| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Spaß und Witze
Spaß und Witze » » Thema: Weihnachtsfeier |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 13725
User seit 20.12.2001
| Geschrieben am 03.12.2004 um 09:39 Uhr  
| Liebe Kollegen,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen
Weihnachtsfeier im Kasino beenden. Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die
Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu
lassen.
1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten
Zustand von Kollegen herein getragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit
seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung *Sonst frisst mir der Meier die ganzen
Melonenschiffchen weg* kann nicht akzeptiert werden.
3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde *nicht* direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders
wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis *Alkohol desinfiziert* beseitigt nicht bei allen
Mitarbeiten das Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht
hat, wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was
passierte als Kollege Müller sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.
5.) Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so
wird darum gebeten die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten
Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind
noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, dass einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zur
Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Die, sich im Mutterschaftsurlaub befindliche Kellnerin
Frau Seppelmaier meint, es bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt
ihrer Tochter Klara im September dieses Jahres.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer
Erfolg werden.
--
lg
jan | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Jan Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :692 Mitglieder: 1 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|