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Klatsch und Tratsch » » Thema: Mietvertrag nach 1 Monat wegen Eigenbedarf gekündigt
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   Karin

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Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
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 Geschrieben am 07.10.2009 um 21:41 Uhr   
Hallo,
leider erhitzen sich die Gemüter in diesem Thread... aber ok.

Zum Thema.... der Eigenbedarf ist begründet und schlecht anfechtbar, auch nicht mit Semesterübergang.

Bitte kontaktiert den Vermieter, um eine Einigung zu erzielen, welche beinhalten könnte:
1. Ihr zahlt die Miete nur bis zum Stichtag des Umzuges
2. Eine Kostenbeteiligung wg der kurzfristigen und unvorhersehbaren Kündigung (z.B. für einen selbstgemachten Umzug 500 EUR)
3. Deine Tochter zieht ohne Renovierung und Folgekosten aus

Dann werdet Ihr selber sehen, ob es sich um 'Abzocke' handelt oder ob es einfach nur eine unvorhersehbare Situation war.

Bin selber Vermieter und auch gerade in einen unerfreulichen Rechtsstreit verwickelt, der durch ein vernüftiges Gespräch und entsprechende Verhandlungsbereitschaft im Vorfeld hätte vermieden werden können.

Denkt bitte daran, daß keiner von Euch (auch kein Vermieter) an solchen Situationen Freude hat. Ein kurzfristiges Mietverhältnis macht mehr Arbeit als Profit, gerade bei einer Studentenwohnung. Deshalb unterstelle ich keine 'Abzocke'.

Viel Glück bei dem Gespräch und bitte vorher die Kündigung nicht bestätigen.

--
Karin.

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   Gerd171

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Beiträge: 2059
User seit 29.04.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.10.2009 um 21:43 Uhr   
Hallo zusammen!

Endlich bin ich zu Hause und kann auf Eure Beiträge reagieren. Ganz herzlichen Dank dafür.
Ich bin erstaunt, aus welchen Sichtwinkeln man diese "Angelegenheit" sehen kann und ich muss wirklich sagen: Ihr habt recht. Warum sollen wir eigentlich immer wieder zu allem ja und Amen sagen, nur damit es keinen Stress gibt. Der "Gegner" lacht sich ins Fäustchen, hat er doch einen Deppen gefunden und wir halten still ... des lieben Friedens Willen.

Inzwischen bin ich "auf Krawall" gebürstet und wir nehmen den Kampf auf.

@ ABC
warum sollen wir mit dem Vermieter reden und fragen, wie er es gerne hätte und ob wir uns irgendwie einigen können. Warum hat er sich nicht mit uns bzw Janine zusammengesetzt, wenn das alles so überraschend mit dem Sinneswandel seiner Tochter kam? Verstehst Du, was ich meine?

Die Vermieter waren im September im Urlaub (hatten sie bei der Wohnungsübergabe gesagt). Janine hatte ihnen auf den AB gesprochen, dass es bei 2 Sachen (genau erklärt, was nicht klappt) Probleme gibt. Es folgte kein Rückruf. Stattdessen kam die Kündigung, übrigens persönlich in den Briefkasten gesteckt - ich behaupte jetzt mal: unter Zeugen.

Heute kann man scheinbbar keinen Schritt mehr ohne RA gehen und eigentlich wollten wir genau das vermeiden, aber nicht immer nur auf unsere Kosten.

Viele Grüße und DANKE
Doris

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   SLK172

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 Geschrieben am 08.10.2009 um 00:00 Uhr   
N'abend,

ich schließe mich Karin und ABC an, würde den Vermieter anrufen und ihm die Forderungen nennen, dann würde ich versuchen mich zu einigen, vorausgesetzt es gibt eine realistische Möglichkeit bis 31.12. irgendwo unterzukommen

Wenn der Vermieter komisch reagiert, merkt man sehr schnell, ob die Sache faul ist und kann mit viel besserem Gewissen die Panzer und Kanonen auffahren. Da schläft es sich doch gleich viel besser, wenn man sich seiner Sache sicher und einen keine Zweifel bzgl. der Angemessenheit plagen, oder?

Gruß

Guido

--
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   ABC

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 Geschrieben am 08.10.2009 um 07:29 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 08.10.2009 um 07:34 Uhr ]

Hallo Karin und Guido,

endlich mal zwei noch klar denkende Menschen hier, danke!

@Doris: Wenn Dich die Meute hier nun lt. Deiner Aussage (sinngemäß) richtig scharf gemacht hat, hat sie ihr Ziel ja erreicht. Bedenke aber, dass niemand von denen hier selbst etwas riskiert, sondern die hier nur Unterhaltung suchen. Sprich, die Entscheidung für oder gegen etwas fällt nicht selten anders aus, wenn man wirklich selbst betroffen ist. Das habe ich leider oft genug schon selbst erlebt. Kennst Du das nicht auch, dass Leute Stein und Bein auf etwas schwören (z.B. hier darauf, dass Du angeblich auf jeden Fall im Recht bist), wenn es dann aber für sie selbst ernst wird (man z.B. um 100 Euro wettet), kneifen sie?

Mit einem RA riskierst DU aber die Kosten bei einer möglichen (und nicht unwahrscheinlichen) Niederlage. Wenn Dir das egal ist und Du das Geld verschmerzen könntest, OK. Ich würd's mir aber nochmal überlegen. Mit erhitztem Gemüt kommt man meistens nicht weit. Ich rede hier, genau wie Karin und Guido, auch gar nicht davon, "den Schwanz einzuziehen", sondern nur davon, vorher die außergerichtlichen Möglichkeiten im persönlichen Gespräch auszuloten. Du kannst dann, wie gesagt, immer noch die Keule rausholen. Das aber sofort zu tun ist kindisch (auch wenn hier einige behaupten, es nicht sofort zu tun wäre angeblich naiv).

--
Grüße
ABC
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   Icke04

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 Geschrieben am 08.10.2009 um 08:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 08.10.2009 um 08:27 Uhr ]

Moin ABC,

hier ist noch ein klar denkender Mensch ...

Vermutlich kennst Du diese Situation überhaupt nicht.

Eine Kündigung sollte nie auf die leichte Schulter genommen werden und man sollte sich sofort um Rechtsrat bemühen. Diese professionelle Hilfe bieten z.Bsp. Mietervereine zu geringen Kosten (Jahresbeitrag € 66.--) Genau diese Leute prüfen jede Kündigung auf "Herz und Nieren" (Form, Frist, Kündigungsgründe usw.) und geben taktische Ratschläge (z.B.: Soll auf die Kündigung reagiert werden? Wenn ja: wie und wann?).

Es geht hier nicht um Sieg oder Niederlage, sondern sich einfach dem abgezockten Verhalten des Vermieters zur Wehr setzen. Ein Rechtsanwalt ist hier überhaupt nicht gefragt und eine Keule erst recht nicht.

Es geht hier um Hilfe und Unterstützung und ein evtl. Gespräch könnte hier noch viel mehr Unheil anrichten.

Gruß

Bernd

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   ABC

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 Geschrieben am 08.10.2009 um 11:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 08.10.2009 um 11:04 Uhr ]

Hallo Bernd,

da stimme ich Dir zu - eine Beratung beim Mieterverein, und dann das direkte Gespräch mit dem Vermieter, das ist die beste Lösung! Wenn das Gespräch dann nicht konstruktiv verläuft, kann man nach erneuter Rücksprache mit dem Mieterverein ggf. den nächsten Schritt machen.

--
Grüße
ABC
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   ABC

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 Geschrieben am 08.10.2009 um 11:07 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 08.10.2009 um 11:13 Uhr ]

Hallo Doris,

hier nochmal ein Zitat von mir von S. 2 dieses Threads:


Mir kommt Ihr Leute, die immer beim kleinsten Furz (sorry) gleich Rechtschutzversicherung, Rechtsanwalt und Mieterverein bemühen wie Leute vor, die sich permanent benachteiligt fühlen und dann immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, nach dem Motto "das Imperium schlägt zurück". Es zuerst mal mit einem vernünftigen Gespräch zu versuchen, kommt Euch gar nicht mehr in den Sinn?


Und das sagtest Du nun gestern (s. oben):


Doris171 schrieb:
...
Warum sollen wir eigentlich immer wieder zu allem ja und Amen sagen, nur damit es keinen Stress gibt. Der "Gegner" lacht sich ins Fäustchen, hat er doch einen Deppen gefunden und wir halten still ... des lieben Friedens Willen.

Inzwischen bin ich "auf Krawall" gebürstet und wir nehmen den Kampf auf.
...


Naja, das passt schon bedenklich zusammen. Mir kommt dieser Thread vor wie der Circus Maximus, in dem bis auf ein paar wenige alle laut brüllen und die Gladiatoren aufhetzen. Rat mal, welche Rolle Du dabei spielst.

Überleg wirklich lieber nochmal in Ruhe, ob ein Anruf beim Vermieter mit evtl. vorheriger Beratung beim Mieterverein nicht doch Sinn macht. Denn wenn Du einen Anwalt beauftragst, die Sache vor Gericht geht (mit gegnerischem Anwalt) und Du verlierst, bist Du locker 2-3 TEUR los (denn zum streiwertabhängigen Honorar wird das kein RA für Dich machen). Und das wegen 3-4 Monatsmieten für eine Studentenwohnung zu vielleicht 350 Euro pro Monat (Maklerprovision war scheinbar nicht fällig, Umzug fast umsonst) gleich sofort riskieren, ohne eine billigere Lösung zumindest zu probieren?

--
Grüße
ABC
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 08.10.2009 um 15:19 Uhr   
Losgelöst ob nun berechtigt oder nicht, Fakt ist, wie bei Kündigungsschutz-Prozessen, dass die Tochter dort wahrscheinlich nie wieder glücklich wird. Wer will schon wieder in die Firma, welche ihn gerade loswerden wollte?

Sollte Sie tatsächlich in der Wohnung bleiben können, da erwiesener Maßen Schindluder getrieben wurde, wird sie doch ohne Ende gepiesakt. Falsche Nebenkostenabrechnung, zu laut und was weis ich.

Also miteinander reden und das Beste daraus machen, schauen dass man einen Ausgleich für Umzug und ggf. Renovierung bekommt.

Obwohl selbst Vermieter verstehe ich diesen Fall echt nicht. Wenn alles echt ist, wäre ich doch auf die Mieterin zugegangen und hätte das erklärt, um Verständnis gebeten und einen Ausgleich angeboten. Aber einfach nur sang- und klanglos die Kündigung einwerfen, einfach stillos und verdächtig.

Gruß

Frank Peter

--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

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   MB230SLK

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Beiträge: 186
User seit 08.04.2008
 Geschrieben am 08.10.2009 um 15:35 Uhr   
Hallo,

hier wurde viel gesagt!

Doris (sage ich jetzt mal zu dir)

Wenn der Vermieter dir den nachweiß bringt "Kündigung wegen Eigenbedarf" und seine Tochter zieht ein, wirst du nichts dagegen unternehmen können.
Selbst wenn die Tochter vom Vermieter nicht einzieht mußt du ihm einen Gegenbeweis bringen.
Entgegen kommen muss er dir aber, wie ich schon geschrieben habe, sei es mit Geld oder der Aufwandsentschädigung.
Sicher kannst du erst einmal auf das schreiben was deine Tochter bekommen hat nicht reagieren.
Er wird dir bzw. deiner Tochter dann ein schreiben per Einschreiben zukommen lassen. Dann mußt du reagieren, was du/ihr durchaus könnt.
Lasst ihm ebenfalls ein schreiben per Einschreiben zukommen, das er für die kostenerstattung aufzukommen hat. Dann wird er wieder reagieren, und dann wirst du feststellen was er für ein Typ Mensch er ist.
Es gibt dann nur zwei möglichkeiten, entweder er sagt ja ich komme für etwaige (habe ich das jetzt richtig geschrieben) Unkosten auf oder er ist ein Ar...... und möchte per Rechtsanwalt darauf Hingewiesen werden das er eins ist.

Mit ihm reden sollte man dann aber auch, wenn er zum reden bereit ist und kommt, dass ist das Mindeste.
Einer schrieb von euch, bei so kurzen Mietzeiten hat der Vermieter mehr unkosten, denke die Aussage ist richtig, bei 4 Monaten kann man nichts verdienen. Somit denke ich auch, das der Eigenbedarf stimmt. Wie jetzt die Semester sind weiß ich nicht, es muss ja auch nicht heißen das seine Tochter zum 01.01 einzieht, dieser Termin kann ja auch später sein, aber Vorsicht da gibt es wiederum gesetzlich Vorgeschriebene Fristen die einzuhalten sind, da es sonst Betrug währe was er da treibt.
Eine gute Rechtschutzversicherung kann ich jedem empfehlen nicht nur jetzt auf diesem Fall bezogen, den da können kosten auf einen zukommen die sind sehr hoch. Bin froh das ich eine habe.

Doris, versuche es auf die freundliche, wenn nicht solltest du dir doch vielleicht einen Rat beim Anwalt holen, denn alle hier in den treads können dir genauso wie ich gute Ratschläge geben aber leider mehr nicht.
Ich weiß nur eins, einfach wird diese Sache nicht, kannst mich gerne an Mailen und wir telefonieren mal wie du magst.






--
Olli!

SLK Fahrer, lutschen keinen Honig! SLK Fahrer, lutschen Bienen ...

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 08.10.2009 um 17:00 Uhr   
hallo Doris,

um hier mal etwas Ruhe reinzubringen.

Ein sehr guter Freund von mir ist Rechtsanwalt und hier bei Stuttgart der Vorsitzende des Mieterbundes.

Ich habe Dir eine PN geschickt mit seiner Antwort auf Deine Frage.


Ganz ruhig bleiben, es wird alles gut!


Herzlichst

Diana

--
"Lache und die Welt lacht mit Dir,
weine und Du weinst allein!"
-Charlie Chaplin-

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