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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sollten ältere Menschen auf Fahrtauglichkeit überpüft werden? |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.06.2015 um 22:24 Uhr  
| Was habe ich da weiter oben gelesen, auf einem Parkplatz gilt die StVO?
Wenn ich das richtig sehe, ich kann mich auch irren, ist z.B. ein Parkplatz eines Diskounters kein öffentlicher Verkehrsraum. Wie sollte der Diskounter denn im öffentlichen Verkehrsraum sein Hausrecht durchsetzen können (z.B. abschleppen lassen)? Ich glaube die Schilder "Hier gilt die StVO" dienen ausschließlich der Anwendbarkeit der Verkehrsregeln, aber gültig ist die StVO meines Erachtens nach nur im öffentlichen Verkehrsraum und nicht auf privatem Gelände. Aber wie gesagt, ich kann mich auch irren. Im Forum mitlesende Anwälte oder Polizisten müssten das genau wissen.
Ach ja, zum Thema, gerade nach dem aktuellen Fall aus Stuttgart, eine einfache Kontrolle älterer Menschen, bezogen auf die reine gesundheitliche Fahrtauglichkeit (Sehvermögen und Reaktionsfähigkeit, eventuell noch Koordinationsfähigkeit), nach U.S.-Vorbild wäre zumindest nicht ganz verkehrt. Bei der heutigen Fahrt über das Feld, den Sprung über den Graben und das Eintauchen in die Halle ist nur per purem Zufall niemand ernsthaft zu Schaden gekommen. Und solche Berichte häufen sich mit zunehmender Vergreisung der Gesellschaft.
--
Beste Grüße
Dietmar
nw-eng
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Beitrag von:
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Beiträge: 4873
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 01.06.2015 um 23:08 Uhr  
| Wenn ein Schild dasteht wo steht das die STVO gilt ist das bindend,der Parkplatzbetreiber macht die STVO zu seiner Regel/ung.
Was kaum einer weiß-ohne ein Schild gilt garnix.
Das ist ein Regelfreier Raum.Viele denken ja das zb rechts vor links gilt.
Großer Irrtum!
Deshalb immer erst den Rechtsanwalt fragen ob man überhaupt unschuldig ist.
Oft bekommen beide die Schuld aufgeteilt weil gegenseitige Rücksicht gilt.
Bestehn also beide auf ihre Vorfahrt haben beide theoretisch und praktisch schuld.
Mehr trau ich mich dazu nicht zu schreiben aber ich hab mehrere Fälle miterlebt wo glasklare Schuldfragen ganz anders vor Gericht verhandelt wurden. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.06.2015 um 23:53 Uhr  
| Also wenn ich das richtig verstehe, macht der Diskounter die StVO zu seiner Hausregel (im Hausrecht), die er dann aber im Zweifelsfall, wie etwaige Unfallfolgen, nur zivilrechtlich durchzusetzen ist, da es ja noch immer Privatgelände ist, aber Verkehrsrechtlich irrelevant bleibt? Stimmt das so? Wie sieht das dann mit dem sog. öffentlichen Interesse aus, wie und wann darf/muss Polizei regulierend eingreifen und kann die Polizei in solchen Fällen beispielsweise Radarkontrollen der Geschwindigkeit oder Alkoholkontrollen auf solchen Parkplätzen durchführen. Es gibt da sicher einige Fragen die genauer zu klären sind.
--
Beste Grüße
Dietmar
nw-eng
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4873
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 02.06.2015 um 00:33 Uhr  
| Die Polizei braucht nur zu fragen ob sie den Parkplatz nutzen dürfen für was auch immer.
Die nehmen zwar den Unfall auf aber sagen dir direkt das sie damit nichts zu tun haben,Zivilrecht .Auch wenn die STVO gilt.
Sie geben dir zb keinen Strafzettel wenn sie dich für schuldig halten,dürfen sie nicht,da Privatgrundstück.
Die Abzocker mit abschleppen usw haben einen Vertrag mit dem Parkplatzeigentümer.Deshalb kann auch die Polizei in den Abschleppvorgang zb nicht eingreifen.Ob du die rufst oder in China fällt der berühmte Sack um........... | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 17.03.2015
| Geschrieben am 02.06.2015 um 06:19 Uhr  
| Manchmal beobachte ich ältere Menschen, wie sie in ihr Auto einsteigen... Umständlich, langsam, beschwerlich. Wie zum Henker sollen die einen schnellen Schulterblick durchführen oder auf irgendwas schnell genug reagieren?
Davon ab - warum nicht für jeden alle zwei Jahre einen Test? Reaktionsfähigkeit, Sehtest .... und vielleicht mal grundsätzliche Verkehrsregeln. Manche scheinen die nach der Führerscheinprüfung zu vergessen.
--
r170 SLK 230, Lenkrad auf der Fahrerseite, 4 Räder, 2 Sitze, 1 Auspuff | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3537
User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 02.06.2015 um 06:36 Uhr  
| So ähnlich wie Andrea sehe ich das auch – es sollte ALLGEMEIN regelmäßig eine Überprüfung stattfinden – was die Verkehrstauglichkeit angeht. Ob es sich dabei nun um einen Sehtest oder zur Auffrischung der Verkehrsregeln geht. Gebauso wichtig fände ich eine regelmäßige Auffrischung der Ersten Hilfe.
Vor 20 Jahren gehörte das bei meinem damaligen Arbeitgeber dazu … und das sogar kostenlos und während der Arbeitszeit.
Aber bringen tut das bei denjenigen die sich nicht an de Verkehrsregeln halten wollen auch nichts, egal ob es rücksichtslose Autofahrer oder noch schlimmer viele Motorradfahrer sind.
Wobei mir ein älterer Mensch der langsamer fährt (wie es erlaubt ist), weil er evtl. nicht mehr so fit ist, immer noch lieber ist wie viele Verkehrsrowdy und Möchtegernschumies … egal ob sie nun gut fahren können oder nicht – wenn sie rasen wollen dann sollen sie das auf einer Rennstrecke tun.
--
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 690
User seit 11.10.2014
| Geschrieben am 02.06.2015 um 10:41 Uhr  
| moin,moin,
also, ich will mich mal outen, mit meinen 63 Jahren bin ich wahrscheinlich in der langsam beginnenden Katgorie des älter werdens.
Fühl mich topfit, im Auto hab ich aber schon ein wenig probleme scharf nach rechts oder links zu schauen. Autobahnfahrten kein Thema, auch nicht in der Baustelle links, geht alles locker.
Bin nun seit 8 Jahren nicht mehr erwerbstätig, wenns mal in die Stadt geht und ich nen Parkplatz suche werd ich ein bisschen unruhig, hätte ich früher nie gehabt.
Das Radio sollte auch nicht mehr ganz so laut sein, früher volle Kanne und wenns geht noch lauter.
Früher hätte ich nie an einer Raststätte auf der Bahn angehalten, heute trink ich dann doch mal nen Kaffee, eilt ja nicht.
Mit 30-50 hast du mit nichts ein Problem, ich hätte früher gelacht, wenn es mir einer vorausgesagt hätte.
wie sagt man so schön: wenn du morgends wach wirst und dir tut nix weh, biste tot.
--
Grüße von Bernd aus Kiel
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Beiträge: 828
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| Geschrieben am 02.06.2015 um 10:45 Uhr  
| Aus dem Polizeibericht Reutlingen der letzten Tage:
Eine 26 jährige Opelfahrerin übersah am Freitagmittag, gegen 17.00 Uhr, einen wartenden Motorradfahrer, der in der Bahnhofstraße an der Einmündung Reutlinger Straße wartete. Durch den Auffahrunfall stürzte das Motorrad um und der 57 jährige Kradfahrer sowie seine 47 jährige Sozia zogen sich leichte Verletzungen zu.
Am Samstagmorgen, gegen 04.30 Uhr, ereignete sich auf der Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Reicheneck und Mittelstadt ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 29 jähriger Autofahrer befuhr mit seinem Audi A 5 die K 6715 in Richtung Reicheneck. Im Verlauf einer leichten Rechtskurve kam der Wagen aus bislang unbekannten Gründen nach links von der Straße ab und prallte frontal gegen einen 40 cm starken Birnbaum, welcher abbrach. Anschließend überschlug sich der Audi in der angrenzenden Wiese. Der 29 jährige Fahrer und sein 20 jähriger Beifahrer waren angegurtet, die Mitfahrer auf der Rückbank im Alter von 20 und 25 Jahren waren nicht angegurtet. Alle Insassen wurden schwer, der 20 Jährige auf der Rückbank lebensgefährlich verletzt.
Bei einem Verkehrsunfall, der sich am Donnerstagnachmittag, kurz nach 13 Uhr auf der Bundesstraße 312 zwischen Oberstetten und Pfronstetten ereignet hat, sind drei Menschen schwer verletzt worden. Zu dem Unfall kam es, als die 20-jährige Fahrerin eines Audi A3 auf dem Gemeindeverbindungsweg von Wilsingen her kommend nach links auf die B 312 in Richtung Oberstetten einbog und dabei einen aus Richtung Oberstetten kommenden VW-Golf übersah. Die 30-jährige Golffahrerin konnte eine Kollision nicht verhindern und prallte gegen den Audi. Die schwer verletzte Frau wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Ihr 36-jähriger Beifahrer und die Unfallverursacherin trugen ebenfalls schwere Verletzungen davon und wurden vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.
Eine 23-jährige Kawasaki-Fahrerin und ein 43-jähriger Kawasaki Fahrer wurden am Sonntagmittag bei einem Verkehrsunfall im Lautertal schwer verletzt. Die 23-jährige Kawasaki Fahrerin befand sich zusammen mit ihrem Freund auf einer Motorradausfahrt im Lautertal. Sie befuhren dort gegen 12.00 Uhr die Kreisstraße 6769 von Buttenhausen in Richtung Hundersingen. Nachdem der ihr vorausfahrende Freund zwei Harley-Davidson Fahrer überholt hatte, setzte auch sie zum Überholvorgang an. Hierbei übersah sie einen ihr entgegenkommenden 43-jährigen Kawasaki Fahrer und kollidierte frontal mit diesem. Beide zogen sich hierbei schwere Verletzungen zu.
Nur ein kleiner Auszug, alles nachzulesen hier:
http://www.presseportal.de/blaulicht/
Wenn Ihr das Alter der Unfallbeteiligten beachtet...
Gruß, ein "Oldie" von der Schwäbischen Alb...
--
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und fürs Frauchen: Toyota Yaris | Antworten
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User seit 11.10.2014
| Geschrieben am 02.06.2015 um 10:50 Uhr  
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Alb-racer schrieb:
Aus dem Polizeibericht Reutlingen der letzten Tage:
Eine 26 jährige Opelfahrerin übersah am Freitagmittag, gegen 17.00 Uhr, einen wartenden Motorradfahrer, der in der Bahnhofstraße an der Einmündung Reutlinger Straße wartete. Durch den Auffahrunfall stürzte das Motorrad um und der 57 jährige Kradfahrer sowie seine 47 jährige Sozia zogen sich leichte Verletzungen zu.
Am Samstagmorgen, gegen 04.30 Uhr, ereignete sich auf der Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Reicheneck und Mittelstadt ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 29 jähriger Autofahrer befuhr mit seinem Audi A 5 die K 6715 in Richtung Reicheneck. Im Verlauf einer leichten Rechtskurve kam der Wagen aus bislang unbekannten Gründen nach links von der Straße ab und prallte frontal gegen einen 40 cm starken Birnbaum, welcher abbrach. Anschließend überschlug sich der Audi in der angrenzenden Wiese. Der 29 jährige Fahrer und sein 20 jähriger Beifahrer waren angegurtet, die Mitfahrer auf der Rückbank im Alter von 20 und 25 Jahren waren nicht angegurtet. Alle Insassen wurden schwer, der 20 Jährige auf der Rückbank lebensgefährlich verletzt.
Bei einem Verkehrsunfall, der sich am Donnerstagnachmittag, kurz nach 13 Uhr auf der Bundesstraße 312 zwischen Oberstetten und Pfronstetten ereignet hat, sind drei Menschen schwer verletzt worden. Zu dem Unfall kam es, als die 20-jährige Fahrerin eines Audi A3 auf dem Gemeindeverbindungsweg von Wilsingen her kommend nach links auf die B 312 in Richtung Oberstetten einbog und dabei einen aus Richtung Oberstetten kommenden VW-Golf übersah. Die 30-jährige Golffahrerin konnte eine Kollision nicht verhindern und prallte gegen den Audi. Die schwer verletzte Frau wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Ihr 36-jähriger Beifahrer und die Unfallverursacherin trugen ebenfalls schwere Verletzungen davon und wurden vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.
Eine 23-jährige Kawasaki-Fahrerin und ein 43-jähriger Kawasaki Fahrer wurden am Sonntagmittag bei einem Verkehrsunfall im Lautertal schwer verletzt. Die 23-jährige Kawasaki Fahrerin befand sich zusammen mit ihrem Freund auf einer Motorradausfahrt im Lautertal. Sie befuhren dort gegen 12.00 Uhr die Kreisstraße 6769 von Buttenhausen in Richtung Hundersingen. Nachdem der ihr vorausfahrende Freund zwei Harley-Davidson Fahrer überholt hatte, setzte auch sie zum Überholvorgang an. Hierbei übersah sie einen ihr entgegenkommenden 43-jährigen Kawasaki Fahrer und kollidierte frontal mit diesem. Beide zogen sich hierbei schwere Verletzungen zu.
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