja instinktiv der Schadenabwendung dient und sich in dieser kurzen Zeit kein schadenbilligendes Bewusstsein entwickeln kann.

Ein relativ aktuelles BGH-Urteil aus 2007 hab ich hier auch noch:
"Bundesgerichtshof Karlsruhe, Aktenzeichen XII ZR 197/05"

oder hier nochmal in Kurzfassung:
http://www.gevestor.de/wissen-praxis/recht/details/article/kleinwild-ausweichen-ist-nicht-zwangslaeufig-grob-fahrlaessig.html


--------------------------------------------------------------------------------
Und sorry die Versicherung muß nicht nachweisen, die zahlen einfach nicht und behaupten nur. Dann muß der Geschädigte schon klagen um ans Geld zu kommen!
--------------------------------------------------------------------------------

Ich glaub da hast du mich falsch verstanden. Wenn die VK ablehnt, dann muss sie das korrekt begründen und im Zweifelsfall auch nachweisen können.

Und um nochmal auf die schnurgerade Straße zurück zu kommen (von der man auch durch leichte Fahrlässigkeit abkommen kann):
Natürlich muss der Kläger dann erstmal gerichtlich gegen die Behauptung des Versicherers vorgehen, also im Zweifelsfall die Klage einreichen...
Es ist dann aber im weiteren Verlauf nicht so, dass der Versicherungsnehmer die leichte F. nachweisen muss - stattdessen muss der VR die grobe F. beweisen können -> und das dürfte sich in der Praxis als sehr schwierig erweisen, besonders wenn eben kein (kleines) Tier vorhanden ist.

Den von dir benannten Fall sehe ich also ausschließlich dann,

Fall 1
wenn man bereits einen Zusammenprall mit einem kleinen Tier hatte (was hier ja nicht der Fall sein soll, es geht ja darum dass man kein Tier erwischt hat), und man den Schaden ( da kein Haarwild ) nicht über die 0815-TK abwickeln kann.

oder

Fall 2:
wenn man für den Versicherer belegbar einem Kleintier in einer Art und Weise ausweicht, dass es auch auf Grund seiner kleinen Ausmaße in keinem Verhältnis zum (Ausweich-)Risiko steht.

Dies muss aber immer in Einzelfall von einem Richter abgewogen werden. Ich habe genau zu diesem Thema auch noch folgenden schönen Satz gefunden:
"Ob die Fahrlässigkeit im Einzelfall als einfach oder grob zu werten ist, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung. Sie erfordert eine Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln."

In einem anderen Fall greift also m.M.n. immer eine der beiden Versicherungen, solang man eben nicht wie in Fall 2, offensichtlich grob fahrlässig handelt wie bspw. mit 160km/h über die Landstrasse zu schießen, dann einem campierenden Igel auszuweichen und dabei die Kontrolle zu verlieren.

Die VVG-Reform sollte im Übrigen eher dem zu schützenden VN nutzen und nicht dem VR.

Greetz!

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 Geschrieben am 02.02.2010 um 12:51 Uhr   


Dookie schrieb:

Die VVG-Reform sollte im Übrigen eher dem zu schützenden VN nutzen und nicht dem VR.

Greetz!



Hallo Dookie,

ja, so ist die Intention bzw. die Begründung. Nach miener Meinung wurden zwar einige nachteilige Regelungen korrigiert, dafür wurden aber in vielen Bereichen Regelungen getroffen, welche nicht zum Vorteil des Kunden sind!

In Einzefällen wird da denen geholfen, welche sich ziemlich dämlich oder grob fahrlässig angestellt haben. Die bekommen da jetzt etwas Geld wo sie früher nichts bekommen haben.

Aber für mich ist es eindeutig, dass hier wesentlich mehr Leute weniger bekommen, wo es früher nicht zu einer Ablehnung wegen grober Fahrlässigkeit gereicht hätte und man heute mal pauschlal einen Abzug in Höhe von 10 % bis x % als Angebot bekommt!

Das ist genause Verbraucherschutz wie die Freigabe der Verpackungsgrößen, angeblich zum Wohle des VErbrauchers, die allerdings häufig zum "Betrug", weniger heftig ausgedrückt zur Täuschung des Verbrauchers ausgenutzt werden.

Da werden jetzt 200 gr. Butterstücke kreiert, Packungsgrößen (genauer Füllmengen) reduziert und die Schachtel/Tüte sowie der Preis bleiben gleich groß etc..

Gruß

Frank Peter

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 Geschrieben am 02.02.2010 um 13:32 Uhr   
Für Interessierte:

+++ Erstes Urteil zur Quotelung +++

Fährt ein Autofahrer bei Rot über die Ampel, muss der Versicherer die Hälfte des Schadens zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Münster hervor. Das ist das erste Urteil nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes. Mit der Reform hat der Gesetzgeber das Alles-oder-nichts-Prinzip bei grober Fahrlässigkeit abgeschafft. Was der Kunde erhält, hängt vom Grad seines Verschuldens ab. Die Münsteraner Richter halten Quotenstufen in 25-Prozent-Schritten für sinnvoll. Die Welt

http://mail.ftd.de/HS?a=DNX7CqF0d2Gp8SA9MKImTNvnGHxKDQVPLw2e


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Beiträge: 21
User seit 23.10.2008
 Geschrieben am 02.02.2010 um 14:30 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dookie am 02.02.2010 um 14:32 Uhr ]



S - FP 230 schrieb:
Aber für mich ist es eindeutig, dass hier wesentlich mehr Leute weniger bekommen, wo es früher nicht zu einer Ablehnung wegen grober Fahrlässigkeit gereicht hätte und man heute mal pauschlal einen Abzug in Höhe von 10 % bis x % als Angebot bekommt!



Hallo Frank,

das kann natürlich sein, hab dazu bis jetzt halt noch keine Urteile gefunden... hab mich aber auch nicht groß danach umgeschaut.

Eines der Urteile das ich vorhin gefunden hatte sagt sogar aus, dass ein Ausweichen eher umsichtig als grob fahrlässig ist... allerdings war hier ein Reh im Spiel.
http://www.freizeitfreunde.de/de/editorial/rat_und_tat/geld_und_recht/geld_und_recht_artikel_38913.html?articlepage=2

Beim Überfahren eines Rotlichtsignals hätte man meiner Ansicht nach vor der VVG-Reform garnix vom VR bekommen.

PS: Das mit dem Wegfall der Einheitsgrößen für einen freieren, den Bedürfnissen (mehr Singlehaushalte, so die Begründung) angepassteren Markt, bedarf glaube ich keiner Diskussion... seit diesem Zeitpunkt boykottiere ich nach Möglichkeit alle Schummelfirmen.
Eine Liste hierzu ist zum Beispiel auf der Seite vom Verbraucherschutz zu entnehmen.

http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteErnaehrung/Preiserh%C3%B6hung%20Mogelpackung.htm
oder hier:
http://lifestyle.t-online.de/weniger-drin-zum-gleichen-preis/id_18949556/pt_self/si_4/topic_12289908/index


Greetz!

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