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Spaß und Witze » » Thema: Beamte oder haben Leibeigene Rechte?? |
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 13725
User seit 20.12.2001
| Geschrieben am 02.12.2004 um 11:42 Uhr  
| Der Staat, das Land, die Kommunen sind pleite.
Klar, dass die Beamten gerne einspringen
und „ihrem“ Staat wieder auf die Beine helfen.
Aber was derzeit so alles in den Schubladen
der Politiker schlummert, gibt schon Anlass zur Sorge.
Ein Ausblick:
Die gute Nachricht vorweg:
Beamte sind weiterhin unkündbar.
Ihre Rechte werden Ende 2007 sogar noch erweitert :
Nicht nur bis 65, sondern bis zur Vollendung des 95.
Lebensjahres kümmert sich der Staat rührend um seine Bediensteten. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres werden
die Bezüge jedoch auf Sozialhilfeniveau gekürzt. Dies beträgt zur Zeit 180 € im Monat zuzüglich Essengutscheine im Wert von 75 €. Der Familienzuschlag beträgt weitere 100 €, Ledige dürfen gegen eine symbolische Miete von 80 € in ihren Büros übernachten, sind dafür allerdings verpflichtet, dem Arbeitgeber rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen.
2005
fällt das Weihnachtsgeld weg.
Die Erstattung der Weihnachtsgeldzahlungen an den Dienstherrn wird aus sozialen Erwägungen auf das Jahr 2000 begrenzt. Von der ursprünglich vorgesehenen Rückerstattung aller Weihnachtsgeldzahlungen seit 1980 wird abgesehen.
2006
wird die 42-Stunden-Woche zunächst vorübergehend eingeführt.
Noch im Sommer des Jahres erfolgt die Erhöhung auf 45 Stunden.
2007:
In einem auf Niedersachsen begrenztem Pilotprojekt werden
die Abgeordneten jetzt direkt durch die Beamten bezahlt.
Jeweils fünf Beamte teilen sich die Alimentierung eines Politikers. Als standesgemäßes Einkommen werden 10.000 € festgelegt, so dass jeder Beamte 2.000 € auf das Konto seines Abgeordneten überweisen muss. Natürlich hat der Staat an eine sozial verträgliche Komponente gedacht. So darf sich jeder Beamte „seinen“ Abgeordneten selbst aussuchen (natürlich nur, wenn er noch frei ist) und über 65-jährige haben die Erlaubnis zur Annahme eines Nebenjobs, weil die eigenen Bezüge nicht ganz ausreichen. Der Beamte ist selbstverständlich gehalten, beizeiten ausreichende Rücklagen für die Unterstützung seines Abgeordneten zu bilden, damit dieser seiner politischen Verantwortung weiterhin uneingeschränkt nachkommen kann.
2008:
Da die Bezüge für eine Urlaubsreise sowieso nicht mehr ausreichen, besteht keine Notwendigkeit für die Gewährung des Erholungsurlaubs mehr. 2008 beginnt der stufenlose Abbau auf zunächst 20 Tage
2009:
Der Urlaubsanspruch wird auf 12 Tage begrenzt
2010:
5 Tage Urlaub müssen schon sein, meinen die Gewerkschaften und drohen massive Proteste an. Nach zähem Ringen wird den Beamten gestattet, 5 Tage Urlaub zu nehmen, jedoch unbezahlt und nur an Feiertagen.
Die Gewerkschaften feiern dies als großen Erfolg.
2011:
Krankheitstage dürfen ab sofort ohne Lohnausgleich an Wochenenden nachgeholt werden.
2012:
Nach abermaligem massiven Protesten der Gewerkschaften dürfen Beamte am Tag des eigenen Todes Zeitausgleich nehmen, sofern ein entsprechendes Zeitguthaben vorhanden ist. In Dankesreden an die Landesregierung ob so viel Großzügigkeit weisen die Gewerkschaften auf ihre Kampfbereitschaft hin.
Zitat: „Weitere Einbußen werden wir nicht hinnehmen!“
(Später stellt sich heraus, dass versehentlich Reden aus dem Jahr 2000 wiederholt wurden)
2013:
Krankheitstage müssen Beamte jetzt dem Dienstherrn aus eigener
Tasche bezahlen. Nach Einführung der 72-Stunden-Woche und
dem Wegfall des arbeitsfreien Wochenendes fehlen die zeitlichen
Voraussetzungen für die Abarbeitung der Arbeitgeberansprüche.
Die Gewerkschaften wiederholen die Reden aus dem Jahr 2000.
2014:
Als historischen Meilenstein bezeichnen die Gewerkschaften die Durchsetzung des Anspruchs auf eine sechswöchige Kur pro Jahr für jeden Beamten. Der Staat komme seiner Fürsorgepflicht auf nahezu väterliche Weise nach, meinen die Gewerkschaftsfunktionäre. Einzig die Grundvoraussetzung für die Bewilligung, nämlich die Vollendung des 100. Lebensjahres, sorgt bei jüngeren Beamten für Missstimmung. Trotzdem lassen sich die Gewerkschaften feiern und rechnen jetzt mit einem kräftigen Aufschwung.
Die zeitliche Begrenzung für die Lebensarbeitszeit wird aufgehoben und durch die Worte „bis zu dessen Ableben“ ersetzt.
--
lg
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