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| Geschrieben am 22.12.2008 um 21:02 Uhr  
| Hallo
Ich bin jetzt seit letzten Do. Besitzer eines R171 FL mit 350´er Sportmotor und sehr guter Ausstattung. Der Wagen macht schon wesendlich mehr Spaß als der alte R171 200K.
So weit so gut.
Nun hat mir heute mein Versicherungsvertreter mitgeteilt, dass es sich um einen Reimport handelt. Der Verkäufer hatte mir beim Verkauf nichts davon mitgeteilt, nun ist mir auch klar warum das Fahrzeug keine COC-Papiere besitzt und er so günstig war.
Habe ich eigentlich durch ein Reimport Fahrzeug irgendwelche Nachteile? Ich bin mir im Augenblick nicht ganz schlüssig wie ich mich jetzt verhalten soll, über Anregungen wäre ich sehr Dankbar.
--
MfG
André
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 22.12.2008 um 21:19 Uhr  
| Hallo André,
Glückwunsch zum neuen Wagen!
Ich habe noch nicht ganz verstanden, wie das bei dir abgelaufen ist: ist es ein Neu- oder Gebrauchtwagen? (Gibt ja beides als RE).
Meiner Ansicht nach sollten die COC-Papiere auf jeden Fall dabei sein, egal aus welchen Land der Wagen stammt, allein schon zum späteren Wiederverkauf.
Nächste Frage: ist der Wagen aus der EU? Ist er schon zugelassen? Da hätten doch die Papiere vorgelegt werden müssen? Wie ist das ggf. abgelaufen?
Grundsätzlich sehe ich keine Probleme mit einem Reimport. Ist gibt halt ein paar prinzipielle Dinge, die man beachten sollte, die aber auf den SLK nicht zwingend zutreffen müssen. Du solltest die Ausstattung genau untersuchen: stimmt diese mit der deutschen Preisliste überein, oder fehlen Extras? Beispiel: in warmen Ländern kann der SLK mit Leder ohne Sitzheizung bestellt werden, was z.B. bei uns nicht möglich ist.
Gruß und viel Spaß mit dem Upgrade
Guido
--
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| Geschrieben am 22.12.2008 um 21:26 Uhr  
| hallo
Der verkäufer ist verpflichtet Dich vor Abschluß des kaufvertrages ausdrücklich darüber in Kenntnis zu setzen das es sich bei diesem fahrzeug um einen sogenannten reimport hadelt.
Dies auch ohne ausdrücklich danach gefragt zu werden weil in erster linie der Käufer davon ausgehen kann das es sich um ein für den deutschen automobilmark bestimmtes fahrzeug handelt.
probleme könnte es bei garantie / kulanzfragen in deutschland geben und auch das abgasverhalten wird immer den jeweiligen bestimmungsländern hin angepaßt.
ich würde damit auf jedenfall erst mal zum freundlichen fahren und diesem darüber fragen stellen.
zum anderen käme ich mich über den tisch gezogen vor und würde dem verkäufer zumindest eine erstattung eines gewissen bertages aufs auge drücken, denn für mich ist das ein ganz klarer fall von verkaufsbertug und das wird jedes gericht eben so sehen.
die chance solch einen prozeß zu verlieren dürfte gleich null sein.
schlechter wird das auto jedenfalls nicht sein als ein für den deutschen markt hergestelltes fahrzeug.
--
Jeder Rechtschreibfehler ist beabsichtigt.
In der richtigen Reihenfolge ergeben sie
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2999
User seit 07.03.2004
| Geschrieben am 22.12.2008 um 21:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tepfi am 22.12.2008 um 21:55 Uhr ]
Hallo Guido
Der Wagen ist von 5.2008 und wurde über die Mercedes Niederlassung für mich letzten Do. Angemeldet. An der Ausstattung fehlt eigendlich gar nichts, es gibt kaum einen Punkt in der Zubehörliste, den er nicht hat.
COC-Papiere gibt es für das Fahrzeug jedenfalls nicht.
Im Brief ist nur die Daimler AG Stuttgart eingetragen, mit Stuttgarter Kennzeichen. Dazu gibt es noch ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vom TÜV Süd.
Der Versicherungsvertreter sagte mir es sei ein Reimport, da im Brief und Schein unter der Ziffer 2.2 (Code zu D.2 mit Prüfziffer) nur : 000 000 steht.
Das wäre bei Reimporten so. Mehr Kentnisse über das Fahrzeug habe ich bis jetzt nicht.
Ist halt alles etwas seltsam.
Falls jemand die Möglichkeit hat, über die Fahrgestellnummer etwas genaueres über das Fahrzeug heraus zu bekommen. Würde ich mich über eine Mail sehr freuen.
--
MfG
André
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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User seit 16.09.2008
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User seit 19.09.2005
| Geschrieben am 23.12.2008 um 08:53 Uhr  
| Moin!
Also das mit den "0000000" in den Fahrzeugpapieren stimmt das es ein Reimport ist. Mein neuer Polo ist auch ein Reimport und hat die Ausstattung "United" was einen großen Unterschied zum deutschen United aus macht....
Ich glaube einfach ein Nachteil den man hat, ist das der Wiederverkaufswert um einiges weniger ist als der eines Inländischen Produktes mit gleicher Ausstattung und Km Laufleistung, aber dafür war er ja auch für dich biller!
Frohes Fest wünsch ich euch allen!!!
--
Sonnige Grüße aus Ostwestfalen!
Sascha
*alle Angaben ohne Gewähr. | Antworten
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| Geschrieben am 23.12.2008 um 16:50 Uhr  
| Hallo André,
Du hast den Wagen (gute Wahl übrigens ) also bei einer MB-Niederlassung gekauft, und er war vorher nur auf die MB-Zentrale zugelassen (also wohl ein Vorführer, Dienst- oder Werkswagen)? Da würde ich mir keinen Kopf machen und bei Gelegenheit mal den Verkäufer fragen, was das genau für ein Auto ist. Hat er Dir nicht vorher gesagt, ob es ein Vorführer oder ein Werkswagen ist?
--
Grüße
ABC
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| Geschrieben am 23.12.2008 um 17:18 Uhr  
| Andre´,
bleib cool und lehn Dich gelassen zurück. Zum Einen gibt es volle Garantie und die COC Papiere kannst Du nachträglich bestellen. Kosten m.W. zwar um die 130€, aber was solls:
Du hast als Schnäppchenjäger gierig den "selbstverständlichen" Nachlaß gerne mitgenommen, nun ist eben "Zahltag". Oder auch nicht.
Bastele Dir nun nicht selber ein Gedankenspiel der Nachteile oder Fall nicht auf dubiose Argumente rein: Freude am Fahren und fertig.
Andere "Bedenkenträger" sollten diese Feinheiten in der Rübe behalten, wenn hier im Forum erneut die Supersonderangebote und "geile Schnäppchen" ermunternd diskutiert werden. Irgendwo ist oft ein kleiner Pferdefuß.
cheers
Peter
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 24.12.2008 um 17:06 Uhr  
| Was mich ein bischen wundert, dass das Fahrzeug ohne COC Papiere eine Einzelabnahme durch den TÜV benötigte. Wenn ich die Infos zur COC lese, gilt dies in allen Ländern der EU für Fahrzeuge die ab Auslieferung allen Standards der EU entsprechen. Von wo wurde das Fahrzeug denn zurückgeholt, wenn es in Stuttgart zugelassen wurde???
..Und kann es ein Vorserienfahrzeug des Facelifts sein, das nicht eingestampft werden muss, aber noch nicht eine Freigabe noch COC hatte.
Was auch immer ist, zunächst gilt auch für diese Fahrzeug wohl die 2 jährige Neuwagengewährleistung ab Erstzulassung (in Deutschland!).
Und als "Gebrauchter" oder als Tageszulassung mussten wohl mindestens 18-22% unter UVP-Neu rausspringen, sonst war es eigentlich zu teuer!!
Ansonsten viel Spaß damit. | Antworten
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