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Tipps und Technik R171 » » Thema: Das war's mit meinem SLK |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19092
User seit 26.07.2000
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 410
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 21.11.2004 um 19:22 Uhr  
| Hallo,
ich habe bereits mal ein Fahrzeug (kein Mercedes) gewandelt und mußte lt. seinerzeit aktueller Rechtsprechung (vor ca. 4 Jahren) mir die gefahrenen Kilometer bei Erstattung des Kaufpreises anrechnen lassen. Finde ich auch voll OK, da ich ja mit dem Wagen gefahren bin und einen gewissen Nutzen hatte. Aber der Hersteller ist mir damals wegen meiner extremen Geduld entgegengekommen, da ich erst bei dem gleichen Mangel nach dem siebten vergeblichen Reparaturversuch gewandelt habe, statt nach dem dritten. Und beim sechsten und siebten mal hat der Hersteller den Wagen abgeholt und versucht zu reparieren - bis mir der Kragen geplatzt ist ... aber dann gab es für die Geduld einen vernünftigen Preis.
Für 100 % Kaufwert zurückgeben kann ich nicht ganz glauben. Würde mich gerne aufgrund aktueller Rechtsprechung eines besseren belehren lassen. Aber schließlich hat man den Wagen gefahren und auch einen Nutzen gehabt, so wäre ein Abzug nur allzu gerecht und wohl rechtens ...
Gruss
Perlico | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 22.11.2004 um 02:14 Uhr  
|
Olli aus Mainhattan schrieb:
Danke für die Info, Michael. Da hat sich wohl einiges geändert in den letzten drei Jahren.
Gude, Olli.
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Hallo Olli,
auch bei Dir bleiben die Jahre nicht stehen.
Sachmängelhaftung ist angesagt,seit Januar 2002 . . . . . !
Naja,wer sein SLK bei der letzten " Hessenstammrundfahrt " stehen läßt der ist halt nicht mehr so auf dem " Damm " . . . !
Aber macht nix,wir werden alle älter . . . !
Gruß
Paule
--
Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 86
User seit 15.11.2004
| Geschrieben am 22.11.2004 um 12:29 Uhr  
| Hallo,
ich hatte vor kurzem bei einem anderen Händler u. Fahrzeug (kein Benz),
das Recht auf Rücktritt v. Vertrag in Anspruch genommen (Wandlung)
lt. Gesetzt muß man dem Händler 2 x Mal das Recht auf Nachbesserung zumuten, für den ein u. selben techn. Mangel.
Sollte der Fehler erneut auftreten kann man ohne Probleme auf Wandlung bestehen.
Kaufpreis + Zulassung usw.
Abzügl. der der 0,67 % von 1000 km (Nutzungsentgelt)
Bei unserem Fahrzeug hat wir eine Nutzungentgelt v. ca. 315 € für den
Zeitraum von Mai bis Okt. 2004, wir hatten ca. 4000 km mit den Wagen
zurückgelegt.
Bis dann | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 22.11.2004 um 18:28 Uhr  
| Hallo,
die Werte aus der Mail über mir sind aktuelle gängige Rechtsprechung. Ich habe allerdings folgende Erfahrung gemacht: habe bei BMW eine GS Adventure zurückgeben wollen wegen absoluten nervigen Konstantfahrruckelns. Meine BMW NL hat das als Mangel nicht anerkannt und wollte notfalls einen Gutachter einschalten, obwohl andere Händler bereits Maschinen zurückgenommen hatten wegen des gleichen Mangels. Als Alternative wurde mir der Ankauf 25% unter Neupreis für ein 4 Monate altes Motorrad mit 4.000km angeboten (kein Witz ).
Der Richter hat dann einen Vergleich geschlossen in der Mitte zwsichen dem Kaufpreis minus Nutzung und dem Ankaufsangebot von BMW. Habe das akzeptiert und gleichzeitig eine neue GS ohne KFR bekommen mit Doppelzündung (die war i.O.). Die Kosten für das Verfahren sind bei einem Vergleich sehr hoch und wurden zu 3/4 meiner RSV in Rechnung gestellt.
Gruß
Guido | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 22.11.2004 um 20:01 Uhr  
| Ich präzisiere mal die Berechnung der Kosten für die Nutzung im Falle einer Wandlung:
0,67% vom Neupreis x km / 1000
Das ist die gesetzliche Regelung für den Fall einer Rückwandlung des Kaufvertrages.
Im Falle einer Wandlung des Fahrzeugs, also ein Neues vom wandelnden Händler, kann man meist mit einem Entgegenkommen rechnen, etwa nur 0,4...0,5%.
Man kann übrigens nur bei dem Händler Wandeln oder Rückwandeln, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Die "Last" des Wandels, also Rücknahme und Weiterveräußerung, liegt allein beim Händler, das Werk nimmt sich, außer einem grundsätzlichen Abnicken des Rechtfertigung des Wandels, ansonsten davon nichts an. Inwieweit danach intern durch das Werk ein Ausgleich an den Händler fließt (werksbedingter technischer Mangel, der das Geschäft platzen ließ) für entgangenen Gewinn, Verkäuferprovision etc., entzieht sich meiner Kenntnis.
--
Grüße, Lutz
Nobody is perfect, first of all my SLK! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1242
User seit 12.10.2003
| Geschrieben am 03.12.2004 um 01:20 Uhr  
| Hallo
In der heutigen Zeit wird in unseren (Mercedes Benz) Fahrzeugen so viel Elektronik verbaut, daß mal sich machmal schwer tut, den Fehler zu finden. Das kann dann schon mal ein paar Tage dauern.
Meistens sieht es so ählich aus:
Der Kunde kommt und sagt z. B. sein Radio stört auf seinem Liebliengssendern wie zum Beispiel Bayer 1 Bayern 2 und SWR 1 Das ganze meistens morgends wenn die Kundin zum Arbeiten fährt.
Erster Werkstattaufenthalt:
Beanstandung konnte kurzzeitig nachvollzogen werden. Daraufhin wurde der Radio erneuert. Fehler trat nicht mehr auf und so ging das Fzg raus.
Zweiter Werkstattaufenhalt:
Kurze zeit später, steht der Kunde wieder in der Werkstatt und bemängelt wieder das gleiche. Das Radio wurde dann wieder ausgebaut. Es wurde der Antennenverstärker geprüft. Dieser wird beim Sportcoupe an die Heckscheibe geklebt. Er war leicht lose. Man könnte vermuten, daß dort eventuell eine schlechte übertragung zwischen Heckscheibe und Antennenverstärker stattfindet. Also wurde der Verstärker mit Filz so an die Heckscheibe gedrückt, damit das ausgeschlossen werden kann. Der Fehler war nicht vorher und nachher nicht mehr nachvollziehbar. Also ging das Fzg wieder raus.
Dritter Werstattaufenthalt:
Nun zum dritten mal in der Werkstatt wurden der Antennenverstärker erneuert, es wurde die Antennenleitung von der Heckscheibe bis zum Radio erneuert, der SAM(versorgt den Antennenverstärker mit Spannung) wurde versuchsweie mit getauscht. Dafür wurde das Fahrzeug ziemlich aufwendig zerlegt. Die Antennenleitungen verlaufen hinter der Seitenverkleidung links. Es wurde der Fahrersitz ausgebaut denn die Leitungen laufen und dem Sitz. Die Heckscheibe mußte rausgeschnitten werden, da man sonst den Antennenverstärker nicht tauschen kann. Enormer aufwand! Danach fand eine Probefahrt statt. Kein Fehler nachvollziehbar, selbst in den Frequenzen bei dem es beim Kunden stören soll. Also ging das Fzg wieder raus mit bestem Gewissen, nun den Fehler gefunden zu haben, weil es nun nichts mehr gibt, was noch erneuert werden kann, daß zum Radioempfang nötig ist.
4 Werstattaufenthalt
Keine 2 Tage nach dem der Kunde sein Auto abgeholt hat, stand er schon wieder da. Nun wurde das Werk eingeschaltet. Vom Werk bekam ich eine Liste an Punkten, die ich abarbeiten sollte. Das Radio hat ein Untermenü, bei dem angezeigt wird, wie stark der Sender im Radio ankommt. Diese wurden notiert. Die Beanstandung konnte dieses mal tatsächlich nachvollzogen werden. Fuhr man mit dem Fzg auf einem Parkplatz sehr langsam, kam es an einzelnen stellen vor, daß deutliche Störgeräusche auftraten. An diesen Stellen hab ich angehalten, so daß ich die Störung ständig hatte. Jetzt hab ich eine andere Stabantenne angeschlossen, um zu sehen, ob der Fehler dann auch noch auftritt. Und, er trat nicht mehr auf. Soll ich dem Kunden diese Antenne verbauten oder Ihm eine Scheibenantenne verkaufen? Geht nicht. Also hab ich dem Werk die Ergebnisse der Messung und den Stand der Dinge eräutert. Der freundliche Mitarbeiter meinte, wenn sie sicher sind alle Prüfarbeiten richtig durchgeführ haben, dann schicke ich Ihnen einen Werksaußendienst. Aber ich warne Sie, sollte der Fehler bei Ihnen liegen oder sollte der Fehler nicht am Fahrzeug liegen, werden Pauschal 1000.- Euro Ihrem Chef in Rechung gestellt!!! Kurz übelegt, ok, soll er schicken.
Termin ist nun am 6.12.2004. Da kommt irgend einer vom Werk der schaut sich das Fahrzeug an. Ich bin ja mal gespannt was rauskommt.
Ihr seht schon, es ist manchmal gar nicht leicht. Glücklicherweise hab ich einen Kunden, der verständis dafür hat, und nicht auf seinem Recht zu wandeln pocht und mir das androht. Denn das Recht hätte er längst. Wenn das Fahrzeug nun für den Werksaußendienst nochmals kommt, ist es schon der fünfte Werstattaufenthalt. Beim dritten mal könnte er bereits wandeln.
Wenn jetzt jeder so wäre, dann hätten wir deutlich mehr Wandlungen, denn nicht jeder Fehler kann immer 100% diagnostiziert werden. Vor allem nicht bei der vielen Elektronik, mit Can Bus und wenn der Fehler nicht immer in der Werkstatt nachvollzogen werden kann.
Mitlerweile laß ich ein solches Fzg so lange in der Werkstatt, bis der Fehler wirklich nicht mehr auftritt. Das ist alles mal besser, als daß der Kunde immer wieder kommt und dann wandeln will. Lieber bleibt sein Fzg da, und der Fehler wird gründlich ausfindig gemacht bevor der Kunde verärgert ist.
So, lange Geschichte aber ich hoffe Ihr könnt das nachvollziehen und bekommt mal die Sicht aus der Werkstatt.
Wenn z. B. ein neuer SLK Wassereintritt an der Tür hat, und es wurde schon die Türdichtung erneuert sowie die Türe nachgestellt, kann man eigentlich nicht viel mehr machen. Machmal steht man dann eben dan. Der Kunde sagt dann ok, ich wandle.
Gruß SLK Liebhaber | Antworten
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| Geschrieben am 06.12.2004 um 17:08 Uhr  
| Hallo Klaus N..,
schön geschrieben aus Werkstattsicht, ich könnte Dir noch gut 1000 ähnl. gelagerte Fälle erzählen . . . !
Aber das interessiert ein " Kunde " doch nicht.Der hat doch (meistens)
100% für sein Auto bei Mercedes " bezahlt ",also kann er auch 100 %
Gegenleistung verlangen,oder nicht,MB wirbt doch mit so toller Qualität ? ? ?
Nur kommen leider seit Jahren,nicht nur bei Mercedes,auch bei anderen Hersteller " halbfertige Autos " auf die Strasse,der Kunde ist so zusagen
schon als " Testfahrer " unterwegs . . . !
Warum baut man Elektronik ohne Ende,die im Versuch zwar klappt,aber im harten Alltagsgebrauch ständig stört,ein . . . ,ich könnte es Dir sagen . . . !
Leider sind die " Sterndeuter " in UT und in Berlin immer noch nicht vom
" hohen Ross " gefallen.Das zeigt Deine Aussage über Reisemonteure oder
sogen.Kundendienstinspektoren bzw.deren Kosten . . . !
In meinen Augen eigentlich eine Unverschämtheit ,wenn ein
" W e r k s s p e z i "
angefordert wird und ein Betrieb soll dafür finanz. belastet werden,wer hat,s denn gebaut . . . ?
Aber wenn die ausl. Hersteller weiter an Marktanteile gewinnen kommt dann das große Jammern . . . und Kosteneinsparungen müssen wieder mal her!
Gruß
Paule
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