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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1807
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 25.07.2023 um 14:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von zermanik am 25.07.2023 um 14:49 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Werner, das ist doch jetzt nicht dein Ernst, dass du dich wegen eines ausgebeulten Kotflügels von einem Golf7 trennen würdest?
Doch Guido mußte sein.
Die Lackierung war schlecht gemacht.
Das Blau deckte nicht richtig.
Außerdem ist mir bereits 3 Monate zuvor ein Motoradfahrer ins gleiche Auto gefahren.
Und da wurde auch schon Grill , Scheinwerfer und Stoßfänger erneuert.
Gruß
Werner
Du hast es erkannt , der Golf 7 ist ein richtig gutes Auto.
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1807
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 25.07.2023 um 14:41 Uhr  
|
Sam Mumm schrieb:
Was mich wunderte, war die Empfehlung von Anfang an einen Rechtsanwalt hinzu zu nehmen. Aussage hierzu, die meisten VS würden Abzüge machen und wenn der Anwalt von Anfang an dabei wäre, würde es besser sein.
Hi Anton,
Ein Karosseriemeister sagte mir in den 80er Jahren , es ist ganz gut, auch wenn die Schuldfrage unzweifelhaft ist , trotz allem einige Geschütze aufzustellen.
Er wollte damit sagen, die Versicherungen verstehen diese Art von Sprache am Besten.
Außerdem ist es dein gutes Recht.
SG
Werner
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.07.2023 um 21:05 Uhr  
| Ich bin da hin und her gerissen!
Warum?
Im Normalfall sind RA‘s nur ein zusätzlicher Briefkasten der ein Zeitverzögerung verursacht. Der erhält was, muss das lesen, sich mit dem Klienten besprechen und das kostet eben Zeit. Das kann, muss aber nicht, das Ganze etwas verzögern.
Dann sind solche Fälle, zumindest die Standardfälle weder besonders herausfordernd, spannend und rentabel. Ich will da keinem RA auf die Füße treten, aber diese Routinefälle werden eben auch möglichst effizient und routinemäßig abgearbeitet. Was auch ok ist!
Weiterer Negativpunkt sind die Schadenregulierer beim Versicherer. So manches Alphatierchen dort legt sich gerne auch mal mit den RA‘s an, insbesonders wenn da zwei „Oberlehrer“ zusammen treffen.
Wenn man sich etwas im Ablauf auskennt, schon mal so eine Abwicklung erlebt hat und seine Ansprüche kennt, kann man das auch erst einmal alleine machen.
Aber Achtung!! Sobald man das Gefühl hat es läuft aus dem Ruder, sofort fachliche Hilfe beim RA suchen und nicht abwarten bis die Karre im Dreck steckt. „Bergeaktionenen“ macht kein Anwalt gerne und wenn Fehler gemacht wurden, zaubern können die auch nicht.
Aber größere, komplexe Unfälle, insbesondere wenn die Haftung unklar ist oder es um Mithaftung geht, würde ich nur mit Anwalt vorgehen. Gleiches gilt besonders bei Personenschäden, da wird es u.U. extrem schwierig und wenn dann noch der Staatsanwalt da steht ……..!
Auch bei Fällen wo es um Totalschaden geht oder gerade ältere Fahrzeuge mit Richtung Oldtimer, wird es immer komplex und ggf. zickig. Da ist ein Anwalt vom Fach gut. Der Kennt ggf. Kniffe und Regelungen die im wahrsten Wortsinn Geld wert sein können.
Also generell Anwalt Nein! Aber selbst keine Ahnung, Erfahrung im Umgang mit Versicherern und in den vorgenannten Fällen prinzipiell kein Fehler oder sogar anzuraten.
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 593
User seit 23.08.2014
| Geschrieben am 25.07.2023 um 22:51 Uhr  
| Hi,
also ich würde auch immer einen Anwalt nehmen, egal wer Schuld ist.
Bei meiner letzten unverschuldeten Feinberührung an Ostersonntag mit meiner E-Klasse (Reparaturkosten knapp 24.000 €) hat mir die Mercedeswerkstatt (!) den Anwalt bezahlt. Das nenne ich mal nen Service.
Gruß
Raimund
--
SLK 230 R 170 YELLOWSTONE, Designo + AMG; E 300e S213 hyazinthrot metallic als Alltagskutsche
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 554
User seit 21.01.2019
| Geschrieben am 26.07.2023 um 06:31 Uhr  
| Den Anwalt wird die gegnerische Versicherung bezahlt haben, Mercedes hat ihn sicher nur vermittelt.
Einen Anwalt erst einzuschalten wenn man selbst nicht weiter kommt (gerade bei fiktiver Abrechnung) stimmt den Anwalt auch nicht gerade fröhlich.
Da die Versicherung meist schon einen Teil bezahlt hat ist die Streitsumme und damit auch sein Honorar niedriger.
Ich kann nicht sagen dass es mit Anwalt länger dauert. Dies spart auch oft sinnloses hin und her geschreibe und Nerven.
Gerade in Fällen wo evtl Teile nicht zu bekommen sind und nachher fiktiv abgerechnet wird würde ich immer einen Anwalt hinzuziehen. Denn der kennt meine Rechte in der Regel besser als ich selbst.
Aber so mach jeder seine Erfahrungen. Ich hatte auch selbst mal einen Fall da lief es ohne Anwalt trotz fiktiver Abrechnung absolut problemlos, kommt auch immer auf die Versicherung und den Sachbearbeiter an.
--
230 K vor Mopf | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1118
User seit 01.06.2019
| Geschrieben am 26.07.2023 um 08:34 Uhr  
| Hallo zusammen,
mir war im Mai 2016 mein erfahrener GTÜ Gutachter eine große Hilfe; die Schuldfrage war klar; Schaden etwa 4.000€. Ich habe das sofort mit Hilfe meines Lackierers repariert und fiktiv abgerechnet.
Ich war etwas unsicher, ob ich sofort mit der Reparatur beginnen kann, aber laut Gutachter hatte sein Gutachten "Beweissicherungscharakter".
Wochen nach der Reparatur, aber noch vor der Regulierung, wollte die DEKRA mein Auto nochmal anschauen, verlor aber schlagartig das Interesse, als ich fragte, ob man die Qualität der Reparatur prüfen wolle.
Würde ich immer wieder so machen; meine eigene Arbeit hat sich gelohnt(und sogar Spaß gemacht). Für die zahlende Versicherung war es sogar günstiger, weil die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wurde und kein Anwalt Kosten verursachte.
Als ich das Auto dann verkauft habe, habe ich dem Käufer das Gutachten gezeigt und er war sehr zufrieden mit der Qualität der Reparatur.
Grüße
Thomas
--
Meine Fahrzeuge:
Mercedes SLK 320, BMW 328i Cabrio(E36) und seit April 2021: Seat Mii electric; seit November 2021 auch ein Mazda CX5 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
| Geschrieben am 26.07.2023 um 09:10 Uhr  
| @all...
Ja , ist echt so ein Thema, das mit dem RA.
Der Gutachter argumentierte dies mit seinem über 25 jährigen Erfahrungsschatz !
Auch wäre der Anwalt "nur" begleitend dabei und es würde keine Verzögerung geben. Ich fühle mich bei der Firma sehr gut aufgehoben, was ich noch fragen werde, das Thema "Unfallwagen" es gab ja von euch einige schlüssige Informationen. Mal sehen was der Fachmann sagt, sobald das Gutachten vorliegt geht es weiter.
Am Ende kackt die Ente !
VG Anton
--
Was nicht glücklich macht kann weg! | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1807
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 26.07.2023 um 09:25 Uhr  
| Das Verhalten der Versicherungen ist der eigentliche Grund weshalb es heute hier bei uns Zigtausend Rechtsanwälte gibt , die auf Unfall spezialisiert sind.
Denn alles hat mit den Versicherungsprinzipien angefangen, nämlich sich im Schadensfall vor den Zahlungen zu drücken.
Das bedeutete nicht selten , das ein Geschädigter abgespeist wurde.
Und weil dann sehr bald keiner mehr bei dem Versicherungs und Paragrafenhickhack durchblickte , war es somit die Geburtsstunde der Fachanwälte.
Über die Kosten, die der Allgemeinheit da durch entstanden sind, brauche ich nichts zu schreiben , da rüber können wir sicher alle berichten.
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3665
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 26.07.2023 um 14:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 26.07.2023 um 14:10 Uhr ]
Sam Mumm schrieb:
ACHTUNG !
4.430,- inkl. MwSt.
--
Was nicht glücklich macht kann weg!
schrieb ich ja, mindestens 2000,-. Das es auch hier, obwohl weit weniger sichtbar als beim Schaden am Fiesta meiner Frau, die 4000 noch übersteigt, nun dies ich auch nicht erwartet. Meinem Bruder ist in seinem (meinem Ex) SLK 171 ein Klein-LKW hinten drauf. Sichtbar verbeult war nur das Abschlussblech und der Stoßfänger. Mit allen Richtarbeiten, die dann leider auch die Dachmechanik betrafen waren es über 10.000 €. Nur der sehr gute Zustand des Autos verhinderte die Abwicklung als Totalschaden.
Bei Deinem 170er bist Du auch nah dran.
Was den Status Unfallwagen angeht, anzugeben wäre der Schaden im Verkaufsfall, nur wird dies bei einem nun bald 20 jährigem Auto oder älter noch kaum in Gewicht fallen.
--
Gruß Peter | Antworten
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