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| Geschrieben am 19.09.2003 um 22:57 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mulaluma am 19.09.2003 um 22:59 Uhr ]
Marcus schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Marcus am 17.09.2003 um 11:22 Uhr ]</font>
Ich schrieb:
Erst wenn bei unseren Touren mehr als 29 SLKs hintereinander fahren - dann wird's anmeldepflichtig.
ah, jetzt hab ich's gerafft. Man streiche bitte das "Erst".
Hi Marcus,
Torsten informiert doch nur. Sollte eigentlich wer sich die Postings durchgelesen hat klar bemerken. Torsten und Peter, bestimmt aber Peter sollten wissen worüber sie reden.
Du kannst wenn du möchtest auch mit 100 Autos angemeldet oder nicht, mit Nummern beklebt oder nicht durch die Gegend fahren.....
Ist doch dann Deine Sache...das will ja auch niemand verhindern.
Es ist lediglich eine Information über die geltende Rechtslage und möglicher rechtlicher Konsequenzen.
Wer sich nicht dran hält und erwischt wird der kann halt möglicherweise zahlen und sollte sich dann nicht beschweren. Wir sind doch eine Community in der über Dinge rund um unseren SLK informiert werden soll, zu unser aller Wohl.
Es besteht ja auch ein Tempolimt von 50 innerorts. Du kannst ja schneller fahren wenn du erwischt wirst, hast Du halt pech gehabt...
Und eins ist schon mal klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...."
Greets,
mulaluma
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| Geschrieben am 20.09.2003 um 15:57 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von carlos am 20.09.2003 um 15:57 Uhr ]
Hallo,
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO
3. Sonstige Veranstaltungen
Erlaubnispflichtig sind
a)Volksmärsche und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
b) Radmärsche,
c) Umzüge bei Volksfesten u. ä.
10 Dasselbe gilt für vergleichbare Veranstaltungen. Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind verkehrsüblich und somit nicht erlaubnispflichtig. Es soll aber darauf hingewirkt werden, dass diese Veranstaltungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angezeigt werden, damit diese im Einvernehmen mit der Polizei die notwendigen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen kann.
Meines Erachtens sind die Stammtische eindeutig kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen und somit nicht erlaubnispflichtig
--
Carlos
Das Auto ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an die Reaktionsgeschwindigkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat.
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