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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unfallschaden verschwiegen? |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.08.2004 um 18:34 Uhr  
| Hallo!
Ich kann echt nicht schlafen und mich garnicht mehr einkriegen... hab heute echt eine Enttäuschung erlebt und den Glauben an die Ehrlichkeit von Händlern verloren.
Also, hab vor ca. 2 Monaten meinen SLK bei einem Händler erstanden, ein Renault-Händler, kein Wald-Und-Wiesen-Händler somit. Auf meine Frage nach Schäden am Fahrzeug meinte er, das Auto hätte einen "kleinen Schaden am Vorderwagen". Ich als Laie konnte mir darunter nicht wirklich etwas vorstellen, also zeigte er mir auf meine Nachfrage eine kleine Stelle am Frontschweller, die ausgebessert worden ist, er meinte es wäre Steinschlag/Bordstein gewesen, der diesen Schaden verursacht hätte. Also dachte ich mir "Hey, kein Problem, damit kann ich leben, wenn das der leichte Schaden ist." Als Schaden wurde dann auch nur "leichte Beschädigung am Vorderwagen" in den Kaufvertrag aufgenommen.
Ich hatte in der Folge viele Probleme mit dem Auto, u.a. Schloss, Verdeck. Ich hab das Auto also Montag zu MB gebracht, heute habe ich es wieder abgeholt und dann kam das böse erwachen. Der Meister zeigte mir, daß der Radlauf auf der Fahrerseite nur "notdürftig" repariert war, das Fahrzeug auf den ersten Blick einen ziemlich heftigen Frontschaden gehabt haben muss. Des weiteren zeigte er mir, daß die Motorhaube verzogen war, teilweise andere Schrauben verwendet worden sind, um die wieder einzuhängen, und man auch sehen kann, daß die Motorhaube anders sitzt, als sie es ursprünglich sollte.
Außerdem hatte ich Probleme mit dem Tüschloss, es war nicht möglich, sie mit dem Schlüssel (also nicht Fernbedienung!!!) zu öffnen oder zu schließen. MB wollte das Schloss auswechseln, stellte aber fest, daß es nicht möglich ist, da die Tür so verzogen ist, daß der Schließzylinder nicht greifen würde. Da fehlen wohl rund 5mm. Einzige Möglichkeit wäre ein Austausch der Tür (!). An der Tür sei auch geschweißt worden. Laut Aussage des MB-Meisters liegt hier kein leichter Schaden am Vorderwagen mehr vor. Um sicher zu gehen hole ich mir jetzt erstmal ein Sachverständigengutachten.
Meine Frage ist jetzt, wie ich dieses "leichte Beschädigung am Vorderwagen" deuten muss. Hat die Tür damit noch irgendwas zu tun? Und was ist bitte ein "leichter Schaden"???
Desweiteren meine ich, der Händler hätte den Schaden sehen müssen und mir sagen müssen, das der Schaden am Vorderwagen wohl nicht ganz so leicht sei. Ich muss doch davon ausgehen können, daß die Mechaniker eines Autohändlers, der Vertragshändler von Renault ist, solche Schäden sehen können, oder nicht? Scheinbar hat der Wagen ja einen auf die Seite bekommen, das hatte der Meister schon "beim öffnen der Haube gesehen". Weiß jemand, was ein "leichter Schaden" ist? Hab ich ne Chance auf Minderung oder gar Rückgabe, weil mir da was verschwiegen wurde? Oder wurde ich da ganz mies verar***t, und der Kaufvertrag ist für den Händler "wasserdicht"? Ist mir eigentlich auch egal, ob da irgendjemand was zu schreibt, aber das muss einfach mal raus, ich bin schon den ganzen Tag mich selbst am in den Hintern treten für den Autokauf, aber auf der anderen Seite, ich dachte wenn ich keinen Fehlkauf mache, dann wenn ich vom Händler kaufe. Naja, heute wurde ich eines besseren belehrt... Morgen bekomme ich das Gutachten, dann sehen wir weiter. Das traurige ist jetzt nur, daß ich total die Lust am SLK verloren habe .
Das ist echt lernen durch Schmerz, mein zweites Auto, das zweite Mal Unfallwagen verschwiegen. Und diesmal sogar ein "vertrauenswürdiger" Händler... | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 5991
User seit 05.07.2002
| Geschrieben am 20.08.2004 um 18:48 Uhr  
| Hallo,
das selbe Problem hatte ich bei meinem Wagen auch gehabt. Auch ich habe ihn von einem 'seriösen' Händler gekauft (Peugeot). Beim Kauf ist mir verschwiegen worden, das es sich um einen Unfallwagen handelte. In meinem Fall habe ich mir dank Rechtschutz einen Anwalt genommen. Der hatte mir empfohlen einen Gutachter zu nehmen. Auf Grund des Gutachtens konnte der Anwalt dem Händler danach nachweisen, das es sich um einen Unfallschaden handelte. Daraufhin habe ich dann noch mal Geld zurückbekommen, da ich den Wagen behalten wollte und der Schaden bei DC repariert worden war.
In deinem Fall würde ich erstmal einen Anwalt aufsuchen. Mit Rechtschutz ist das kein Problem. Der wird Dir dann weiter helfen können. Entweder bekommst Du erhebliche Wertminderung oder Dein Geld zurück. Kopf hoch!
--
Grüße aus Selb
Mathias
SLK 200 - designo Kühlschrank-metallic
http://www.limbi-net.de/coppermine/index.php?cat=2 | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 211
User seit 28.03.2004
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Beiträge: 2562
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 13726
User seit 20.12.2001
| Geschrieben am 20.08.2004 um 20:02 Uhr  
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Mike J. schrieb:
Hallo,
ich kann Dir nur rten, einen kompetenten Anwalt zu konsultieren und auf Wandlung/Rücknahme zu bestehen.
Der Gebrauchtwagenmarkt derzeit gibt doch genügend "Alternativen" her.
Bei einem derart beschädigten Auto wär mein Vertrauen weg.
--
Sol lucet omnibus !!!
Michael
...sehe ich genauso...versuche den Wagen zurückzugeben!!
LG
Jan
--
FORZA F.C.B.
Euer Hass ist unser Stolz!
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.08.2004 um 20:24 Uhr  
| Moin..
Gutachten abwarten..dann den Rechtsschutz nutzen.
Würde den Wagen auch zurückgeben...so eine krumme Gurke wirst du später nie wieder los und noch dazu hast du selbst keinen Spaß daran---egal was dir mitunter an Wertminderung zugesprochen/angeboten wird
Sehr ärgerlich das Ganze...deinen Unmut kann ich verstehen..hoffe du bleibst dem SLK (nicht diesem !!!) aber treu und schaust nach dem ganzen Ärger, der hoffentlich schnell positiv für dich ausgeht, wieder nach einem solchen Modell.
Toi,toi,toi...und halte uns auf dem Laufenden.
Gruß Andreas
--
...I can count-Greetz from Gifhorn Castle ! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 21.08.2004 um 07:15 Uhr  
| Hi,
ich habe (zum Glück nur) fast einmal in einer *DC-NL* einen Unfallwagen gekauft, der im für mich fertiggestellten Kaufvertrag als unfallfrei angegeben war. Das war natürlich nur ein einmaliges Versehen, da der Datenbestand im System nicht korrekt gepflegt war.
Shit happens...
--
Viele Grüße,
Artur
P.S.: alles IMHO, IANAL und ohne Gewähr! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5217
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 21.08.2004 um 09:22 Uhr  
| MOIN !
Also ich würde auch Anwalt einschalten. Wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, das das Fahrzeug einen starken Unfallschaden hatte.
So aber nun zum Vorbesitzer, DEN würde ich nicht unbedingt direkt anrufen ! Denn jetzt kommt es, wennd er Vorbesitzer dem Händler gesgat hat er hat nur einen leichten vorschaden, dann ist der Händler fein raus un der Vorbesitzer ist dran ! Denn jetzt mußt Du nachweisen wer wen hier belogen hat !
Sinnvoller wäre es mal zu versuchen, über DEINE Mercedes-Werkstatt Informationen von der im Scheckheft stehenden Mercdedes Werkstatt zu bekommen. Wenn Du selber narufst geben die dir keine Auskunft ! Selber erlebt! Selbst die Niederlsaaung Lübeck konnte nix mehr herausbekommen, weil "angeblich" mein Fahrzeug bei den "Bayern" nicht mehr in der Kartei war ! Mein Meister hier fand das doch seeeeeehr merkwürdig !
Also nicht gleich offen losfragen sondern lieber mal versuchen von hinten zu kommen. Sonst riechen die alle gleich den Braten und keiner sagt was !
Denn der Händler kann sich rausreden. Ist mir so genannt worden vom vorbesitzer. Glück hast Du nur wenn der Vorbesitzer das schriftlich hat, das er den Wagen mit diesem Schaden an den Händler übergeben hat. Ansonsten ist der Vorbesitzer dran und der wird den Teufel tun Dir Auskunft zu geben !
Fahr doch einfach mal zu der Werkstatt die im Service heft steht und tu so als wenn Du das Schloss reparieren lassen willst... mal sehen was die dann aus ihrer Kartei zu dem Fahrzeug herauskramen... wenn die sagen die Tür ist verzogen, kannst du ja sagen was war denn damit, der Wagen war ja bei ihnen in Wartung, das müßte ja in ihren Unterlagen stehen...
Wenn Du Glück hast steht da was, allerdings wenn die bei deiner Werkstatt schon sagten stümperhaft repariert, kannst du fast sicher sein, das eine Werkstatt von Mercedes den kaum in den Fingern hatte.
Wer weis welchen Weg der Wagen zu dem Renault Händler genommen hat nach dem Schaden...
Gruß Teal´C
--
http://www.mbslk-sh.de Webmaster des Wikinger-Stammtisches Schleswig-Holstein & Hamburg | Antworten
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