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KfZ-Versicherungen vergleichen – einige Begriffe und Fakten vor dem Vergleich

Was kostet die Versicherung für den Wagen, den ich kaufen möchte? Ist der Preis des angebotenen Fahrzeugs in Ordnung
Wann macht der Wechsel einer Kfz-Versicherung Sinn?
Grundsätzlich ist es immer gut, sich Vergleichsangebote einzuholen. Allerdings werden auch bei einem neuen Versicherungsvertrag die Taschen nicht mit Geld überquellen, wie es die Werbung verspricht. Außerdem kann ein guter Ansprechpartner vor Ort „Gold“ wert sein und mit Tipps im Schadenfall Zeit und Geld sparen.

Was man auch beachten sollte: Mancher hat ein ganzes „Versicherungspaket“ bei einem Anbieter, auf das er einen Gesamtnachlass bekommt. Kommt man unter eine bestimmte Anzahl an Versicherungen, könnten Rabatte verloren gehen!
Auf was ich bei einer neuen Versicherung achte…

Deckungssummen
Hier sollte man vergleichen und im Zweifel die höhere nehmen. Gesetzlich sind in der Haftpflicht 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1,12 Mio Euro für Sachschäden vorgeschrieben. Das klingt viel, aber stelle Dir vor, Du verschuldest einen Unfall mit einem 300 SL (die 1,2 Mio sind dann schon weg) und die Insassen sind nach dem Unfall dauerhaft behindert und können nicht mehr arbeiten. Die 7,5 Mio. sind dann auch schnell aufgebraucht. Mit 50 oder 100 Mio Euro bist Du da besser abgesichert und oft ist das nicht wirklich teurer.

Rabattschutz Viele Autofahrer haben einen Rabattschutz, da sie lange Zeit keinen Unfall über die Versicherungsgesellschaft abgewickelt haben. Dieses „Bonbon“ kann bei einem Versicherungswechsel verloren gehen – oder der Rabattschutz muss extra abgeschlossen werden. Auf jeden Fall sollte man hier aufpassen, um im Schadenfall nicht schlechter wegzukommen.
Außerdem kann es sein, dass ein neuer Anbieter im Vergleich zum alten im Schadenfall eine extreme Rückstufung vornimmt!

Rabatte
Man sollte nur solche Dinge für einen höheren Rabatt angeben, die man auch dauerhaft halten kann – also, Rabatte für Garagenparkplätze, Wenigfahrer, Allein-Nutzer usw. Sind die Voraussetzungen für diesen Rabatt nicht (mehr) gegeben, kann es im Schadenfall teuer werden.

Zusätzliche Leistungen (Teil-/Vollkasko)
Auch hier sollte nan lesen, bevor man handelt. Manche Anbieter schützen nicht nur vor Marderbissen, sondern auch vor Folgeschäden. Also, genaues hinsehen macht durchaus Sinn – nicht nur „unten rechts“.
Außerdem kann ein Kasko-Schutz bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein – in manch altem Vertrag fehlt diese Klausel noch. Oder neuere bieten einen Verzicht auf die Klausel an. Aber Vorsicht – bei Alkohol- und Drogenkonsum gilt der Verzicht auf die Klausel meist nicht!

Wildschäden
Auch hier gibt es Fallstricke. Viele Teilkaskoversicherungen bezahlen nur bei Unfällen mit Haarwild (Hirsche, Rehe, Wildschweine). Dass auch ein Unfall mit Hund oder Katze versichert ist, sollte man schauen, dass dort „alle Tiere“ oder wenigstens „alle Wirbeltiere“ steht.
In der Einleitung von MBSLK aktuell hatte ich mal geschrieben, was bei einem Wildunfall zu tun ist: Verhalten bei einem Wildunfall

Kündigung und Fristen
Altbekannt ist die Wechselfrist zum Jahresende. Wer sich zum 01.01. eines Jahres neu versichern möchte, muss seine Kündigung bis zum 30.11.des Vorjahres bei der Versicherungsgesellschaft zugestellt haben. Also – ein paar Tage Vorlauf (Postlaufzeit) sollte man einkalkulieren.
Beachten sollte man auch, dass manche Gesellschaften nicht mehr das Kalenderjahr als Regellaufzeit haben, sondern den Beginn der Versicherung (also, z.B. Erstzulassungsdatum des KFZ). Die Kündigungsfrist bleibt dann gleich (einen Monat vor Jahresende), aber eben zu einem anderen Datum. Kündigen sollte man auf jeden Fall erst, wenn man sich mit einem neuen Anbieter Handelseinig ist.

Mit dem Wissen, dass nun der Jahresbeitrag nicht alles ist, kannst Du Dich auch an ein Vergleichsportal heranwagen und mal schauen, was es am Markt so gibt –
zum Beispiel beim Online-Vergleichsportal TOPTARIF





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