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Klatsch und Tratsch » » Thema: Gebrauchten mit Vorschaden als unfallfrei gekauft - zurückgeben oder Preisnachlass?
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 Geschrieben am 20.04.2024 um 16:27 Uhr   


S - FP 230 schrieb:
Betreffs Rechtsschutz.

In einem solchen Fall hilft Verkehrsrechtsschutz nicht! Da benötigt man einen Vertragsrechtsschutz.

Nur kleiner Tipp am Rande !

Gruß

Frank



'n Abend,

das ist nicht richtig. Im Verkehrsrechtsschutz ist das Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. Damit ist der Kauf und Verkauf des Fahrzeugs gemeint, genauso sind auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen mitversichert.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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   S - FP 230

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Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 20.04.2024 um 16:34 Uhr   


Kapitän schrieb:


S - FP 230 schrieb:
Betreffs Rechtsschutz.

In einem solchen Fall hilft Verkehrsrechtsschutz nicht! Da benötigt man einen Vertragsrechtsschutz.

Nur kleiner Tipp am Rande !

Gruß

Frank



'n Abend,

das ist nicht richtig. Im Verkehrsrechtsschutz ist das Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. Damit ist der Kauf und Verkauf des Fahrzeugs gemeint, genauso sind auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen mitversichert.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker



Habe mich schlau gemacht und Du hast Recht!

War mir so nicht bewußt bzw. mein jahrzehntealtes Versicherungswissen aus Lehrzeiten ist mittlerweile überholt !

Sorry!

Gruß

Frank



--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain)

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   zermanik

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 Geschrieben am 20.04.2024 um 18:02 Uhr   
In der Welt der Versicherungen gibt es doch kein gar Überversichert.
Da passiert es einem eher, ein wenig Unterversichert zu sein.



--
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 Geschrieben am 20.04.2024 um 23:53 Uhr   
Astra Sportstourer 2 Jahre 12.000 km für 16.000 bei einem NP von ca. 30.000 € hätte einen auch stutzig machen müssen. 50% Wertverlust in 2 Jahren ist für die Fahrzeugklasse und der derzeitigen Marktlage unüblich. Ein Wert zwischen 60 und 65% hätte der Wagen normalerweise. Sieht so aus das der Wagen als Unfaller über Restwert abgerechnet wurde und zum Selbstkostenpreis repariert.

Meine Meinung, wenn geschweißt werden musste und gerichtet, hat man immer versteckte Lackschäden in Hohlräumen die zum vorzeitigen Rostbefall führen können, da selten hier lackiert und bestenfalls mit einer dann regelmäßigen Hohlraumkonservierung Rost gebremst werden kann.
Wenn der Händler das Auto zurücknimmt, dann machen. Es gibt genug junge Gebrauchte ohne Unfallschaden ggfs vergleichbar dann eigentlich etwas höher im Preis, siehe 65%. Restwert.

--
Gruß Peter

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   dapapa

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 Geschrieben am 22.04.2024 um 11:52 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von dapapa am 22.04.2024 um 11:54 Uhr ]



psr-slk schrieb:
Astra Sportstourer 2 Jahre 12.000 km für 16.000 bei einem NP von ca. 30.000 € hätte einen auch stutzig machen müssen. 50% Wertverlust in 2 Jahren ist für die Fahrzeugklasse und der derzeitigen Marktlage unüblich. Ein Wert zwischen 60 und 65% hätte der Wagen normalerweise. Sieht so aus das der Wagen als Unfaller über Restwert abgerechnet wurde und zum Selbstkostenpreis repariert.

Meine Meinung, wenn geschweißt werden musste und gerichtet, hat man immer versteckte Lackschäden in Hohlräumen die zum vorzeitigen Rostbefall führen können, da selten hier lackiert und bestenfalls mit einer dann regelmäßigen Hohlraumkonservierung Rost gebremst werden kann.
Wenn der Händler das Auto zurücknimmt, dann machen. Es gibt genug junge Gebrauchte ohne Unfallschaden ggfs vergleichbar dann eigentlich etwas höher im Preis, siehe 65%. Restwert.

--
Gruß Peter



Auto war aus Insolvenz - daher bin ich schon davon ausgegangen, dass der Händler nicht lügt.

Der Händler hat halt im Kaufvertrag geschrieben: Unfallfrei laut Ankauf

Hat aber mir nachdem ich ihm von der Rechnung erzählt habe gesagt, dass er ein Gutachten vom Auto hat und dort wurde auf eine nachlackierte Motorhaube hingewiesen.

Ist m.E. ein Fehler und fast schon eine arglistige Täuschung. Andere Händler würden halt auf die Nachlackierung hinweisen und nicht einfach so die Unfallfreiheit bescheinigen.

Anyway - er hat gesagt er nimmt es zurück. Befreundeter RA hat sich die Unterlagen auch mal kurz angeschaut und gemeint, ihn einschalten, wenn der Händler zicken macht. Dann kostet es dem Händler halt 1000 Euro mehr. Aber die Sachlage ist wohl eindeutig hier.

Mal sehen wie die Rückwandlung nun abläuft. Erledigt ist die Sache ja erst, wenn das Geld wieder da ist. Dann noch mit der Versicherung rumschlagen. Tochter ist erst einmal vom Autokauf bedient und überlegt sich einen Neuwagen zu holen .

Erstes eigenes Auto und dann gleich reingelegt. Grosser Händler mit guten Bewertungen. Auf mehr kann man kaum achten.

PS: da 2022 der neue Astra rauskam, sind die Kisten schon mit einem erheblichen Nachlass verkauft worden. Ich denke mehr als 25k hat der nicht mehr gekostet neu.

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   zermanik

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 Geschrieben am 22.04.2024 um 13:19 Uhr   
Ich habe mir auch schon einen Unfallwagen andrehen lassen.
Sah das Auto im Internet bei Mobile.
Am andren Tag zum Händlergefahren, um mir den Wagen an zu schauen.
Tolle Ausstattung, toller Preis. niedrige Laufleistung erste Hand.
Was kann man da noch falsch machen.

Ich hatte keinen Verdacht, das hier etwas faul ist.
Die Frage , ob das Auto unfallfrei ist, verneinte der Händler sofort.
Auch auf die Rückfrage danach, gab er bereitwillig Antwort, die Beifahrerseite sei mal nachlackiert worden, sagte er.
Man sah es nicht.
Das Auto war aber so geschickt mit der Reparierten Seite an die Wand gestellt worden, das man nicht richtig drauf sehen konnte.
Erst als ich etwas tiefer Bohrte, wurde er leicht Ruppig.

Das hätte mir schon zu denken geben müssen.
Ich kaufte und das der Wagen eine Unfall hatte; wurde auch im Kaufvertrag aufgenommen. Allerdings nichts genaues.
Ein halbes Jahr später bei der TÜV Prüfung, fiel dem Prüfer auf , das Rad hinten rechts steht zu weit nach innen.
Bei einem Werkstatttermin hatte ich Klarheit.
Denn nach der Fahrwerksausmessung waren keine Zweifel mehr, mir einen Unfallwagen angeschafft zu haben.
Drei Querlenker mussten erneuert werden.
Die kosten dafür waren verhältnismäßig gering ( 690 Euro mit Einstellung )
Ich hatte den Händler vor der Reparatur zwar zur Rede gestellt, aber für einen Streit eventuell vor Gericht, fehlte mir einfach die Kraft, weil ich damals Gesundheitlich sehr angeschlagen war.

SG. W.

--
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   dapapa

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 Geschrieben am 04.05.2024 um 21:50 Uhr   
Abschlussbericht

Auto wurde zurückgegeben - Händler hat noch ein wenig rum diskutiert wegen der gefahrenen KM, aber dann letztlich doch den vollen Kaufpreis in Bar erstattet.

Auto wird auch schon wieder zum selben Preis bei mobile angeboten. Es steht zwar in der Anzeige nicht mehr Unfallfrei drin, aber es wird auch nicht in der Anzeige darauf hingewiesen, dass es einen reparierten Unfallschaden hatte.

Bloss als Unfallwagen ist der Preis dann zu hoch. Der versucht es wahrscheinlich einfach wieder.


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   zermanik

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 Geschrieben am 05.05.2024 um 15:06 Uhr   


dapapa schrieb:

Auto wird auch schon wieder zum selben Preis bei mobile angeboten. Es steht zwar in der Anzeige nicht mehr Unfallfrei drin, aber es wird auch nicht in der Anzeige darauf hingewiesen, dass es einen reparierten Unfallschaden hatte.

Bloss als Unfallwagen ist der Preis dann zu hoch. Der versucht es wahrscheinlich einfach wieder.




Das ist gängige Praxis.
Damit bewegt sich der Autohandel zwar am Rande der Legalität, aber einen direkten Betrug kann man dem Händler auch nicht unterstellen, wenn der Käufer durch den Vermerk im Kaufvertrag in Kenntnis gesetzt wird, das es sich um einen Unfallwagen handelt, der Käufer aber sein Recht als Kunde nicht war nimmt, genauer darauf einzugehen. Durch dieses Versäumnis, entsteht nach Ablauf eines kurzen Rückgaberechts , somit ein Einverständnis.

SG W.




--
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 Geschrieben am 05.05.2024 um 16:59 Uhr   


zermanik schrieb:
Durch dieses Versäumnis, entsteht nach Ablauf eines kurzen Rückgaberechts , somit ein Einverständnis.


Hallo Werner,

wenn du den Kaufvertrag im Autohaus unterzeichnet hast, gibt es kein "kurzes Rückgaberecht". Das ist allenfalls eine juristische Legende.

Gruß

Guido

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   zermanik

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 Geschrieben am 05.05.2024 um 17:25 Uhr   
Hi Guido,

Das bezieht sich auf Mängelfreie Ware.
Der Kunde kann sich aber auf eine Gewährleistung berufen, wenn sich das Gegenteil zeigt.

SG
Werner

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