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Klatsch und Tratsch » » Thema: Gebrauchten mit Vorschaden als unfallfrei gekauft - zurückgeben oder Preisnachlass? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 438
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 18.04.2024 um 12:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dapapa am 18.04.2024 um 12:45 Uhr ]
jw61 schrieb:
Es ist schon kurios, das Hersteller/Werkstätten meinen, Daten über Sachen (nicht Personendaten!) abspeichern zu dürfen und diese unter dem Deckmantel Datenschutz dem rechtmäßigen Eigentümer vorenthalten zu dürfen.
IMHO besteht hier ein rechtmäßiger Auskunftsanspruch.
Sofern das Fahrzeug behalten werden soll, würde ich in dieser Angelegenheit auf die bei Unfallschäden übliche merkantile Wertminderung als Preisnachlass bestehen.
https://089-kfz-gutachten-muenchen.de/merkantile-wertminderung/wertminderungsrechner/
Wenn der Unfallschaden damals über eine Versicherung abgerechnet wurde, wurde dem damaligen Halter genau eine solche Wertminderung erstattet.
Dem jetzigen Verkäufer steht es dann frei, diesen Betrag von seinem Vorverkäufer einzufordern.
--
Schwarz-Leistung-Kabrio
Super - Danke für den Link. Kompliziert . Werde ich mal machen.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.04.2024 um 13:24 Uhr  
| Also bei der Liste von Teilen und fast € 5.000 nur Teile, war der Gesamtschaden bei +/- € 10.000, da im Regelfall der Lohnaufwand der größere Teil der Rechnung ist.
Das war kein Bagatellunfall mehr.
Aber wie gesagt, wenn der Kaufpreis passt, ordentlich repariert wurde ja scheinbar, warum nicht behalten?
Ja, der liebe Datenschutz! Aus meiner Sicht wird der aber immer mehr als Argument benutzt, um unbequeme Antworten zu umgehen, hilft aber nicht, da kommt man nicht durch!!
Wenn für Deine Tochter/Dich der Preis passt, Schaden kein Nogo ist und das Fahrzeug aus Eurer Sicht ok ist, behalten und wenn noch was geht mitnehmen!
Das könnt nur Ihr beantworten, zumal ich keine Ahnung habe wie ein solches Fahrzeug ohne Schaden gehandelt wird.
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4842
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 18.04.2024 um 15:52 Uhr  
| Ich hab aktuell im Familienkreis eine ganz ähnliche Situation.
Der Gutachter kam auf 900 Euro Wertminderung (bei 5000 Euro Schaden)und die hat der Händler auch anstandslos bezahlt.
Wenn er den zurücknimmt wird eine so hohe KM Leistung teilweise angerehnet.
Weiß aber nicht mehr wieviel das gewesen wäre.
Letzteres ist aber eine Ermessensfrage des Gerichtes. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3682
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 18.04.2024 um 16:43 Uhr  
| Hal.lo,
neben den zuvilrechtlichen Sanktionen empfehle ich auf alle Fälle Strafanzeige wegen Betrugs und würde parallel auch die Gewerbeaufsicht informieren. Vllt. machen die dem den Laden zu - wäre ja schön! Lügner und Betrüger haben wir genug in Politik, Medien und Wirtschaft - jeder weniger ist ein Gewinn für die Gesellschaft der Anständigen!
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------------------
Nasenbär forever! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 18.04.2024 um 18:54 Uhr  
|
dapapa schrieb:
jw61 schrieb:
Es ist schon kurios, das Hersteller/Werkstätten meinen, Daten über Sachen (nicht Personendaten!) abspeichern zu dürfen und diese unter dem Deckmantel Datenschutz dem rechtmäßigen Eigentümer vorenthalten zu dürfen.
IMHO besteht hier ein rechtmäßiger Auskunftsanspruch.
Sofern das Fahrzeug behalten werden soll, würde ich in dieser Angelegenheit auf die bei Unfallschäden übliche merkantile Wertminderung als Preisnachlass bestehen.
https://089-kfz-gutachten-muenchen.de/merkantile-wertminderung/wertminderungsrechner/
Wenn der Unfallschaden damals über eine Versicherung abgerechnet wurde, wurde dem damaligen Halter genau eine solche Wertminderung erstattet.
Dem jetzigen Verkäufer steht es dann frei, diesen Betrag von seinem Vorverkäufer einzufordern.
--
Schwarz-Leistung-Kabrio
Super - Danke für den Link. Kompliziert . Werde ich mal machen.
-
Die (gröbere, aber einfachere) Faustformel besagt 10% der Gesamtreparaturkosten....bei 8k also etwa 800€...so als Hausnummer.
--
Schwarz-Leistung-Kabrio | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 18.04.2024 um 20:16 Uhr  
| Moin,
ähnlicher Fall bei mir vor zig Jahren.
Golf V bei einer großen VW-Niederlassung in Hamburg gekauft - als Unfallfrei.
Tage später fiel mir auf das ein Spaltmaß am Rücklicht etwas komisch aussah.
Bin dann zu einer VW-Werkstatt hier bei mir in der Nähe gefahren mit der Bitte
die FIN abzufragen. Und siehe da: Drei (!) Vorschäden mit mehreren tausend
Talern an Kosten, hinterer und vorderer Bereich.
Wer hatte es repariert? Die Niederlassung in Hamburg selbst.
Ich habe den Verkäufer gesagt dass das Arglist ist, zumal sie von den Schäden
hätten wissen müssen.
Der wurde dann blöde und ich habe den Geschäftsführer da im Hause verlangt.
Der wollte mir 10% Nachlass einräumen die ich sofort abgelehnt habe. Was ist denn
wenn ich das Fahrzeug irgendwann wieder verkaufen will und habe da eine Karre mit
drei Vorschäden?
Ich habe gesagt Kohle zurück und Schwamm drüber - und meine Auslagen zahlen.
Machen sie Stress geht es öffentlich.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 438
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 18.04.2024 um 21:30 Uhr  
| wird wohl auch auf Rückgabe hinauslaufen. Haben einen befreundeten RA, der guckt sich das mal an.
Problem ist ja auch, wir können nur schlecht beurteilen wie gut das repariert wurde. Es wurde vorne laut Rechnung auch der Kabelbaum getauscht. Manchmal geht ein Display nicht. Da Weiss man da nie, ob es am Unfall liegt, an der Software oder was auch immer.
Danke für die vielen Tips und Kommentare!!!
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 18.04.2024 um 22:14 Uhr  
|
dapapa schrieb:
wird wohl auch auf Rückgabe hinauslaufen. Haben einen befreundeten RA, der guckt sich das mal an.
Problem ist ja auch, wir können nur schlecht beurteilen wie gut das repariert wurde. Es wurde vorne laut Rechnung auch der Kabelbaum getauscht. Manchmal geht ein Display nicht. Da Weiss man da nie, ob es am Unfall liegt, an der Software oder was auch immer.
Danke für die vielen Tips und Kommentare!!!
Moin,
das ist der Punkt - Du hast definitiv einen Unfallwagen mit Macken für gutes Geld!
Ich hatte damals noch die KFZ-Innung aktiviert, die hat das aber nicht sonderlich interessiert. An so große Händler gehen die gar nicht ran - schließlich werden sie von denen auch finanziert...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1813
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 19.04.2024 um 10:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von zermanik am 19.04.2024 um 10:44 Uhr ]
dapapa schrieb:
wird wohl auch auf Rückgabe hinauslaufen.
Hoffentlich kommt das Geld schnell zurück:
Wenn nicht, hat das mehrere Gründe.
Das liegt an der Bargeldlosen zahlweise, und weil die Händler die Büttel der Banken sind. ( Wo die Händler selber schuld sind)
Ich habe auf eine Rückerstattung mal 4 Wochen gewartet.
Da wurde mir gesagt, wir überweise nur Donnerstags.
Und das kann nur der Chef veranlassen.
Der kleine Verkäufer hat aber nicht die Eier gehabt, seinem Chef zu sagen ,das er Murks gemacht hat.
Ergo, schlechte Kommunikation.
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 438
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 19.04.2024 um 14:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dapapa am 19.04.2024 um 14:19 Uhr ]
zermanik schrieb:
dapapa schrieb:
wird wohl auch auf Rückgabe hinauslaufen.
Hoffentlich kommt das Geld schnell zurück:
Wenn nicht, hat das mehrere Gründe.
Das liegt an der Bargeldlosen zahlweise, und weil die Händler die Büttel der Banken sind. ( Wo die Händler selber schuld sind)
Ich habe auf eine Rückerstattung mal 4 Wochen gewartet.
Da wurde mir gesagt, wir überweise nur Donnerstags.
Und das kann nur der Chef veranlassen.
Der kleine Verkäufer hat aber nicht die Eier gehabt, seinem Chef zu sagen ,das er Murks gemacht hat.
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Das macht mir auch ein wenig Sorgen . Ist aber zumindest keine kleine Firma.
Mal sehen was der RA meint - ggfs. nehmen wir den mit rein in den Loop. Dann sollte das schneller gehen .
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