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Tipps und Technik R171 » » Thema: Muss man Xenon nach einer Tieferlegung einstellen? |
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Schreiberlevel: Forenprinz
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 29.07.2009 um 09:20 Uhr  
| Moin,
ich verstehe jetzt was Frank meint, und es gibt wohl auch verschiedene Möglichkeiten wie die Sensoren messen. Wenn nur einer an der Hinterachse verbaut ist, wird man vermutlich nachjustieren müssen, da gebe ich ihm Recht.
Das ist aber wohl bei neuen Fahrzeugen nicht der Fall, und so bleibt die Leuchtweite gleich, wenn der Wagen vorne und hinten gleichmäßig runter geht. Da sitzt dann nämlich ein Prozessor dahinter, der das berechnen kann.
Jetzt fragt sich nur wie modern unser SLK ist
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 76
User seit 13.06.2004
| Geschrieben am 01.08.2009 um 13:27 Uhr  
| Erst mal vielen Dank für die Antworten. Auch wenn ich aufgrund der unterschiedlichen Meinungen noch nicht ganz sclau geworden bin.
An der Vorderachse habe ich beim Tieferlegen die LWR-Sensorik (Gestänge) gesehen, ich vermute an der Hinterachse ist es ähnlich realisiert.
Meine Überlegung geht momentan dahin:
Damit die LWR richtig funktioniert, muss an VA und HA gemessen werden, also der Neigungswinkel des FZG ermittelt werden und die Scheinwerfer entsprechend nachgeregelt werden. Das würde bedeuten, dass die LWR immer so regelt, wie wenn das FZG schwer beladen ist (HA nach der Tieferlegung tiefer als VA). Im Stand scheint das ja auch zu funktionieren, da keine Beanstandung beim TÜV. Das einzige Problem könnte also sein, dass der Regelbereich z.B. bei beladenem FZG oder beim starken Einfedern (Bodenwellen) nicht mehr ausreicht und dadurch eine Blendung des Gegenverkehrs möglich wäre. Dann müsste die Nullstellung neu kalibriert werden. Da ich die Unterschiedliche Tieferlegung HA/VA mit neuen Gummis an der HA wieder ausgleichen will, und so die Grundstellung wieder ca 0° sein dürfte, bin ich mir ziemlich sicher, das eine neue Kalibrierung nicht mehr notwendig sein sollte. Vorausgesetzt die Programmierer der Regelung haben einen ausreichend großen Winkelbereich für die Sensoriken an den Achsen zugelassen und nicht zu stark begrenzt.
Grüße
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4952
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 18.04.2011 um 21:09 Uhr  
| Nabend zusammen,
ich muss mal den Klappspaten rausholen, weil dieses Thema nach Fahrwerksumbau bei mir auch wieder aktuell ist und ich keine richtige Lösung bzw. Umsetzung habe.
Also, Frankman hat m.E. Recht mit seiner Aussage.
Es gibt einen Regelbereich in dem man mit der Stardiagnose die neue Höhe bzw. "Tiefe" des Fahrzeuges als Standart "nullen" kann und somit das Licht wieder stiummt. Legt man aber über diesen Bereich tiefer (z.B. mit Gewindefahrwerk) kommt der Regler an seine Grenze und die Diagnosebox sagt LWR defekt weil nicht mehr im Regelbereich.
Also bis ca. 30-40 mm kein Problem gehabt bei mir, jetzt aber mit 45 mm hab ich das Problem....
Der Regler sitzt vorn rechts und funktioniert über ein Gestänge, dieses müsste nun logischerweise gekürzt werden, um das Gelenk wieder in den Regelbereich zu bringen.
Daher ist meine Überlegung das Gestänge auszutauschen: Und zwar gegen eine Gewindestange mit zwei Kugelköpfen, einer davon mit Links, der andere mit rechstgewinde, so könnte man den Regler wieder in den richtigen Bereich bringen und anschlissend via Stardiagnose nullen lassen.
Aktuell sagt die Star bei mir: VA 41 und HA über 50 mm aus dem Regelbereich.
Hinten ist es leichter, da kann man den Regler durch das bereits vorgesehene Längsloch in der Regelstange anpassen.
Hat jemand eine bessere oder andere Idee wie ich das Problem lösen kann, denn ohne LWR ist doof, vor allem für den Gegenverkehr...
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4952
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 04.08.2011 um 18:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von madmax am 04.08.2011 um 18:38 Uhr ]
Nabend,
ich möchte diese Thema mal mit einer Lösung zum Abschluss bringen:
Vorne habe ich wie im Vorposting beschrieben eine mit zwei Kugelköpfen und durch eine Gewindestange verstellbare Regelung eingebaut.
Hinten wurde die Regelstange nicht verändert, nur verstellt.
Vorgehensweise:
Lichttest machen und Stardiagnose anschliessen
Bei korrekt eingestelltem Licht die aktuelle Einstellung des LWR via Star "nullen" lassen - fertig.
Sollte ein "nullen" nicht möglich sein, weil das Fahrzeug zu tief (Fehlermeldung in Star oftmals : Neigungssensor defekt oder liefert falsche Werte bzw. Fahrzeug steht nicht eben...)
Dann ist der LWR aus dem Regelbereich und man geht wie folgt vor:
Vorne die verstellbare Stange einbauen und hinten den Regler durch lösen der Kontermutter auf der Regelstange so weit zusammenschieben, bis man wieder im Regelbereich ist. (Ständig mit Stardiagnose kontrollieren)
Vorne wird ebenfalls so lange an der neuen Verstellung eingestellt bis auch hier der Regelbereich erreicht ist.
Jetzt die "nullung" vornehmen und Licht nochmals kontrollieren.
Wenn alles korrekt ist, macht er wieder den "Augenaufschlag" und zeigt auch keinen Fehler im Speicher an.
Lässt man das Ganze bei MB machen muss man incl. Material rund 100 € rechnen.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 45
User seit 11.02.2011
| Geschrieben am 05.08.2011 um 01:44 Uhr  
| Muss man Xenon nach einer Tieferlegung einstellen?
Xenon _sollte_ nach einer Tieferlegung überprüft werden!
Es gibt ein TIPS-Dokument, in dem das ausdrücklich empfohlen wird.
Dafür werden die Scheinwerfer mit der Star-Diagnosis in Null-Lage gefahren und die Einstellung wird z.B. mit dem Scheinwerfer-Einstellgerät SEG IV C von Hella (klassisch) überprüft und gegebenenfalls eingestellt.
Einstellung erfolgt gemäß MB-Anweisung nur gegen gesonderte Beauftragung. Der offizielle Preis liegt bei 40,00 Euro.
Gruß,
Enrique
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3674
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 05.08.2011 um 22:16 Uhr  
| Wenn man ma genau hinschaut, bei sich selber regelnden Xenons, wird der Kippwinkel der Lampen, genau so wie bei den mechanischen Systemen mit dem Stellrad am A-Brett eingestellt, um eien Differenz der Fahrzeugneigung von vorne nach hinten tiefer mit beladenem Kofferaum, und nur darum, auszugleichen. Solage eine Tieferlegung parallel zu Horizontalen erfolgt passiert mit der Leuchtweitenregulierung nichts.
Wenn einer mal der Scheinwerfereinstellung früher zugeschaut hat, wird das Zentrum des Brennflecks der Glühbirne am Prüfgerät über die Höhenverstellung des Gerätes ausgerichtet und dann am Reflektor des Scheinwerfers oder früher das Glas des Scheinwerfers die Horizontale Ablenkung zur Teilungslinie, die mit der Glühlampenabdeckung an der Abblendlichtwendel erzeugt wird, auf die Horizontalline zum Brennpunkt eingestellt. (oder so ungefähr).
Die Nulllinie, also absolute Höhe des Scheinwerferbrennpunktes über dem Boden kann da sogar Rechts und Links unterschiedlich sein.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4952
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 06.08.2011 um 07:02 Uhr  
| Moin Peter,
das ist absolut richtig -aber das auftretende Problem ist, dass der Sensor an der Achse aus dem Stellbereich kommt und somit Störung anzeigt und abschaltet. Dann kommen die verkürzten Gestänge zum Einsatz.
Übrigens war bei 45 mm tierferlegung meine Scheinwerfereinstellung noch korrekt, allerdings funktionierte die automatische Verstellung auf Grund des o.g. Problems nicht mehr.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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