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Ausfahrten und Treffen » » Thema: Die Gesetzeslage: Kolonnenfahrten und Juxrallyes
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   Torsten

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 Geschrieben am 16.09.2003 um 19:19 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 16.09.2003 um 19:19 Uhr ]

PeterG hat sich die Mühe gemacht, alle relevanten Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften herauszusuchen.

Bevor ich zitiere, erst die Zusammenfassung:

Alle Veranstaltungen ab 30 Fahrzeugen sind genehmigungspflichtig, wenn Start und Zielpunkt identisch sind.

Alle Veranstaltungen bis 30 Fahrzeuge sind genehmigungspflichtig mit identischem Start- und Zielpunkt, wenn:
- eine Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist
- eine Streckenführung vorgeschrieben ist
- freie Streckenwahl mit Kontrollpunkten
- Sonderprüfungen
(und einiges mehr)

Im Klartext sind damit praktisch alle Ausfahrten der Community genehmigungspflichtig.

Die Zahl von 7 oder 8 Autos, die gerüchteweise kursiert, hat keine rechtliche Grundlage.

Hier die entscheidenden Gesetzestexte:

§ 29 Abs. 2 StVO

"Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden."

Verwaltungsvorschrift zur StVO
Zu Absatz 2
Ziff. I.

"Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

1.
Motorsportliche Veranstaltungen

Diese sind stets dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen. Unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge besteht eine Erlaubnispflicht nach Maßgabe folgender Grundsätze:

Faktor Merkmal erlaubnis-pflichtig

1. Geschwindigkeit
a) vorgeschriebene Durchschnittsgeschwindigkeit - JA!
b) vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit - JA!
2. Strecke
a) vorgeschriebene Streckenführung - JA!
b) Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern - JA!
c) freie Streckenwahl ohne Kontrollstelle - NEIN!
d) freie Streckenwahl mit Kontrollstellen (Dauer bis zu einer Woche) - JA!
3. Zeit
a) vorgeschriebene Fahrtzeit - JA!
b) ohne Bewertung der Fahrtzeit - JA!
4. Besonderheiten
a) Sonderprüfungen - JA!
b) geschlossener Verband - JA!"


Tja, das ist leider alles nicht in unserem Sinne


Viele Grüße

Torsten

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   Malte mit Anna K

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Beiträge: 837
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 16.09.2003 um 19:24 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Wer würde denn eine Streckenführung vorschreibern.
Ich war auch ganz erschrocken als mich am Wochenende
sooooooooo viele SLK`s verfolgt haben
Ist alles Auslegungssache.

Bye Malte

--
Living my dream ...

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(nicht mehr aktiv)

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 Geschrieben am 16.09.2003 um 20:21 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jetzt jeder eine Bewilligung einholt, der z.B. ein Klassentreffen organisiert, wo auch zig Fahrzeuge zur selben Zeit am selben Ort "landen".

--
Grüsse aus der Schweiz
Babs

Die, mit dem kleinen Schwarzen!

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   Torsten

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Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
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 Geschrieben am 16.09.2003 um 20:35 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 16.09.2003 um 20:35 Uhr ]

Ich verzichte bewusst auf eine Bewertung oder Empfehlung. Ich wollte lediglich wissen, wie die Gesetzeslage tstsächlich ist und nicht länger Gerüchte auslegen. Jeder Organisator muss selbst entscheiden, was er tut.

Viele Grüße
Torsten

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   Dirk R170preFL

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Beiträge: 947
User seit 23.06.1999
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 16.09.2003 um 20:40 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Hey Torsten,

kleiner Zufall: Als ich letztens mit einem Freund eine Oldtimer-Rallye mitgefahren bin haben wir uns darüber unterhalten. Was er erzählt hat war nicht prickelnd. Die Behörden reden, wenn man eine Streckenführung beantragt, ziemlich mit. Da werden bestimmte Straßen nicht zugelassen etc. Auf der anderen Seite hat man, wenn man die Genehmigung hat, aber auch Rechte. So müssen ggf. andere Veranstaltungen (in einem Beispiel war es eine Filmproduktion auf einem schönen Marktplatz) ihre Sachen für die genehmigte Ausfahrt einpacken.

Schwieriges Thema...

Greetings, Dirk

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   Helmut aus Köln

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Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
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 Geschrieben am 16.09.2003 um 21:09 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Ich gehöre einfach nicht zu denen, wenn mich einer fragt! Ist mir außerdem noch nicht aufgefallen, die vielen SLK's, "...aber jetzt wo Sie's sagen, Hr. Wachmeister..."
Gruß Helmut

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   Mekkes

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Beiträge: 6825
User seit vor Apr. 03

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 Geschrieben am 17.09.2003 um 00:44 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Na dann will ich mal die heute Tour nicht abgefahren sein um zu schauen wie wir am besten von A nach B kommen LOL. Also dum di dumm ach hier sind wir.... und ich kenne mich hier gar nicht aus.

@Peter: Danke für die Mühe und Arbeit. So weiss man was man für größere Touren planen muß...

Gruß und noch einen schönen Altweibersommer

--
Mekkes

http://www.mekkes.de

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   heavybroker

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Beiträge: 3430
User seit 05.04.2002
 Geschrieben am 17.09.2003 um 08:40 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
@PeterG,
erst mal Danke für die Hinweise. Eine Frage zur Rechtspraxis. Hast Du Kenntnis darüber, ob, wann, wie oft, mit welcher rechtlichen Würdigung usw usw. es zu Anklagen oder sonstigen Verfahren wg. solcher Veranstaltungen gekommen ist?
In Deutschland ist ja vieles geregelt oder verboten, aber wird es auch kontrolliert und geahndet?

--
*****************************************************
"Ich war oben, ich war unten und bald rundherum!"
Grüße vom Schwarzen aus der Pfalz
http://www.harald-schattner.de

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 Geschrieben am 17.09.2003 um 09:14 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Hallo Kolonnenfahrer,

ein entscheidendes Kriterium ist der gemeinsame Start und Zielpunkt.
Bei Stammtischausfahrten gibt es zwar einen gemeinsammen Sammelpunkt, dieser ist aber meist nicht identsch mit dem Zielpunk (Restaurant). In diesem Fall ist die Ausfahrt dann nicht genehmigungspflichtig!!

Also, keep cool.

--
Carlos

Das Auto ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an die Reaktionsgeschwindigkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat.

http://www.cyberfit.com

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   slk_driver

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Beiträge: 2091
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 09:45 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von slk_driver am 17.09.2003 um 09:48 Uhr ]

MOMENT,

wenn ich mich mal kurzfristig mit Freunden im Restaurant verabrede, um dann anschließend zum Kino zu fahren, dann sind da auch unter Umständen mal eben 5 oder 6 oder 7 Autos, die hintereinander her fahren.

Ob da jetzt Golf und Fiesta und Passat etc. hintereinander her fahren oder alles die gleichen Fahrzeugtypen ist doch wurscht....

Eine Ausfahrt unter Freuden des SLK ist ein privates Treffen und keine Veranstaltung in diesem Sinne !

Wir sind alles gesetzestreue Bürger und jeder ist bei den Ausfahrten für sich selbst und die Einhaltung der StVO verantwortlich.
Wenn ich mich entscheide, hinter jemanden herzufahren, weil es mir gefällt oder ich den Weg dadurch nicht suchen muß, kann mir das Keiner verbieten oder zur Last legen, zumal mir die Strecke NICHT vorgeschrieben wird. Ich bin ein freier Mensch !



--
***********************************
S(onne)-L(uft)-K(raftfahrzeug)

Gruß vom slk_driver und HFC-ler !

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