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Klatsch und Tratsch » » Thema: Geblitzt und Fahrverbot...
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Beiträge: 28
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 08.07.2011 um 15:05 Uhr   
Hallo zusammen,
ja jetzt hat es mich auch mal erwischt, der sonst so souverän fahrende hat wohl ein Tempo 30 Schild übersehen.......Mist. Nein, mal ganz ehrlich, ich habe wirklich nichts von 30 gesehen und ZACK 61km/h. Heute Post und Anhörung blabla....egal, Pech gehabt, natürlich möchte ich das Fahrverbot umgehen, was meint ihr wie stehen die Chancen? Hat jemand so ein einsichtiges Musterschreiben bei der Hand? Also mal kurz noch zu meiner "Entlastung": Ersttäter, Dienst mit Bereitschaften im Krankenhaus d.h. keine Möglichkeiten mit öffentlichen verkehrsmitteln zu fahren, würde natürlich mit mehr Punkten und höherer Strafe einverstanden sein.
Ich danke euch schon mal......
Friedrich

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   kwmainz

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Beiträge: 11913
User seit 05.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 08.07.2011 um 15:28 Uhr   
Hi Friedrich,

dumm, dumm gelaufen

Ich möchte dir auch nicht den Mut nehmen, weiß auch nicht, wie die Richter entscheiden, aber.......

das ist wie mit 200 durch die Baustelle, statt der erlaubten 100

Wenn, dann nur mit Anwalt oder geradestehen


Gruß aus Meenz / Werner

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Beiträge: 1491
User seit 22.12.2007
 Geschrieben am 08.07.2011 um 15:48 Uhr   
Auf jeden Fall nicht selbst aktiv werden! Da muss jemand ran, der sich damit auskennt (Verkehrsrecht und so). Also ggf. noch die kostenlose ADAC-Verkehrsrechtsberatung mitnehmen und dann zum Anwalt.

--
Gruß,
Markus
___________________________________________

SLK 350 7G (55AMG-Optik) iridiumsilber (09/2004) - http://www.myslk.tk/

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 08.07.2011 um 17:15 Uhr   
Hallo Friedrich
Es wird nicht alles so heiß gegessen wie gekocht.

Habe als 1. Täter die Möglichkeit mit der doppelten Strafe davon zu kommen.

Deine Chancen sind sehr groß da du im sozialen Bereich tätig bist und anderen hilfst.
Drück dir die Daumen bin mir fast sicher das du den Schein behälst. Berichte mal Bitte.

mfG Peter

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   Joy Division

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Beiträge: 148
User seit 13.05.2010
 Geschrieben am 08.07.2011 um 20:27 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Joy Division am 08.07.2011 um 20:34 Uhr ]

Moin Friedrich,

ohne den Anspruch einer Rechtsberatung , sondern aus eigener Erfahrung:

Als "Ersttäter" mit sauberem Konto in Flensburg, solltest Du gute Chancen haben dem (meistens chronisch klammen) Landkreis einen Deal anbieten, das Fahverbot abzukaufen. Die haben mehr Interesse an der Kohle als an Dir als Fußgänger.
Ist mir - und zwei Kollegen - auch schon gelungen.

Da du noch in der Anhörungsphase bist, einfach reumütig das persönliche Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter(in) suchen und ausloten ob was geht. Wenn Du - einen aus Deiner Sicht begründeten Einspruch nur schriftlich erhebst, wird der i.d.R. abgelehnt.
(Selbst für einen Arzt im Einsatz würden die Regeln angewendet, da sind die Verkehrsbehörden leidenschaftslos.)
Dann bekomst Du eine Frist zur Zahlung und Antritt der Strafe. Erst wenn diese
unbeantwortet verstichen ist, oder widerholt Einspruch erhoben wird, geht das Verfahren zur Staatsanwaltschaft.
Dann wird es ungleich schwieriger eine Umwandlung zu erreichen (geht auch, aber dann nur mit Anwaltlicher Hilfe und der Staatsanwalt braucht das Einverständnis des Richters zur Einstellung des Verfahrens).
Mir wurde geagt , daß bei einem gerichtlichen Verfahren der Richter auch nicht an den Bußgeldkatlog gebunden sei, sondern auch wg. Annahnme von Vorsatz
(bspw.) in eigenem Ermessen erhöhen kann.
Der LK ist alleridngs bei einem solchen Verfahren nicht mehr der Nutznießer des Bußgeldes - die haben also ein eigenes Interesse das vorher zu regeln.

Wenn Du eine RSV hast kannst Du das ganze Prozedere natürlich auch gleich über den Anwalt abwickeln lassen (insbesondere wenn an der ordnungsgemäßen Messung etwas anzuzweifen ist) - aber, wie gesagt unächst persönlch Vorsprechen kann nicht schaden.
Sollte das zu nichts führen, bleibt immer noch der Anwalt.
Hilfreich kann ein Schreiben des Arbeitgebers sein, welches die Notwendiglkeit des Führerscheins für das Arbeitrsverhältnis unterstreicht (ich glaube ich habe noch irgendwo "mein" Schreiben....mal schauen ob ich das finde, dann PN)

Ich habe damals (Abstandsvergehen) 2,5 mal die Strafe gezahlt und dafür 4 Wochen erlassen bekommen.
Um die Punkte (nicht mehr , nicht weniger) wirst Du allerdings auch nicht herum kommen.

Wie gesagt - bei mir und 2 Kollegen hat es geklappt (LK Steinfeld, Wesermarsch und Cuxhaven), aber trotzdem ohne Gewähr.
Nur keine Zeit verlieren.

Viel Erfolg


--
beste Grüße

Birgit

__________________________________________
Frontantrieb ist Teufelswerk !


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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 08.07.2011 um 22:11 Uhr   
moin Friedrich
kann leider nicht`s fachliches posten,.... ist eben dumm gelaufen.
Ich hatte vor geraumer Zeit genau das gleiche Thema.
Schule mit Tempo Dreißig, in Gedanken kurz nicht aufgepasst und schon blitze es.
Das Gerät war zwischen Mülltonnen aufgebaut und ich war eben zu schnell.
Der Bescheid ergab nach Abzug der Toleranz 59 km/h, somit ging der Kelch noch einmal an mir vorbei.

Wollte einfach nur kundtun wie schnell es gehen kann, hat in meinen Augen nicht`s mit rasen oder ähnlichem zu tun.
Klar, ist auch keine Entschuldigung, zu schnell bleibt zu schnell und muss sanktioniert werden...

Schärft die Sensibilität für die Zukunft...

Gruß Johann
---
http://www.werkstatt-treibholz.de

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   Icke04

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 Geschrieben am 08.07.2011 um 22:21 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 08.07.2011 um 23:28 Uhr ]



Friedrich schrieb:
... der sonst so souverän fahrende hat wohl ein Tempo 30 Schild übersehen.......Mist. Nein, mal ganz ehrlich, ich habe wirklich nichts von 30 gesehen und ZACK 61km/h.



Moin,

naja, verarschen kann man sich auch selber ...

Man hat Mist gebaut, Du weißt es ja selber, warum dann nicht wenigstens dazu stehen ? Ist mir auch schon passiert.

Jammern finde ich erbärmlich.

Gruß

Bernd

--
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."

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 Geschrieben am 09.07.2011 um 02:11 Uhr   
Hallo,

ruf den Sachbearbeiter an, schilder ihm kurz und knapp (wie oben) die Sachlage und frag nach der weiteren Verfahrensweise.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval

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   hal9000

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 Geschrieben am 09.07.2011 um 14:25 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 09.07.2011 um 14:31 Uhr ]

Hal.lo,

hör' nicht auf die moralisch Aufrechten, sondern tu, was die die cleveren Schlitzohren empfehlen (denn es geht um DEINEN Lappen und nicht um den von anderen): persönlich den/die Schbearbeiter/in anrufen, Reue heucheln, Sozialkompetenz raushängen und Zahlungswilligkeit zeigen. BRingt dir doch nix, hier den konsequenten Helden zu mimen und dafür dann ohne Lappen mit dem ÖPNV fahren zu müssen...

Häufig hilft flankierend auch lautes Jammern über drohenden Gehalts- oder gar Jobverlust per Schreiben des Arbeitgebers - ich hab' - als ich noch Lohnsklave war - mehrere solche Schreiben auf Bitten von Arbeitnehmern unseres Unternehmens geschrieben - hat bei Ersttätern fast immer gefunzt.

Zahlste halt 'nen Hunni mehr und behältst den Lappen - was glaubst du, wie unser Staat funktioniert...? Eben: manus manum lavat...

Vor Gericht hast du - und auch wenn's auch nur um 1 kmh geht - keine Chance. Zitat eines Richters:" Ein Stundenkilometer ist halt ein Stundenkilometer, den kann ich Ihnen leider nicht schenken!"

--
Herzliche Grüße!

Hal

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"No surrender, no retreat!" (B5 - IV/15)

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 Geschrieben am 10.07.2011 um 01:47 Uhr   
Hallo,
beruf dich auf § 4 Abs 4 BKatV (Bußgeldkatalogverordnung), würde an deiner Stelle allerdings sofort einen Anwalt hinzuziehen und mich nicht selbst mit der Bußgeldstelle des Strassenverkehrsamtes in Verbindung setzen. Naja ein falsches Wort beim Sachbearbeiter und die ganze Sache ist ggfs durch.

MfG
Niels



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