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Spaß und Witze » » Thema: Anweisung der Geschäftsführung für noch ausstehende und künftige Weihnachtsfeiern |
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
| Geschrieben am 06.12.2004 um 16:09 Uhr  
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Liebe MitarbeiterInnen,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das
anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier im Bistro
beenden.
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte
die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die
besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.
1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter das Gasthaus noch aus eigener
Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten Zustand von Kollegen
hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte
vermieden werden. Es mussten letztes Jahr 63 PC´s augetauscht werden
weil Kollegen im betrunkenen Zustand Sekt darüber gekippt hatten.
2.) Es wird auch nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem
Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mits einem gefüllten
Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung *Sonst
frißt mir der Müller den ganzen Kaviar weg* kann nicht akzeptiert werden.
3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde *nicht*
direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste
der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis *Der Fraß ist so trocken*
oder *Alkohol desinfiziert* beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das
Mißtrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
Auch das extreme Rülpsen einiger Kollegen hat letztes Jahr manchen irritiert.
4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine
Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat, wird darum
gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns
allen noch in Erinnerung was passierte als Kollege Meier sich nach dem dritten
Glas eine Zigarette anzündete.(Niemand mag ihn, trotzdem sollte das
nicht passieren.)
5.) Sollte jemand nach Genuß der angebotenen Speisen und Getränke von
einer gewissen Unpäßlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die
dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Vorstand war im letzten Jahr
über den unverdauten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte
gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und
könnten durch einige Textpassagen irritiert werden. Das Lied "Der
Weihnachtsmann der immer kann" und "wir pimpern das Christkind" sind zu
unterlassen. Auch Lieder wie "Ole, wir fahrn in Puff nach Barcelona"
sind keine Weihnachtslieder.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, das einige
der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks
Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub
befindliche Mitarbeiterin Frau Kluge meint, es bestände ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt
ihrer Tochter Lucia im September dieses Jahres.
Somit sollte auch die letztes Jahr von den Kollegen zu später Stunde
gestartete Bärenjagd unterlassen werden. Manche Kollegin fühlte sich
beim Griff unter den Rock ein wenig belästigt. Natürlich gilt auch für
unsere Kolleginnen dass es nicht besonders schicklich ist, mit der Lupe direkt
auf die Hose des Mannes zu starren und dabei lauthals "na wo ist denn der
kleine Versager" zu sagen.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten,
sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.
MfG
Die Geschäftsleitung
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