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Klatsch und Tratsch » » Thema: Parkrempler
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   bitti

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 Geschrieben am 21.07.2023 um 14:50 Uhr   

Sam Mumm schrieb:


Warst du schon dort ?
VG
Anton


Nee, man weiß doch, Rentner haben keine Zeit

Aber demnächst in diesem Theater...

LG Claus

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   zermanik

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User seit 21.08.2016
 Geschrieben am 21.07.2023 um 14:52 Uhr   


Sam Mumm schrieb:

Ab wann gilt er den eigentlich als "Unfallfahrzeug" ?




Wenn er geknautscht is.

--
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   Sam Mumm

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Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.07.2023 um 15:03 Uhr   
@Claus...ruf mich vorher an...

@ Z....ey, was mach ich mit der Aussage ?
Ich bin auch schon etwas "Knautschig"..aber noch unfallfrei..ö.

VG
Anton

--
Was nicht glücklich macht kann weg!

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   Olaf M

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 Geschrieben am 23.07.2023 um 01:39 Uhr   


Sam Mumm schrieb:
Ab wann gilt er den eigentlich als "Unfallfahrzeug" ?
VG
Anton




Moin Anton,

"früher" war die Aussage - "Solange der Rahmen" nichts abbekommen hat. Es gab auch die Mär von € 1000,--.

Das wird schon lange revidiert: Wenn Teile getauscht werden müssen und wenn Blechschäden vorliegen, dann handelt es sich um einen Unfallwagen.

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________

Tiguan Highline/R-Line 4WD mit absolut voller Hütte und 20" - nützt ja nichts...

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   Sam Mumm

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Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
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 Geschrieben am 23.07.2023 um 13:01 Uhr   


Olaf M schrieb:


Sam Mumm schrieb:
Ab wann gilt er den eigentlich als "Unfallfahrzeug" ?
VG
Anton




Moin Anton,

"früher" war die Aussage - "Solange der Rahmen" nichts abbekommen hat. Es gab auch die Mär von € 1000,--.

Das wird schon lange revidiert: Wenn Teile getauscht werden müssen und wenn Blechschäden vorliegen, dann handelt es sich um einen Unfallwagen.

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________

Tiguan Highline/R-Line 4WD mit absolut voller Hütte und 20" - nützt ja nichts...



OKAY....Mist
Danke Olaf

--
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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 23.07.2023 um 13:28 Uhr   
Nein,wenn schraubbare Teile getauscht werden müssen gilt es nicht als Unfallfahrzeug.
Hat dann eine harmlosere Bezeichnung.
Grad von einem Autohändler erfahren.

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   S - FP 230

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User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 23.07.2023 um 14:07 Uhr   
Siehe nachstehend.

Gruß

Frank

Was ist ein relevanter Unfallschaden?

Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06).

Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen “Bagatellschaden” hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur “ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden”.

Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien. Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht.

Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht.

Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.

Das Urteil des BGH gilt derzeit als Richtlinie, um die Frage: “Wann ist ein beschädigtes Auto als ein Unfallwagen zu deklarieren?” für konkrete Fälle zu beantworten.


--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain)

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   S - FP 230

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Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 23.07.2023 um 14:49 Uhr   
Das ganze Thema ist schwierig und jeder Fall ist anders.

Die Frage die mir bei MB beim Ankauf gestellt wurde war immer „unfallfrei“ und wurde „nachlackiert“.

Kritisch wird es halt wenn irgend ein Problem auftaucht, dann bemerkt wird dass „etwas“ war, spätestens da fängt der Ärger an. Nachträgliche Preisdrückerrei bis hin zu Geld zurück!

Muss jeder selbst wissen und auch abschätzen ob und was er angibt!

Und selbst Autohäuser sind da schludrig! Vor Jahren einen tollen CLS bei MB angeschaut, war kleiner Unfallschaden angegeben.

Nachdem ich einen ausgeklipsten Seitenschweller bemerkte, wurde ich skeptisch und fragte genauer nach. „So um die € 1.700 bis € 2.000 wurde gesagt. Genaueres konnte/wollte man mir nicht sagen, obwohl die den selbst repariert hatten.

Angeblich waren keine Unterlagen im System hinterlegt!

Meinem Einwand dass das wohl der Selbstkostenpreis netto sei und ggf. nur Material und so der Schaden eher bei € 4.000 bis 5.000 gelegen haben muss, wurde nicht widersprochen.

Soviel zu „kleiner Schaden“.

Bei einem anderen Händler konnte ich in einem vergleichbaren Fall die kompletten Rechnungen nebst Gutachten einsehen!

Gruß

Frank

--
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   Sam Mumm

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Forenobersekundaner
Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 24.07.2023 um 09:59 Uhr   
Danke für eure Mühe,

deswegen lasse ich ein Gutachten machen und die Reparatur mit Rechnung. Will an dem Mist nichts verdienen, muss für ev.spätere Käufer (man weiß nie) nachvollziehbar sein.

VG
Anton

--
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Beiträge: 4837
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 24.07.2023 um 13:55 Uhr   
Frank....2007

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