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Tipps und Technik R172 » » Thema: 9G-Tronic - wann Ölwechsel |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3770
User seit 31.08.2014
| Geschrieben am 14.03.2024 um 21:50 Uhr  
|
PP schrieb:
Hallo,
ich fahre einen SLC 300, Baujahr 2016 und habe noch keine 60 Tsd. auf dem Tacho.
Das schon mal vorne weg:
Ich finde das 9G-Tronic ist ein Traum von einem Automatikgetriebe!
Nun zu meiner Frage:
Wann ist ein Getriebeölwechsel lt. Herstellervorgaben fällig?
In meinem Serviceheft steht unter der Rubrik Zusatzarbeiten:
Alle 125000 km / 5 Jahre mit Fußnote 52[/I] :
Für Fahrzeuge ab Modellcode 806 gilt das Serviceintervall "Alle 125000 km" Beachten Sie unbedingt die Hinweise im Wartungsdokument[/I]
Das mit dem Modellcode habe ichfür meinen SLC schon in Erfahrung gebracht:
Modellcode: 807 (Modelljahr 2017, Änderungsjahr 2016).
Ein "MB-Wartungsdokument" gibt es allerdings schon seit dem Vorbesitzer nicht mehr.
Daraus schließe ich auch, dass ich mich auch auf das Servicemenu Assyst nicht mehr verlassen kann.
Und zudem werde ich bei meiner derzeitgen geringen Jahresfahrleistung die 125000 km so schnell nicht erreichen.
Hat jemand von euch (ab Modellcode 806) schon eine Aufforderung zum Ölwechsel vom Service-Menu bzw. von der MB-Werkstatt erhalten?
Von diversen Mercedes-Niederlassungen erhielt ich die unterschiedlichsten Aussagen. Von 75000 km / 5 Jahre bis keine Aussage möglich, da "offiziell" nicht gewartet, war alles dabei....
Grüße vom Foren-Einsteiger
Paul
Die Vorgabe für die für die 7G & 9G im R172 sieht folgendermaßen aus:
- bis Modelljahr 2015 (= ca. bis Baujahr Mitte 2015): alle 125.000 km oder 5 Jahre
- ab Modelljahr 2016 (= ca. ab Baujahr Mitte 2015) : alle 125.000 km
Ich würde aber dennoch auch bei Fahrzeugen ab Modelljahr 2016 unabhängig von der Laufleistung trotzdem alle 5 Jahre mindestens wechseln, besser spülen.
--
Gruß
chris_slk
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 14.03.2024 um 23:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 14.03.2024 um 23:09 Uhr ]
chris_slk schrieb:
PP schrieb:
Hallo,
ich fahre einen SLC 300, Baujahr 2016 und habe noch keine 60 Tsd. auf dem Tacho.
Das schon mal vorne weg:
Ich finde das 9G-Tronic ist ein Traum von einem Automatikgetriebe!
Nun zu meiner Frage:
Wann ist ein Getriebeölwechsel lt. Herstellervorgaben fällig?
In meinem Serviceheft steht unter der Rubrik Zusatzarbeiten:
Alle 125000 km / 5 Jahre mit Fußnote 52[/I] :
Für Fahrzeuge ab Modellcode 806 gilt das Serviceintervall "Alle 125000 km" Beachten Sie unbedingt die Hinweise im Wartungsdokument[/I]
Das mit dem Modellcode habe ichfür meinen SLC schon in Erfahrung gebracht:
Modellcode: 807 (Modelljahr 2017, Änderungsjahr 2016).
Ein "MB-Wartungsdokument" gibt es allerdings schon seit dem Vorbesitzer nicht mehr.
Daraus schließe ich auch, dass ich mich auch auf das Servicemenu Assyst nicht mehr verlassen kann.
Und zudem werde ich bei meiner derzeitgen geringen Jahresfahrleistung die 125000 km so schnell nicht erreichen.
Hat jemand von euch (ab Modellcode 806) schon eine Aufforderung zum Ölwechsel vom Service-Menu bzw. von der MB-Werkstatt erhalten?
Von diversen Mercedes-Niederlassungen erhielt ich die unterschiedlichsten Aussagen. Von 75000 km / 5 Jahre bis keine Aussage möglich, da "offiziell" nicht gewartet, war alles dabei....
Grüße vom Foren-Einsteiger
Paul
Die Vorgabe für die für die 7G & 9G im R172 sieht folgendermaßen aus:
- bis Modelljahr 2015 (= ca. bis Baujahr Mitte 2015): alle 125.000 km oder 5 Jahre
- ab Modelljahr 2016 (= ca. ab Baujahr Mitte 2015) : alle 125.000 km
Ich würde aber dennoch auch bei Fahrzeugen ab Modelljahr 2016 unabhängig von der Laufleistung trotzdem alle 5 Jahre mindestens wechseln, besser spülen.
--
Gruß
chris_slk
Das Zeitintervall ist IMHO nur bei der 9G Modelljahrabhängig entfallen, nicht bei der 7+G.
Müsste so nach wie vor in den aktuellen Serviceblättern stehen.
--
Schwarz-Leistung-Kabrio | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 35
User seit 18.08.2023
| Geschrieben am 15.03.2024 um 07:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von benello am 15.03.2024 um 07:01 Uhr ]
chris_slk schrieb:
Die Vorgabe für die für die 7G & 9G im R172 sieht folgendermaßen aus:
- bis Modelljahr 2015 (= ca. bis Baujahr Mitte 2015): alle 125.000 km oder 5 Jahre
- ab Modelljahr 2016 (= ca. ab Baujahr Mitte 2015) : alle 125.000 km
Ich würde aber dennoch auch bei Fahrzeugen ab Modelljahr 2016 unabhängig von der Laufleistung trotzdem alle 5 Jahre mindestens wechseln, besser spülen.
--
Gruß
chris_slk
Dann wäre der G.ölwechsel bei meinem mit 31tkm gem. Vorgaben doch nicht nötig gewesen. Gut, dass die NL das auch nicht weiß
Naja, jetzt ist es gemacht und das Gewissen beruhigt. Spätestens beim Wiederverkauf kommt das gut.
--
SLC - die paar Schritte kann ich auch fahren
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User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 15.03.2024 um 09:58 Uhr  
|
chris_slk schrieb:
Das tut es nicht, aus AP00.20-P-1228S:
--
Gruß
chris_slk
Danke für die Klarstellung...jetzt müsste man nur noch den Grund (Verbesserung/Änderung o.ä.) herausbekommen, der zu diesem Zeitentfall geführt hat.
Leider kann man von einer Baureihe auch nicht mehr auf alle BR schließen, zb. beim Typ 205 ist das Zeitintervall nur für die 9G entfallen, während es bei der bis 2017 in einigen Motorisierungen verbauten 7+G geblieben ist.
Beim 205 sind auch andere Abweichungen auffällig, zb. ist beim M274.920 der Zündkerzenwechsel bereits nach 3 Jahren fällig, statt 4 Jahren bei den anderen Baureihen (zb. 207, 172).
Für ein- und denselben Motor/Getriebe ist das nicht nur für Aussenstehende schwer nachvollziehbar...die Serviceberater sind scheinbar auch überfordert.
--
Schwarz-Leistung-Kabrio | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 06.08.2017
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3770
User seit 31.08.2014
| Geschrieben am 15.03.2024 um 17:35 Uhr  
| Die Servicevorgaben lassen sich leider nicht pauschalisieren, nicht nur weil es eben eine Abhängigkeit zu Ausstattung gibt, sondern auch weil je nach Markt (Europa, Nordamerika, mittlerer Osten, China, usw.) u.U. andere Servicevorgaben gelten und es eben in einigen Fällen auch Abhängigkeiten zum Modelljahr gibt.
Letztendlich maßgeblich (auch für das DSB) ist immer das individuelle, für das jeweilige Fahrzeug bzw. die jeweilige FIN geltende Serviceblatt.
Dies sollte eigentlich jeder Serviceberater im WIS-MSS einsehen & abrufen können.
Im WIS-MSS (und zusätzlich in einem entsprechenden Tool im Aftersales-Portal) lässt sich auch der aus dem KI-Servicemenü ermittelbare ASSYST-Werkstattcode (+ Servicecode + Kilometerstand) in Richtung nötige Servicepositionen gemäß Serviceblatt auflösen.
Das ist das was gilt und afaik im Fall der Fälle (Garantie, Kulanz, etc.) ggf. auch herangezogen wird.
Es gibt *seltene Fälle* wo die im KI hinterlegten ASSYST-Servicevorgaben *teilweise nicht* mit den Servicevorgaben gemäß Serviceblatt übereinstimmen. In diesem Fall handelt es sich mMn ganz klar um einen Softwarefehler und es gelten die Vorgaben gemäß Serviceblatt. Sollten Service-Versäumnisse dahingehend vorliegen liegt das Verschulden mMn beim Hersteller bzw. der Werkstatt und nicht dem Kunden.
Ein Beispiel für einen solchen Fall ist der R172 55er wo der Intervall für den Luftfilter lt. Serviceblatt bei 60.000 km / 3 Jahren liegt, die im KI interlegte ASSYST-Vorgabe aber bei 60.000 km / 4 Jahren liegt.
--
Gruß
chris_slk
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