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... ist OFFLINE
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User seit 04.01.2004
| Geschrieben am 08.12.2004 um 14:09 Uhr  
| Moin,
Werksangehörige bei DC dürfen die Fahrzeuge frühestens nach
9 Monaten abgeben. Vorheriges Überlassen an Dritte ist
vertraglich untersagt.
Der Vater eines Ex-Kollegen arbeitet bei DC und Sohnemann
durfte das Auto offiziell nie fahren!
Wunschbestellungen sind betimmt möglich. Entsprechende
Kleinanzeigen sind ja jedesmal in der Fachpresse zu finden.
Aber dann musst Du immer noch 9 laaaaange Monate warten.
Frag doch mal bei DC nach wo die ganzen Fahrzeuge bleiben die
von den Mitarbeitern gemietet wurden. Die werden meines Wissens
auch nicht alt.
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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... ist OFFLINE
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.12.2004 um 14:57 Uhr  
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dergrossekaese schrieb:
Moin,
Werksangehörige bei DC dürfen die Fahrzeuge frühestens nach
9 Monaten abgeben. Vorheriges Überlassen an Dritte ist
vertraglich untersagt.
Der Vater eines Ex-Kollegen arbeitet bei DC und Sohnemann
durfte das Auto offiziell nie fahren!
In der Regel dürfen nur im gleichen Haushalt wohnende Angehörige solche Autos fahren. Gilt auch beim internen Mietcar-Modell und Geschäftswagen.
Wunschbestellungen sind betimmt möglich. Entsprechende
Kleinanzeigen sind ja jedesmal in der Fachpresse zu finden.
Aber dann musst Du immer noch 9 laaaaange Monate warten.
Frag doch mal bei DC nach wo die ganzen Fahrzeuge bleiben die
von den Mitarbeitern gemietet wurden. Die werden meines Wissens
auch nicht alt.
Zugriff auf diesen Fahrzeugpool hat jeder Händler/Niederlassung. Wenn die Autos zurückkommen, stehen die meistens irgendwo beim Werk auf dem Hof, bevor diese an die Händler zum Weiterverkauf gehen. Ob man schon dort als "Normalsterblicher" kaufen darf, weiß ich nicht, aber hier lesen betimmt auch Werksangehörige mit, die sich besser auskennen
--
Viele Grüße,
Artur
P.S.: alles IMHO, IANAL und ohne Gewähr! | Antworten
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... ist OFFLINE
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User seit 12.01.2004
| Geschrieben am 09.12.2004 um 14:01 Uhr  
| Hallo,
also, es gibt zwei Möglichkeiten für Mitarbeiter, Fahrzeuge zu beziehen: Kauf und Miete.
Beim Kauf beträgt die Haltefrist 9 Monate. In dieser Zeit darf der Wagen nicht abgemeldet, verschenkt, vermietet, verliehen oder sonstwas werden. Nach Ablauf der 9 Monate kann man den Wagen behalten (sofern er abbezahlt ist), an DC zurückverkaufen oder privat weiterverkaufen.
Bei der Miete zahlt man einen monatlichen Betrag, in dem Steuer, Versicherung usw. alles mit drin ist und nach Ablauf der Mietdauer gibt man den Wagen zurück und mietet den nächsten. Die Mietdauer beträgt i.A. 12 Monate, es gibt aber auch Kurzzeitmieten mit 6 Monaten, wird aber meines Wissens nach nicht so viel genutzt.
Alle zurückgegebenen Fahrzeuge (Kauf und Miete) landen erstmal im globalen Logistikcenter in Germersheim, da stehen einige 1000 von den Dingern rum. Da man als Werksangehöriger auch auf Jahreswagen gute Konditionen bekommt, gehen davon viele wieder an Werksangehörige weg, aber man kann auch als Nicht-Werksangehöriger so einen Wagen kaufen. Ihr findet die hier: http://gebrauchtfahrzeug.direktvertrieb.mercedes-benz.de/
Ich hoffe, das hat etwas weitergeholfen.
Gruß
Lüder
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 10.12.2004 um 01:02 Uhr  
| Hallo
Macht mich doch einwenig Stutzig oder Nachdenklich nicht einen R171
sind die alle damit zufrieden und behalten die Fahrzeuge oder die 9 Monate
sind ja noch nicht um.
mfG Rudi
_Martin schrieb:
1175 SLK alles R170
Martin
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Grüße aus Hamburg
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W 171 in planung
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