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Klatsch und Tratsch » » Thema: Neuer SLK Besitzer und Foren Mitglied |
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Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.08.2023 um 21:02 Uhr  
| Hi Jörg,
Du hast bei Deinen Überlegungen noch etwas vergessen.
Mit Rentenbescheid ist Deine Rente fixiert, ohne Rentenbescheid kann diese Regierung Dir jederzeit noch in die Tasche greifen, was absehbar auch geschehen wird!
Ein Grund mehr so früh als man es sich leisten kann/will, in Rente zu gehen.
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 26
User seit 17.08.2023
| Geschrieben am 18.08.2023 um 21:10 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Hi Jörg,
Du hast bei Deinen Überlegungen noch etwas vergessen.
Mit Rentenbescheid ist Deine Rente fixiert, ohne Rentenbescheid kann diese Regierung Dir jederzeit noch in die Tasche greifen, was absehbar auch geschehen wird!
Ein Grund mehr so früh als man es sich leisten kann/will, in Rente zu gehen.
Gruß
Frank
--
Hi Frank. Genau.
Ich habe es nicht angeführt, aber ich schrieb ja:
JoeLing schrieb:
... genau deswegen habe ich vor mitzunehmen, was ich kann. Ich habe 49 Jahre gearbeitet.
--
Gruß,
Jörg | Antworten
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Beiträge: 1807
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 19.08.2023 um 10:21 Uhr  
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JoeLing schrieb:
werde diesen Monat Rentenbezug beantragen, da aber die Hinzuverdienstgrenze in 2023 gefallen ist, weiterarbeiten.
Rente ist ein schwieriges ,aber interessantes Thema.
Ich habe hier in den geschilderten Details keinerlei Übereinstimmungen zu mir erkennen können.
Aber nur so viel sei gesagt, denkt an eure Steuerpflicht und an den Beiträgen in die Sozialkassen , sonst wirds am Ende eine Milchmädchen Rechnung.
--
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 26
User seit 17.08.2023
| Geschrieben am 19.08.2023 um 11:10 Uhr  
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zermanik schrieb:
JoeLing schrieb:
werde diesen Monat Rentenbezug beantragen, da aber die Hinzuverdienstgrenze in 2023 gefallen ist, weiterarbeiten.
Aber nur so viel sei gesagt, denkt an eure Steuerpflicht und an den Beiträgen in die Sozialkassen , sonst wirds am Ende eine Milchmädchen Rechnung.
Ja, natürlich.
Bis Mitte nächsten Jahres beziehe ich Teilrente (99%), zahle also volle Arbeitslosen- und Rentenversicherung, habe damit aber auch entsprechende Ansprüche und die gleiche rechtl. Stellung ggü. Arbeitgeber.
Dann Vollrente, dh. ich kann mir überlegen, ob ich nur den Arbeitgeber in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen lasse, oder selbst weiterhin in die Rentenversicherung zahle, um meinen Rentenanspruch zu erhöhen.
--
Gruß,
Jörg | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1436
User seit 22.05.2017
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