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| Geschrieben am 16.09.2003 um 19:19 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 16.09.2003 um 19:19 Uhr ]
PeterG hat sich die Mühe gemacht, alle relevanten Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften herauszusuchen.
Bevor ich zitiere, erst die Zusammenfassung:
Alle Veranstaltungen ab 30 Fahrzeugen sind genehmigungspflichtig, wenn Start und Zielpunkt identisch sind.
Alle Veranstaltungen bis 30 Fahrzeuge sind genehmigungspflichtig mit identischem Start- und Zielpunkt, wenn:
- eine Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist
- eine Streckenführung vorgeschrieben ist
- freie Streckenwahl mit Kontrollpunkten
- Sonderprüfungen
(und einiges mehr)
Im Klartext sind damit praktisch alle Ausfahrten der Community genehmigungspflichtig.
Die Zahl von 7 oder 8 Autos, die gerüchteweise kursiert, hat keine rechtliche Grundlage.
Hier die entscheidenden Gesetzestexte:
§ 29 Abs. 2 StVO
"Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden."
Verwaltungsvorschrift zur StVO
Zu Absatz 2
Ziff. I.
"Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
1.
Motorsportliche Veranstaltungen
Diese sind stets dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen. Unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge besteht eine Erlaubnispflicht nach Maßgabe folgender Grundsätze:
Faktor Merkmal erlaubnis-pflichtig
1. Geschwindigkeit
a) vorgeschriebene Durchschnittsgeschwindigkeit - JA!
b) vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit - JA!
2. Strecke
a) vorgeschriebene Streckenführung - JA!
b) Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern - JA!
c) freie Streckenwahl ohne Kontrollstelle - NEIN!
d) freie Streckenwahl mit Kontrollstellen (Dauer bis zu einer Woche) - JA!
3. Zeit
a) vorgeschriebene Fahrtzeit - JA!
b) ohne Bewertung der Fahrtzeit - JA!
4. Besonderheiten
a) Sonderprüfungen - JA!
b) geschlossener Verband - JA!"
Tja, das ist leider alles nicht in unserem Sinne
Viele Grüße
Torsten | Antworten
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| Geschrieben am 16.09.2003 um 20:40 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
| Hey Torsten,
kleiner Zufall: Als ich letztens mit einem Freund eine Oldtimer-Rallye mitgefahren bin haben wir uns darüber unterhalten. Was er erzählt hat war nicht prickelnd. Die Behörden reden, wenn man eine Streckenführung beantragt, ziemlich mit. Da werden bestimmte Straßen nicht zugelassen etc. Auf der anderen Seite hat man, wenn man die Genehmigung hat, aber auch Rechte. So müssen ggf. andere Veranstaltungen (in einem Beispiel war es eine Filmproduktion auf einem schönen Marktplatz) ihre Sachen für die genehmigte Ausfahrt einpacken.
Schwieriges Thema...
Greetings, Dirk | Antworten
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| Geschrieben am 17.09.2003 um 09:45 Uhr   [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von slk_driver am 17.09.2003 um 09:48 Uhr ]
MOMENT,
wenn ich mich mal kurzfristig mit Freunden im Restaurant verabrede, um dann anschließend zum Kino zu fahren, dann sind da auch unter Umständen mal eben 5 oder 6 oder 7 Autos, die hintereinander her fahren.
Ob da jetzt Golf und Fiesta und Passat etc. hintereinander her fahren oder alles die gleichen Fahrzeugtypen ist doch wurscht....
Eine Ausfahrt unter Freuden des SLK ist ein privates Treffen und keine Veranstaltung in diesem Sinne !
Wir sind alles gesetzestreue Bürger und jeder ist bei den Ausfahrten für sich selbst und die Einhaltung der StVO verantwortlich.
Wenn ich mich entscheide, hinter jemanden herzufahren, weil es mir gefällt oder ich den Weg dadurch nicht suchen muß, kann mir das Keiner verbieten oder zur Last legen, zumal mir die Strecke NICHT vorgeschrieben wird. Ich bin ein freier Mensch !
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