ich habe einen DVD Palyer vor über 2 Monaten zur Reparatur eingeschickt und bis jetzt nichts von der Fa. gehört.
Ein Schreiben mit einer Frist haben die auch verstreichen lassen.
Stimmt es das die Anwaltsgebühren dann als als Verzugsschaden vom Verkäufer zu tragen sind ?
Wäre nett wenn mir jemand die Frage beantworten könnte
( geht auch per PN )
Vielen Dank im voraus
Kajtek
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"Wir kommen aus dem Nichts,
wir werden zu Nichts,
also was haben wir zu verlieren?
Nichts!"
Monty Python
Stimmt es das die Anwaltsgebühren dann als als Verzugsschaden vom Verkäufer zu tragen sind ?
Moin, Alfred!
Ja, stimmt, aber...
Erstmal zahlst du deinen Anwalt selbst, weil du der Mandant (=Auftraggeber) bist.
Ergo: Bevor du zum Anwalt gehst, solltest du dir sicher sein, daß vom Verkäufer noch was zu holen ist.
Viel Glück
Michael
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Life is too short to live in funeral acceptable colors.