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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.12.2004 um 20:04 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
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Torsten Gerber schrieb:
Kläre ich noch ab. Aber ich denke, dass man grundsätzlich davon ausgehen sollte, dass kein Versicherungsschutz herrscht, weil es kein öffentlicher Straßenverkehr ist. Besser vorher bei der Versicherung nachfragen, egal was die Teststreckenleute sagen.
--
Viele Grüße
Torsten Gerber
Webmaster
Moin!
Ich versteh euer Problem mit den Versicherungen überhaupt nicht.
Sonlange in den Versicherungsbedingungen nicht ein direktes Verbot
ausgesprochen wird müssen die zahlen, wenn man nicht gegen einen
in den Haftungseinschränkungen genannten Punkt verstoßen hat.
Hierzu zählen u.a. grobe Fahrlässigkeit, Fahrten zum Erreichen einer
Höchstgeschwindigkeit, Rennveranstalltungen ...
Alles andere ist erlaubt. Das hat nichts mit öffentlichem Straßenverkehr
zu tun. Sonst wäre das Auto auf keinem Parkplatz versichert. Selbst auf
der Nordschleife und anderen Rennstrecken besteht Versicherungsschutz.
In den Teilnahmebedingungen vom Pistenclub steht immer, daß es sich
um ein Training zur Verbesserung des Fahrkönnens und nicht um Fahrten
zur Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit handelt. Damit ist auf ALLEN
Strecken der Versicherungsschutz gewährleistet.
CU Malte
--
The second ist the first of the losers!!! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
| Geschrieben am 05.12.2004 um 20:13 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
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Malte mit Anna K. schrieb:
Torsten Gerber schrieb:
Kläre ich noch ab. Aber ich denke, dass man grundsätzlich davon ausgehen sollte, dass kein Versicherungsschutz herrscht, weil es kein öffentlicher Straßenverkehr ist. Besser vorher bei der Versicherung nachfragen, egal was die Teststreckenleute sagen.
--
Viele Grüße
Torsten Gerber
Webmaster
Moin!
Ich versteh euer Problem mit den Versicherungen überhaupt nicht.
Sonlange in den Versicherungsbedingungen nicht ein direktes Verbot
ausgesprochen wird müssen die zahlen, wenn man nicht gegen einen
in den Haftungseinschränkungen genannten Punkt verstoßen hat.
Hierzu zählen u.a. grobe Fahrlässigkeit, Fahrten zum Erreichen einer
Höchstgeschwindigkeit, Rennveranstalltungen ...
Alles andere ist erlaubt. Das hat nichts mit öffentlichem Straßenverkehr
zu tun. Sonst wäre das Auto auf keinem Parkplatz versichert. Selbst auf
der Nordschleife und anderen Rennstrecken besteht Versicherungsschutz.
In den Teilnahmebedingungen vom Pistenclub steht immer, daß es sich
um ein Training zur Verbesserung des Fahrkönnens und nicht um Fahrten
zur Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit handelt. Damit ist auf ALLEN
Strecken der Versicherungsschutz gewährleistet.
CU Malte
--
The second ist the first of the losers!!!
Malte, das Thema haben wir schon ausgiebig diskutiert. Das ist eben deine Meinung, die viele Leute und auch einige Versicherungen nicht teilen. Es gibt Versicherungen, die solche Dinge ausschließen. Darüber sollte man sich vorher informieren.
--
Viele Grüße
Torsten Gerber
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| Geschrieben am 05.12.2004 um 20:33 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
| Das hat nichts mit meiner Meinung zu tun. Die ist hier vollkommen egal.
Die Versicherungen müssen sich an ihre Bedingugen halten. Es gibt
Versicherungen die das Fahren auf Rennstrecken ausschließen. Das muß
aber zwingend in Versicherungsbedingungen unter "Ausschluß der Haftung"
stehen.
Was du hier vom öffentlcihen Straßenverkehr erzählst in einfach falsch.
Damit hat es nichts zu tun. Es soll sich nur mal jeder die Bedingungen
seiner Versicherung durchlesen. Da steht alles drin. Dazu sind die da.
CU Malte
--
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