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Klatsch und Tratsch » » Thema: Werksangehörigenrabat - Vorsicht
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User seit 06.07.2005
 Geschrieben am 12.09.2005 um 18:00 Uhr   
Hallo Leute, mein Beitrag wendet sich insbesondere an Werksangehörige von DC.

Wer beabsichtigt, DC vor Ablauf von 6 Monaten - nachdem er sein Fahrzeug gekauft hat - zu verlassen, muss den gesamten Werksangehörigenrabat knallhart zurückzahlen. DC gesteht bei ursprünglicher Barzahlung beim Auscheiden nicht einmal den handelsüblichen Rabat zu, obwohl dieser fester Bestandteil bei der steuerlichen Berechnung des vermögenswerten Vorteil war!. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, DC innerhalb von 6 Monaten nach Fahrzeugkauf zu verlassen, dem kann ich nur raten, sein neues Fahrzeug lieber gleich beim Händler zu kaufen und den von diesem gewährten Rabat einzustreichen oder sein Ausscheiden mindestens bis 1 Tag nach Ablauf der 6 Monate hinauszuschieben

Mich würde interessieren, ob jemand von Euch andere Erfahrungen gemacht hat.

slk siggi

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   slktorti

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 Geschrieben am 12.09.2005 um 23:08 Uhr   
Hier geht es wohl nur um DC-Mitarbeiter, oder?

--
Gruss Torsten
... die Wahrheit liegt irgendwo da draußen.

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 Geschrieben am 12.09.2005 um 23:26 Uhr   
Hallo Sigi,
also bis heute glaubte ich mich zu erinnern, daß lediglich zum Zeitpunkt der Bestellung das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt sein darf. Woher hast Du denn diese Information?
Ich werde morgen früh mir gleich nochmal die Verkaufsbedingungen ansehen. Vielleicht werde ich auch mal meinen Verkäufer aus dem Firmenangehörigengeschäft direkt fragen, ich glaube zu dem habe ich nen ganz guten Draht.
Ich melde mich, sobald ich etwas aus anderer Quelle weiß.

Gute Nacht

Michael

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   coco

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 12.09.2005 um 23:28 Uhr   
Hallo Siggi,

das steht doch bestimmt in den Bedingungen?
Und die sollte man ja eigentlich VORHER nicht NACHHER lesen



--
Grüsse
Coco


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   ABC

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 Geschrieben am 13.09.2005 um 10:21 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 13.09.2005 um 21:50 Uhr ]


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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 13.09.2005 um 10:38 Uhr   
hallo, mein Onkel besitzt eine MB LKW-Reperatur werkstatt, darüber hat er mir den wagen gekauft, nach 3 Monaten wurde der wagen an mich überschrieben, ohne Probleme

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 Geschrieben am 13.09.2005 um 13:24 Uhr   
@ ABC: gut recherchiert, dem gibt es nicht mehr viel hinzuzufügen.
Mich würde allerdings interessieren, ob das Ausscheiden aus dem Konzern von Dir betrieben wurde. Hier könnte ich es halbwegs nachvollziehen, daß eine Rückzahlung gefordert wird. Schließlich könnte ansonsten ein Mitarbeiter kurz bevor er auf eigenen Wunsch z.B. den Arbeitgeber wechselt, noch eine Reihe von Fahrzeugen bestellen, um diese dann kurz darauf weiterzuverkaufen. Laut meinen Vergleichsrechnungen beträgt der reale Rabatt nach Abzug des versteuerten geldwerten Vorteils zwischen 15 und 16,5% je nach Bruttolistenpreis des jeweiligen Fahrzeugs. Bei solchen Nachlässen die den Mitarbeitern gewährt werden, könnten einige Händler wahrscheinlich neidisch werden. Wenn ich dann sehe, welche Vereinbarungen einige Forenteilnehmer mit den Händlern treffen um 9-10% Rabatt zu bekommen (Vorführwagen für 3 Monate usw.) dann kann man bei vorausgesetztem Geschäftssinn schon einen kleinen Gewinn erwirtschaften.

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   ABC

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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 13.09.2005 um 17:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 13.09.2005 um 21:50 Uhr ]


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 Geschrieben am 13.09.2005 um 18:47 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von slk siggi am 14.09.2005 um 16:24 Uhr ]


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 Geschrieben am 13.09.2005 um 18:57 Uhr   


wifi schrieb:

Hallo Sigi,
also bis heute glaubte ich mich zu erinnern, daß lediglich zum Zeitpunkt der Bestellung das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt sein darf. Woher hast Du denn diese Information?
Ich werde morgen früh mir gleich nochmal die Verkaufsbedingungen ansehen. Vielleicht werde ich auch mal meinen Verkäufer aus dem Firmenangehörigengeschäft direkt fragen, ich glaube zu dem habe ich nen ganz guten Draht.
Ich melde mich, sobald ich etwas aus anderer Quelle weiß.

Gute Nacht

Michael



Hey Michael,

hier ein Auszug aus der Anlage Firmenangehörige und Pensionäre "Steht in einem solchen Falle vor oder bei Lieferung des Fahrzeuges fest, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Lieferung des Fahrzeuges endet, so ist bei Lieferung des Fahrzeuges der an diesem Tag gültige Kaufpreis zu entrichten; steht erst später fest, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Lieferung endet, so wird die Nachzahlung des eingeräumten Nachlasses zum Zeitpunkt des Feststehens fällig."

Habe mich damit leider zu spät intensiv auseinandergesetzt.

Grüßle Siggi

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