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| Geschrieben am 23.07.2023 um 01:39 Uhr  
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Sam Mumm schrieb:
Ab wann gilt er den eigentlich als "Unfallfahrzeug" ?
VG
Anton
Moin Anton,
"früher" war die Aussage - "Solange der Rahmen" nichts abbekommen hat. Es gab auch die Mär von € 1000,--.
Das wird schon lange revidiert: Wenn Teile getauscht werden müssen und wenn Blechschäden vorliegen, dann handelt es sich um einen Unfallwagen.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
| Geschrieben am 23.07.2023 um 13:01 Uhr  
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Olaf M schrieb:
Sam Mumm schrieb:
Ab wann gilt er den eigentlich als "Unfallfahrzeug" ?
VG
Anton
Moin Anton,
"früher" war die Aussage - "Solange der Rahmen" nichts abbekommen hat. Es gab auch die Mär von € 1000,--.
Das wird schon lange revidiert: Wenn Teile getauscht werden müssen und wenn Blechschäden vorliegen, dann handelt es sich um einen Unfallwagen.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Tiguan Highline/R-Line 4WD mit absolut voller Hütte und 20" - nützt ja nichts...
OKAY....Mist
Danke Olaf
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.07.2023 um 14:07 Uhr  
| Siehe nachstehend.
Gruß
Frank
Was ist ein relevanter Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06).
Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen “Bagatellschaden” hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur “ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden”.
Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien. Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht.
Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht.
Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
Das Urteil des BGH gilt derzeit als Richtlinie, um die Frage: “Wann ist ein beschädigtes Auto als ein Unfallwagen zu deklarieren?” für konkrete Fälle zu beantworten.
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.07.2023 um 14:49 Uhr  
| Das ganze Thema ist schwierig und jeder Fall ist anders.
Die Frage die mir bei MB beim Ankauf gestellt wurde war immer „unfallfrei“ und wurde „nachlackiert“.
Kritisch wird es halt wenn irgend ein Problem auftaucht, dann bemerkt wird dass „etwas“ war, spätestens da fängt der Ärger an. Nachträgliche Preisdrückerrei bis hin zu Geld zurück!
Muss jeder selbst wissen und auch abschätzen ob und was er angibt!
Und selbst Autohäuser sind da schludrig! Vor Jahren einen tollen CLS bei MB angeschaut, war kleiner Unfallschaden angegeben.
Nachdem ich einen ausgeklipsten Seitenschweller bemerkte, wurde ich skeptisch und fragte genauer nach. „So um die € 1.700 bis € 2.000 wurde gesagt. Genaueres konnte/wollte man mir nicht sagen, obwohl die den selbst repariert hatten.
Angeblich waren keine Unterlagen im System hinterlegt!
Meinem Einwand dass das wohl der Selbstkostenpreis netto sei und ggf. nur Material und so der Schaden eher bei € 4.000 bis 5.000 gelegen haben muss, wurde nicht widersprochen.
Soviel zu „kleiner Schaden“.
Bei einem anderen Händler konnte ich in einem vergleichbaren Fall die kompletten Rechnungen nebst Gutachten einsehen!
Gruß
Frank
--
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