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| Geschrieben am 16.11.2007 um 16:57 Uhr  
| Moin Stefan
Der Airbag fällt unter das "Sprengmittelgesetz"- für das Handling brauchst du ansich einen Schein und die Lagerung des Airbag ist auch nicht ohne Weiteres so einfach im privaten Bereich erlaubt.
Verschicken ? Lass' dich nicht erwischen.
Verkaufen sollte nur ohne Airbag möglich sein (siehe oben), ein Wiedereinbau am Tage X könnte zu Problemen führen wenn du eine Werkstatt damit beauftragen willst diesen einzubauen. Herkunft/Lebenslauf für den Einbauer unbekannt--dafür übernimmt niemand eine Garantie.
Wie man das Lenkrad "in der Bucht" mit dezentem Hinweis zum Airbag doch legal verkaufen kann sollte bekannt sein Mehr will, kann und darf ich hier darüber nicht schreiben
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
*****...aktuell im Winterschlaf !*****
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
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| Geschrieben am 16.11.2007 um 21:28 Uhr  
| servas.
Glückwunsch zum RAID, möchte meins auch nicht mehr missen.
Ansonsten wie immer im Forum nur Mutmassungen und Gelabere....
Wer verbietet denn einen Verkauf oder einen Versand des AIRBAGS?
Wie sollten dann TUNER so ein Lenkrad versenden? Mal drüber nachgedacht?!?!!??
Ich jedenfalls hatte meins in der BUCHT, mit AIRBAG, und das sogar auf einem Foto angeboten, und erfolgreich verkauft...
Und die Summe, fing mit 4 an, und hatte noch 2 Stellen.... war das RAID fasz schon wieder refinanziert.
(allerdings war mein SLK lenkrad auch nicht langweilig schwarz....)
--
Gruss, Karsten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.11.2007 um 09:28 Uhr  
| Der Handel mit gebrauchten Airbags ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind nur von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.
ZITAT Ebay:
Bei eBay Deutschland dürfen Austauschlenkräder und Autotüren mit eingebautem Airbagmodul und ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit Airbagmodul angeboten werden.
--
mfg
Micha
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Schreiberlevel: Forenfürst
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| Geschrieben am 18.11.2007 um 15:33 Uhr  
|
z-man schrieb:
Der Handel mit gebrauchten Airbags ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind nur von dafür berechtigten Personen zu vernichten.
Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.
ZITAT Ebay:
Bei eBay Deutschland dürfen Austauschlenkräder und Autotüren mit eingebautem Airbagmodul und ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit Airbagmodul angeboten werden.
--
mfg
Micha
????SLK ????
"Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen."
Und wie schaut das aus? Ist der Pappkarton den man von RAID und Konsorten erhält ein Behälter für einen gefährlichen Transport?
Meine mich bei EBAY dran zu erinnern:
-- blabla original Verpackung blabla
-- blabla kühl Lagern blabla
-- blabla
Egal, meins ist für gutes Geld weg und DAS freut mich
--
Gruss, Karsten
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| Geschrieben am 18.11.2007 um 16:03 Uhr  
| Hatte mich vor Jahren bei meinem ersten RAID doch sehr verwundert über die Verpackung in simplen Papkarton gewundert ... das ist eine zulässige Verpackung ?
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Indes lieber Karsten - schliesse nich von DEINEM eigenen Nichtwissen / Halbwissen auf diverse Gesetzmässigkeiten und Vorschriften.
Diese z.B. der Post sind recht eindeutig. Ebenso dürfte deine Werkstatt dir das alte Lenkrad garnichtmehr aushändigen. Die tun es aber, wohl in Unkenntnis der Vorschriften oder weil die sich den "Ärger" mit dem Verbelib des Dingen nicht aufhalsen wollen ...
Das geht solange gut, bis mal was passiert - DANN ist das Geheule groß
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Bitte ... Mutmaßungen und Gelaber ist eher DEINEM Post zu finden .... informier dich vorher doch mal etwas besser in den Vorschriften von Autowerkstätten für den Umgang mit Airbags und den Beförderungsvorschriften der Post. Das aber mal aus erster Hand nicht aus Wiki-Wikis ...
Fakten !
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Hatte vor gut nem Jahr eine Dose Schrumpflack aus Hamburg bestellt (KTS-American-Shop) ... diese Dose wurde in einer Hartplastikverpackung von der Post selbst gemäß den Beförderungsvorschriften der Post angeliefert !!!! - darin enthalten der Pappkarton mit der Sprühdose darin . Das DIng ist schliesslich ein Druckbehälte rund laut Vorschift in entsprechender Verpackung zu liefern ....
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"Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon war ... " (Henry Ford) | Antworten
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User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 18.11.2007 um 16:27 Uhr  
|
SilverCruiser schrieb:
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Bitte ... Mutmaßungen und Gelaber ist eher DEINEM Post zu finden .... informier dich vorher doch mal etwas besser in den Vorschriften von Autowerkstätten für den Umgang mit Airbags und den Beförderungsvorschriften der Post. Das aber mal aus erster Hand nicht aus Wiki-Wikis ...
Fakten !
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"Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon war ... " (Henry Ford)
Na das werden diverse Tuner, die ihre Lenkräder per DHL oder so per Päckchen versenden sicher auch alle tun....
Die werden wahrscheinlich nicht über DEINE 20 Jahre Hardcore-Schrauber Erfahrung verfügen....
BTW: übigens danke, dass Du die GEKAUFTE Stoßstange weder abgeholt noch bezahlt hast, geschweige auf meine Mails geagiert hast, hab sie mittlerweile für fast das dopplete vertickt...
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Gruss, Karsten
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