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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Airbag Lenkrad
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   SilverCruiser

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 Geschrieben am 18.11.2007 um 16:33 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SilverCruiser am 18.11.2007 um 16:34 Uhr ]



Zaskar schrieb:

Na das werden diverse Tuner, die ihre Lenkräder per DHL oder so per Päckchen versenden sicher auch alle tun....
Die werden wahrscheinlich nicht über DEINE 20 Jahre Hardcore-Schrauber Erfahrung verfügen....




Ich hab die Vorschriften nicht erfunden - ergo schliese nicht vom Fehlverhalten anderer oder gar dir auf geltende Gesetzeslage und Vorschriften... Zynismus über mein Fachwissen kannst du dir dahingehend sparen.

Fakten und darüber Wissen ist das eine ... darüber reden vom Hörensagen das andere ... Halbwissen und das auch noch mit eigener Logik vermischen ist öffentlich gemacht sogar noch gefährlich !!!

--
"Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon war ... " (Henry Ford)

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 Geschrieben am 18.11.2007 um 16:42 Uhr   


SilverCruiser schrieb:

<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SilverCruiser am 18.11.2007 um 16:34 Uhr ]</font>



Zaskar schrieb:

Na das werden diverse Tuner, die ihre Lenkräder per DHL oder so per Päckchen versenden sicher auch alle tun....
Die werden wahrscheinlich nicht über DEINE 20 Jahre Hardcore-Schrauber Erfahrung verfügen....




Ich hab die Vorschriften nicht erfunden - ergo schliese nicht vom Fehlverhalten anderer oder gar dir auf geltende Gesetzeslage und Vorschriften... Zynismus über mein Fachwissen kannst du dir dahingehend sparen.

Fakten und darüber Wissen ist das eine ... darüber reden vom Hörensagen das andere ... Halbwissen und das auch noch mit eigener Logik vermischen ist öffentlich gemacht sogar noch gefährlich !!!

--
"Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon war ... " (Henry Ford)




oh ha, der große Ankläger... schlägt wieder zu.

Wie wäre es denn mit einer Umfrage hier im Forum (hallo ADMIN), wie die User ihr Lenkrad bekommen haben?
Ich denke die Masse wohnt so wie Du (achtung Ironiemodus) im Outback und kann nicht mal eben zum persönlichen Empfang zum Tuner oder Händler fahren. Also bleibt nur Versand...
Und wo ist der Unterschied, ob ich dann ein Lenkrad in einer ähnlichen VP versende....

aber egal, ich werde jetzt bei EBLÖD meine Suche aktivieren, und darauf warten bis DU DEIN altes Lenkrad vertickst

BTW: schade das Du auf den Rest meines Postings nicht geantwortet hast

--
Gruss, Karsten
___________________________________

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   SilverCruiser

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 Geschrieben am 18.11.2007 um 16:47 Uhr   
Für die es nicht glauben wollen und für DICH im speziellen lieber Karsten ...

- Beförderungsforschrifen der Post / DHL:

http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&tpl=html3&xmlFile=26658

- UPS

http://www.ups.com/content/de/de/resources/prepare/prohibited.html

- Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag

.... und nochmal im Klartext:

Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter der einschlägige rechtliche Regelungen wie Sprengstoffgesetz (Deutschland), Pyrotechnikgesetz (Österreich), Sprengstoffgesetz (Schweiz): Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Arbeitnehmern ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

-------------------------------

... ich denke alles weitere Geblubbere und Halbwissen-posten hat sich damit erledigt, oder
Nur mal so nebenbei, ich habe mal nen ADR-Schein im Zuge des BCE-Fürherschein gemacht, da MUSS man sowas auch wissen ... Hat also nix mit 20 Jahre Hardcoreschrauben zu tun, sondern ist schlichtweg FACHWISSEN !!!



--
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   Jan

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 Geschrieben am 18.11.2007 um 18:27 Uhr   
guten abend ....
tragt ihr das bitte per mail aus und denkt bitte an:

http://www.mbslk.com/modules.php?name=News&file=article&sid=271

danke und euch beiden einen schönen abend!


--
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Servus
Jan

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   SilverCruiser

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 Geschrieben am 18.11.2007 um 18:52 Uhr   
Schrieb ich das nicht schon vor ner Weile ... Aber wenn sich erstmal einer nen Narren gefressen hat.



SilverCruiser schrieb:

Deine persönliche Macke mir gegenüber und gegen mich lass bitte aussen vor.



--
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   Sven_Kamm



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 Geschrieben am 18.11.2007 um 21:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven Kamm am 18.11.2007 um 21:44 Uhr ]

Hallo Kinder,
JA, es ist tatsächlich so: Ein Versand des Airbags ist so einfach nicht erlaubt, was meint ihr, warum das in unseren Kleinanzeigen so drin steht?

Was andere Händler machen, wie das im Versandgeschäft gemacht wird oder wie es jeder privat eintütet ist mir eigentlich egal. Der Hinweis "ohne Airbag" bei vielen Tunern wird sicherlich nicht umsonst drin stehen.

Was gibts denn darüber zu diskutieren? Es war ein Hinweis auf einen rechtlichen Sachverhalt, der sich nicht in Luft auflöst.
Damit sind dann die Fragen geklärt, wie es die Versender machen:
Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen.
DAS IST NUNMAL SO!!

Alles Nicht-Druckreife zu diesem Thema wird gelöscht. Es hilft doch wahrlich NIEMANDEM weiter, hier über Sinn und Unsinn eines Gesetzes zu diskutieren.
Es ist VERBOTEN, die Dinger als normales Paket zu verschicken!

--
Gruss

Sven Kamm

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 19.11.2007 um 07:12 Uhr   


Sven Kamm schrieb:
...
Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen....




Moin, da dies ja jetzt geklärt ist würde mich interessieren wie teuer der Versand in einem zugelassenen Behältnis ist. Versand + Behälter

Ich möchte demnächst mein Lenkrad mit Airbag in der Bucht anbieten.

Hat jemand den Preis?

--
Gruß Frank

"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."

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 Geschrieben am 19.11.2007 um 20:34 Uhr   
Also Jungs
Vielen Dank für die vielen Infos die ich jetzt erfahren habe.
Nun liegt es an mir wie und was ich damit mache.
Bis demnächst
Viele Grüße


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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 20.11.2007 um 20:27 Uhr   
Moin..

Jepp..das denke ich auch.

Unserem lieben Zaskar scheint wohl "eine Laus über die Leber" gelaufen zu sein-- anders kann ich mir seine mangelhafte und zudem pauschalisierte Antwort unterhalb der Gürtellinie nicht vorstellen.
Ansich' ein netter Kerl, den ich schon persönlich kennenlernen durfte--daher auch meine Vermutung das er einen schlechten Zeitpunkt für den Einsatz an der Tastatur gewählt hatte
Eine Entschuldigung zum Irrtum wäre m.E. schon eine nette Sache gewesen.

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
*****...aktuell im Winterschlaf !*****



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