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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Versicherungsfrage / Glasbruch Spiegelglass innen? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4468
User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 12.10.2007 um 08:02 Uhr  
| Hi Leute,
ich habe da mal wieder "ne" Frage:
Bei meinem Innenspiegel (automatisch abblendbar) hatte das Glas wohl Spannung und ist beim verstellen gebrochen bzw. gerissen.
Ist dieses auch als Glasbruch von der TK abgedeckt oder nicht?
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
PS. es ist eine ganz schöne "Schweinerei" wenn die schmierige Flüssigkeit da raus kommt.....
--
Übrigens, im Vatikan leben durchschnittlich 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
...wer mir glaubt ist selber Schuld!
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 12.10.2007 um 10:05 Uhr  
| Moin !
Keine Ahnung, aber meistens hat man in der Teilkasko 150 € Selbstbeteiligung.. und ich meine das Teil kostet gerade um die 150 €
Also wirst du wohl kaum Vorteile haben...
Gruß
Teal´C
--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !
Webmaster Wikinger-Stammtisch Schleswig-Holstein & Hamburg http://www.mbslk-sh.de
Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3683
User seit 17.03.2007
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8864
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 12.10.2007 um 10:53 Uhr  
| Hi Gonzo,
Zitat HUK-Coburg:
Glasbruch
Ein Glasbruchschaden liegt vor, wenn die Verglasung eines Fahrzeugs zerbrochen oder beschädigt ist.
Ein tiefer Kratzer oder kleinerer Riss, zum Beispiel auf der Scheibenoberfläche, ist ebenfalls als Glasbruch anzusehen, wenn die Sicht des Fahrers dadurch beeinträchtigt ist. Allerdings gibt es neue Verfahren, einen leichten Riss oder Kratzer in der Verglasung zu kleben, ohne dass dabei die gesamte Scheibe erneuert werden muss. Dieses Verfahren ist entsprechend kostengünstiger, weshalb wir bei derartigen Reparaturen auf den Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung verzichten. Ab 01.11.2005 verzichten wir nur dann auf die Selbstbeteiligung, wenn die Glasreparatur in einer durch uns autorisierten Werkstatt erfolgt.
Außer den Glasscheiben eines Fahrzeugs zählen zur Verglasung:
Scheinwerfergläser
Leuchteinheiten für Blink- und Stopplicht
Innen- und Außenspiegel
Hauben und Schutzblenden aus Plexiglas
elektrisches oder manuelles Glas- oder Hebedach
Hohlglaskörper, wie zum Beispiel Glühbirnen, gehören nicht zur Verglasung.
schöne Grüsse
Andy
--
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
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