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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hat Fa. Kienle aus Heimerdingen 300SL Flügeltürer gefälscht und verkauft? |
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3674
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 14.07.2023 um 20:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 14.07.2023 um 20:26 Uhr ]
Hallo Frank,
Im Wiki gibt es eine umfangreiche Erläuterung zum Begriff „Replica“ und da steht zu Fahrzeugen Zitat Wiki:
Im Automobilbau ist mit Replika der äußerlich möglichst originalgetreue Nachbau eines Fahrzeugs oder Fahrzeugmodells gemeint, oft mit moderner Technik ausgestattet.
Somit ist der Wiederaufbau auf Basis von noch verwendbaren Ursprungsteilen die elementar das Ursprungsfahrzeug definieren keine Replica. Nun hatte der SL seinerzeit einen Gitterrohrrahmen und keinen selbsttragenden Body. Alle Bodyteile sind bzw. waren Anbauteile, von denen nun Kienle auch eine nicht geringe Menge nachdengelt.
Ich nehme mal an, auch auf Basis der Kienle Filme, wo ganze Interieurs neu erstellt werden, dass der Umfang des Wiederaufbaus bei den dort abgegeben Ursprungsautos oder Resten derer variiert, sicher nicht unerheblich.
Der Fehler liegt m. E. bei den Zulassungsbehörden, welcher auch immer und ggf MB seinerzeit selber, dass Fahrgestellnummern auf Gitterrohrfahrzeugen nicht so „eindeutig“ sicher waren. Eine rausgetrennte VIN in einem anderen selbsttragenden Body eingesetzt, ist immer nachweisbar. Bei einem aus Rohrelementen erzeugten Gitter kaum, da schon beim Ursprungsgitter nicht alle Rohre aus einer Charge sein mussten und damals die Chargenstreuungen in der Stahlerzeugung größer waren.Auch gab es wohl damals doppelt Vergane seitens MB.
M. Erachtens sollten beide Fahrzeuge als Restaurationsfahrzeuge auf Basis eines SL anerkannt werden solange wesentliche Originalteile eines SL nachweisbar sind. Ob das nun 30% 0der mehr sein müssen, sollen Gutachter entscheiden.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 14.07.2023 um 20:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 15.07.2023 um 09:50 Uhr ]
Hallo Peter,
in den erwähnten Ausführungen ist als Fehlerquelle benannt dass die FIN an mehreren Stellen eingeschlagen sein kann.
Wenn es nun möglich ist mit diesem Teil die Zulassungsbehörde zu überzeugen dass es ein Original ist, speziell wenn. Die Nummer mehrfach im Fahrzeug vorhanden ist, ist es nicht erheblich dass die übliche „HauotstelleHauptstelle“ mir der FIN nicht mehr vorhanden ist.
Dann ist es sogar zulässig diese Nummer am nachgefertigten/ausgetauschten Teil wieder einzuschlagen.
Schon eine verrückte Situation!
Gruß
Frank
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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5393
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.07.2023 um 21:07 Uhr  
| Danke für die neue Info!
Das bleibt weiterhin spannend!
Wenn die Darstellung des Anwaltes und von Kienle nur halbwegs zutreffen, ist das eine riesige Sauerei was da auf Seiten der Ermittlungsbehörden ablief.
Also dass an der Darstellung nichts dran ist, kann ich fast nicht glauben oder bei Kienle ist man absolut durchgeknallt. So etwas zu behaupten und nichts ist wahr, das wäre geschäftlicher Selbstmord
Auch dass da Fakten an die Presse durchgestochen wurden ist nicht gerade rechtens.
Im Augenblick weiß ich wirklich nicht wer hier die Wahrheit sagt !
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.08.2023 um 22:09 Uhr  
|
Fuzy 7777 schrieb:
https://www.welt.de/vermischtes/article246874574/Mercedes-300-SL-Wenn-der-Oldtimer-Traumwagen-gefaelscht-ist.html
Wenn man das so liest hat ja Kienle Narrenfreiheit.
"Damals entschieden die Strafverfolger, dass Kienle berechtigt sei, „kaputte Rahmenträger oder Trägerteile durch Gitterrohrrahmen zu ersetzen“. Auch eine FIN dürfe Kienle in neue Teile „einschlagen“. War der Behörde nicht klar, dass eine so großzügige Regelung auch missbraucht werden könnte? Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar."
--
http://www.fuzydesign.de
Das kann durchaus legal sein, was würde man sonst machen wenn das Rahmenteil z.B. durchgerostet und nicht mehr reparabel ist?
Die FIN neu einschlagen darf man wenn sie nachweislich zum Fahrzeug gehört, z.B. wenn sie auch noch an anderen Fahrzeugteilen vorhanden ist.
Kritisch in diesem Fall ist es jedoch dass es das Altteil mit Original FIN ja noch weiterhin gibt, welches dann zu illegalen Zwecken benützt werden kann.
Lösen kann man das wohl nur indem entweder der Eigner dieses Teil ausgehändigt bekommt, besser wenn es nachweislich mit Nachweis vernichtet wird im Missbrauch zu verhindern.
Der Artikel ist schon etwas reißerisch Aufgemacht und scheint ja vom scheinbar/angeblich Betrogenen mit initiiert zu sein.
Ich bin da echt völlig hin und her gerissen, was soll man glauben.
Auf alle Fälle gießt der Artikel eher Öl ins Feuer anstatt objektiv zu berichten. Der Oldtimerszene tut man da keinen Gefallen.
Das wäre nur dann akzeptabel wenn die wirklich, wie unterschwellig unterstellt, völlig verkommen wäre, was ich nicht wirklich glauben will!
Aber bei den genannten Summen ist natürlich auch die kriminelle Energie sicherlich mit dabei!
Gruß
Frank
--
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| Geschrieben am 13.08.2023 um 22:23 Uhr  
| Für mich ist nicht mal sicher, ob in alle Fahrzeuge eine Fahrgestellnummer in den Rahmen ab Werk eingeschlagen wurde.
Ein Freund hatte mitte der 80er beispielsweise einen Unfall R5 mit französischen Papieren gekauft. In dem Fahrzeug war keine Fahrgestellnummer eingeschlagen, wie es bei vergleichbaren Fahrzeugen aus deutscher Auslieferung der Fall war. In anderen Ländern ist also eine eingeschlagene Fahrgestellnummer früher nicht zwingend erforderlich gewesen.
Gude, Olli.
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"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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